Aus dem Gemeinderat


Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 03.05.2016 mit folgenden Punkten:

Der Vorsitzende beantragte die nachgereichten Anträge zum TOP 5 im TOP 5 zu behandeln.

Nach kurzer Aussprache wird der Antrag angenommen.

TOP 1: a) Anerkennung der Niederschrift vom 05.04.2016
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 1: b) Anerkennung der Niederschrift vom 19.04.2016
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen
a) Nutzungsänderung und Umbau der bestehenden Lagerhalle zum gemeindlichen Bauhof
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Es ist geplant die Nutzung
der bestehenden Lagerhalle durch Umbau und Neubau zum gemeindlichen Bauhof zu ändern.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

TOP 3: Bundesverkehrswegeplan 2030
Der Vorsitzende gibt die Sachlage bekannt und erklärt den Hintergrund der gemeindlichen Stellungnahme.
Es fand eine Aussprache zu diesem TOP statt.

TOP 4: Bauliche Nutzung des ehemaligen Soli-Geländes
Das Vorhaben wurde von Seiten des Immissionsschutzes überprüft. Aus fachtechnischer Sicht wird
die geplante Nutzung einer Wohnbebauung des Geländes äußerst kritisch und als nicht verträglich
zu der benachbarten Sportnutzung angesehen. Es würde eine dauerhafte Einschränkung der gesamten
Sportanlage bedeuten und ein künftiges Konfliktpotential zwischen Wohnbebauung und Sportflächen
wäre nicht zu vermeiden.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

TOP 5: Höhenbeschränkung für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan;
Antrag der Gemeinderätinnen Büttner und Gerstner
Die beiden GRinnen ziehen Ihren ursprünglichen Antrag zurück. GRin Büttner stellt Ihren nachgereichten
überarbeiteten Antrag vor.

Der gesamt Bebauungsplan/Flächennutzungsplan der Gemeinde Euerbach wird mit folgenden Regeln
bis spätestens 01.07.2016 ergänzt bzw. erstellt:

(1) 1 Bauprojekte nach §35 Abs. 1 Satz 5 werden durch Ihre Höhe begrenzt.       
     2 Sie werden nur genehmigt, wenn diese Vorhaben die maximale Höhe von 150m und  den Mindestabstand
        von 1500 m zu den kulturellen Bereichen „Spiritueller Weg“ und  Freilichtbühne des Vereins Kultur aus Passion
        bzw. der Passionsspielvereins einhalten.      
     3 Diese Regelung findet ausschließlich auf Vorhaben, die der Erforschung ,Entwicklung oder Nutzung der
        Windenergie dienen Anwendung, die nach dem 01.01.2016 eingereicht werden.

(2) 1 Höhe im Sinn des Abs. 2 ist die Nabenhöhe zuzüglich Radius des Rotors.       
     2 Der Abstand bemisst sich von der Mitte des Mastfußes bis zu den genannten kulturellen Bereichen „Spiritueller
        Weg und Passionsspielgelände“.

Der Vorsitzende stellt seinen Antrag vor:
Wir beschließen, dass der Flächennutzungsplan der Gemeinde Euerbach geändert wird. Bei der Änderung werden
Regelungen zur Windkraftnutzung aufgenommen. Insbesondere soll überprüft werden, ob die WK 12 und WK 55
für Windkraftnutzung wirklich geeignet sind.

Die Verwaltung wird beauftragt mit einem Planungsbüro einen entsprechenden Entwurf auszuarbeiten und dem
Gemeinderat zur Beratung vorzulegen.

Es findet eine ausführliche Aussprache über beide Anträge statt. Der Gemeinderat wünscht eine Abstimmung über
beide Anträge.

GRin Büttner stellt den Antrag über namentliche Abstimmung.

a) Abstimmung über den Antrag der beiden GRinnen

Fürstimme: GR Burkard Seufert, GRin Büttner, GRin Gerstner, GRin Lettowsky, GR Müller, GR Peter, GR Hutter,
GRin Jakob

Gegenstimme: GRin Guggenbichler, GRin Seufert, GR Höfer, GR Weiß, GRin Raditsch, GR Thomas Arnold,
GR Schraut, GR Schirmer, Vorsitzender Arnold

b) Abstimmung über den Antrag des Vorsitzenden

Der Antrag wird angenommen.

TOP 6: Friedhof Obbach
Um die Pflegearbeiten im Friedhof Obbach zu erleichtern wurden verschiedene Möglichkeiten in Betracht gezogen.
Es wurde ein Konzept mit Hilfe von Herrn Grömling hierzu erstellt. Durch die personelle Situation in unserem Bauhof
ist eine Umsetzung aus personeller und wirtschaftlicher Sicht im Jahr 2016 nicht möglich. Eine Kostengegenüberstellung
hat zudem ergeben, dass sich die Fremdvergabe auf ca. 19.569 Euro und sich die Ableistung im Bereich des Bauhofes
auf ca. 22.299 Euro beläuft.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Ausschreibung an Herrn Grömling.

TOP 7: Antrag Kath. Kirchenstiftung Kellerwand Kindergarten Euerbach
Die kath. Kirchenstiftung Euerbach hat mit eingegangenem Schreiben vom 22.03.2016 einen Zuwendungsantrag für die
Trockenlegung der Kellerwand im Kindergarten Euerbach gestellt. Nach der vorliegenden Aufstellung ist mit Kosten in
Höhe von ca. 3.507,17 Euro zu rechnen.

Gemäß Beschluss vom 18.10.2011 werden Investitionen in Einrichtungen der Kinderbetreuung mit 50 % der Gesamtkosten gefördert.

Der Antrag wird zurückgestellt, bis Klarheit über den weiteren Ausbau der 4. Gruppe im Untergeschoss geschaffen ist.

TOP 8: Evang.-Luth. Kirche Instandsetzung Obbach Glocke
Die Evang.- Luth. Kirche Obbach hat mit eingegangenem Schreiben vom 14.04.2016 einen Zuwendungsantrag für die
Instandsetzung der Kirchenglocke der Kirche Obbach gebeten. Nach der vorliegenden Aufstellung ist mit Kosten in Höhe
von ca. 1.451,80 Euro zu rechnen.

Gemäß Grundsatzbeschluss vom 19.05.1995 gewährt die Gemeinde örtlichen Vereinen und Institutionen eine Zuwendung
in Höhe von 5 % für Investitionen, die dem gemeinnützigen Zweck der Organisation dienen. Für Investitionen im
wirtschaftlichen Bereich wird keine Zuwendung gewährt.

Der Gemeinderat lehnt den Antrag ab, da es sich um eine reine Unterhaltsmaßnahme handelt.

TOP 9: Anregungen und Wünsche
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass wegen der bevorstehenden Bauarbeiten an der B303 der Busfahrplan vorübergehend
kleinere Änderungen enthält.

GRin Gerstner hält die Praxis des Rufbusses gerade für Senioren als sehr bedenklich. Der Vorsitzende regt an dies in der
nächsten Seniorenbeiratssitzung zu besprechen.

Der Vorsitzende gibt den morgigen Termin in Obbach bezügl. der Verkehrsproblematik im Baustellenbereich bekannt.

GR Schirmer gratuliert dem Vorsitzenden Arnold für den Erhalt der Ehrenurkunde und seine 20- jährige Tätigkeit in der Kommunalpolitik.

GRin Lettowsky gibt die Beschwerden von Anwohnern wegen der Verunreinigung von Hunden bekannt. Sie regt die
Aufstellung einer Hundetoilette in dem betroffenen Bereich an. Ebenso wird ein Wechsel der Farbe der Hundetüten gewünscht.

GR Schraut wünscht sich die Veröffentlichung von Satzungen (Lärmbelastungen etc. ) im Gemeindeblatt. Weiterhin soll die
Zulassung von Drohnen im privaten Grundstücksbereich geklärt werden.

GRin Büttner erkundigt sich nach dem Stand der Reparatur der Kirchentreppen in Sömmersdorf.

GR Müller erwähnt die schwierige Verkehrslage durch parkende Autos im Baustellenbereich Obbach.

TOP 10: Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Niederwerrn
Der Gemeinderat nimmt den Entwurf der Zweckvereinbarung zur Kenntnis.

Der Gemeinderat erkennt diesen Entwurf an.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 17.05.2016
Gemeindeverwaltung