Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 10.01.2017 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 13.12.2016
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen
Folgende Bauvorhaben liegen vor:
a) Sanierung des Anwesens Fl.-Nr. 159 und 161 Gem. Obbach
Der Eigentümer hat mit Schreiben vom 25.12.2016 seine Sanierungsabsichten mitgeteilt.
Das Anwesen liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Sanierungs-
gebiet „Innenbereich Obbach“. Der Sanierungsaufwand liegt bei ca. 100.000 € (Energetische
Sanierung, Heizung, Sanitär, Dach, Fußboden, usw.).

Das gemeindliche Einvernehmen und die Genehmigung nach der Sanierungssatzung werden erteilt.

TOP 3: Städtebauliche Maßnahme; Beginn der vorbereitenden Untersuchungen in
Sömmersdorf gem. § 141 Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat beschließt zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungs-
voraussetzungen für ein Sanierungsgebiet im Innenbereich von Sömmersdorf auf der Grundlage
des § 141 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den im Lageplan dargestellten Bereich
Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen und damit eine städtebauliche Sanierungsmaß-
nahme einzuleiten. Der Lageplan liegt dieser Niederschrift bei.

Die Verwaltung wird beauftragt,
1. den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht gemäß
    § 138 BauGB hinzuweisen,
2. die für eine Förmliche Festlegung notwendigen Vorbereitenden Untersuchungen mit der
    erforderlichen Beteiligung der Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträger durchzuführen,
3. die Sanierungssatzung mit Begründung vorzubereiten und baldmöglichst zur Beschluss-
    fassung vorzulegen.

Begründung:Die Gemeinde Euerbach strebt die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets
im Ortsteil Sömmersdorf an, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Innenbereichs
des Ortsteils zu unterstützen. Ob diese städtebauliche Sanierungsmaßnahme notwendig ist,
soll durch die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen überprüft und gegebenenfalls
nachgewiesen werden, da bisher noch keine ausreichenden Beurteilungsunterlagen hierfür vorliegen.

TOP 4: Kindergarten Sömmersdorf
Der St Johannes-Verein Sömmersdorf hat mitgeteilt, dass er seit dem 01.01.2017 anstelle der
Kathol.  Kirchenstiftung Betriebsträger des o.g. Kindergartens ist.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

b) Zuwendungsantrag St. Johannes-Verein
Der Verein hat mit Schreiben vom14.12.2016 eine Zuwendung zur notwendigen Renovierung des
Kindergartens beantragt. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 2.371,24 €.

Dem St. Johannes-Verein wird ein Zuschuss in Höhe von 50% der Investitionskosten für die für die
Renovierung des Kindergartens in Höhe von ca. 1.185,62 € gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach
Abrechnung im Jahr 2017, wenn die entsprechenden Mittel sind im Haushalt vorhanden sind.

TOP 5: Freiwillige Feuerwehr Sömmersdorf; Aufnahme einer Rettungshundestaffel
Der Vorsitzende stellte den Sachverhalt und die eingegangenen Stellungnahmen ausführlich dar.
Die Aufnahme der Rettungshundestaffel ist bei Einhaltung verschiedener Vorgaben im Rahmen
einer freiwilligen Leistung möglich.

Der Gemeinderat begrüßt die Initiative des Vereins Mantrailer Main-Rhön e.V.. Vor einer abschließenden
Entscheidung sind noch folgende Fragen zu klären:
1. Mit welchen laufenden und einmaligen Kosten ist zu rechnen? Welche Ausrüstungsgegenstände sind
    bereits vorhanden?
2. Wer trägt die Kosten bei Verletzung oder Tötung eines Hundes? Wer trägt die laufenden Kosten,
    z.B. Tierarzt, Halterhaftpflicht?
3. Warum schließt sich der Verein nicht einer bestehenden Rettungshundestaffel an?

TOP 6: Anregungen und Wünsche
GRin Lettowsky fragt nach, wann der Funkmast in Obbach in Betrieb geht.
GR Müller gab die Wünsche aus der Partnergemeinde Cambremer bekannt.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 11.01.2017
Gemeindeverwaltung