Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 14.11.2017 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 17.10.2017
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen
a) Energetische Sanierung des Wohnhauses auf Fl.-Nr. 293 Gem. Obbach (Greßthaler Str. 24)
Die Eigentümer haben mit Schreiben vom 23.10.2017 ihre Sanierungsabsichten mitgeteilt. Das Anwesen
liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Sanierungsgebiet „Innenbereich Obbach“. 
Es ist insbesondere die Sanierung der Heizung vorgesehen.

Das gemeindliche Einvernehmen und die Genehmigung nach der Sanierungssatzung werden erteilt.

TOP 3: Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Euerbach an das Standesamt Oberes Werntal
mit Sitz in Niederwerrn
a) Übertragung der Aufgabe
Der Gemeinderat hat sich in den letzten Jahren immer wieder mit dem Fortbestand des Standesamts
beschäftigt. Neben den geänderten Rahmenbedingungen (Bildung eines gemeinsamen Standesamtes
Oberes Werntal mit Sitz in Niederwerrn) wird die Übertragung aus folgenden Gründen vorgeschlagen:

Personal
Für die Aus- und Fortbildung des Standesbeamten sind pro Jahr 3 Arbeitstage anzusetzen. Hinzu kommt
der aufgrund der Auslandsbeteiligung zunehmende Bearbeitungsaufwand.

Das Standesamt ist derzeit mit 2 Standesbeamten besetzt. Die von der Aufsicht geforderte Regelbesetzung
mit 3 Standesbeamten wird nicht erfüllt. Für den Weiterbetrieb wäre daher die Ausbildung von 2 Standes-
beamten erforderlich, die mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden ist.

Sachausstattung
Die erforderliche Ausstattung (Software, Gesetze, Kommentare, usw.) hat 2016 einen Aufwand von
rund 3.200 € verursacht.

Für die Aufgabenerfüllung verlangt die Gemeinde Niederwerrn einen Betrag von rund 2,68 €/Einwohner.
Bei einer Einwohnerzahl von 3.088 (Stand 30.06.2016) ergibt sich ein Aufwand von rund 8.300 €.
Demgegenüber stehen die eingesparten Personal- und Sachkosten sowie die anstehenden Ausbildungskosten.

Mit der Bildung eines Standesamtes Oberes Werntal wird auch ein Zeichen für die kommunale
Zusammenarbeit im Allianzgebiet gesetzt.

Der Gemeinderat beschließt mit Wirkung vom 01.01.2018 gem. Art. 2 Abs. 2 AGPStG die Übertragung der Auf-
gaben des Standesamts Euerbach an die Gemeinde Niederwerrn zur Bildung des Standesamts Oberes Werntal.

b) Anerkennung Vereinbarung
Der Gemeinderat erkennt den von der Gemeinde Niederwerrn übersandten Entwurf der Vereinbarung an.

TOP 4: Bürgersammlung, Behandlung der Anregungen und Wünsche
Die Bürgerversammlungen fanden in der Zeit vom 10. bis 12.10.2017 statt.

Bürgerversammlung Obbach
Die in der Versammlung gestellten Fragen wurden zum Großteil bereits vor Ort beantwortet bzw. an den Bauhof
oder die Verantwortlichen weitergeleitet. Hinsichtlich der Anregungen zum Thema Verkehr wird auf den TOP 5
„Ergebnisse der Verkehrsschau“ verwiesen. Die angesprochene Straßensanierung wird im Zuge der Haushaltsberatung
geklärt.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Bürgerversammlung Sömmersdorf
Gemeindebürger Christian Büttner stellte folgende Anträge:

1. Sanierung der Fassade des Wasserhäuschens
Der Gemeinderat beauftragt den Bauhof mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten
(Erledigung bis zum Beginn der Passionsspiele).

2. Ausbau des Weges zum alten Sportplatz als Betonstreifenweg
Der Gemeinderat beauftragt das Büro Kirchner mit der Kostenermittlung. Hierbei sollen Alternativen und
Fördermöglichkeiten geprüft werden. Eine Entscheidung über die Durchführung wird im Rahmen der Haushaltsberatung
getroffen.

Die weiteren in der Versammlung gestellten Fragen wurden bereits vor Ort beantwortet bzw. an den Bauhof oder die
Verantwortlichen weitergeleitet.

Bürgerversammlung Euerbach
Die in der Versammlung gestellten Fragen wurden zum Großteil bereits vor Ort beantwortet bzw. an den Bauhof oder die
Verantwortlichen weitergeleitet.

TOP 5: Ergebnisse der Verkehrsschau
Der Vorsitzende stellte das Ergebnis der Verkehrsschau vom 15.10.2017 dar:

Euerbach
Die Parksituation im Gewerbegebiet wurde in Augenschein genommen. Nach Auffassung der Fachbehörden ist keine
Beschilderung erforderlich. Generell ist festzuhalten, dass der befahrbare Straßenraum neben parkenden Fahrzeugen
mindestens 3 m breit sein muss.

Obbach
Die Parksituation im Bereich Sulzthaler Str./ Greßthaler Str. wurde in Augenschein genommen. Zuständig für eine
verkehrsrechtliche Anordnung in diesem Bereich ist das staatliche Bauamt Schweinfurt (Staatstraße). Da durch die
bis zur Einmündung der Greßthaler Straße nach Auffassung der Fachleute die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist,
wird in diesem Bereich ein eingeschränktes Halteverbot erlassen. GR Hutter vertrat in diesem Zusammenhang die
Auffassung, dass der angrenzende Gehweg durch die Gemeinde für das Parken freigegeben werden kann. Der
Vorsitzende wies nochmals auf die Zuständigkeit des Staatlichen Bauamtes hin.

In der Ortsdurchfahrt sind keine Mängel bei der Beschilderung der zulässigen Höchstge-schwindigkeit zu erkennen.
Die Wirkung dieser Beschilderung wird grundsätzlich an der nächsten Einmündung aufgehoben, so dass die
Beschilderung hierauf Rücksicht nehmen muss.

TOP 6: Aufstellung des Bebauungsplanes „Sandleite“, Gemeinde Poppenhausen
Das Büro Planungsschmiede, Würzburg, hat im Auftrag der Gemeinde Poppenhausen den Entwurf des o.g.
Bebauungsplanes im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Stellungnahme übersandt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen 42 Bauplätze (33 EFH, 7 RH, 2 MFH) im Rahmen der typischen
Außenentwicklung geschaffen werden. In der Begründung des Bebauungsplanes wird zwar das Ziel der Innenent-
wicklung betont und der Nachweis geführt, dass eine Lösung nur im Zuge der Außenentwicklung erfolgen kann.

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die Planungshoheit der Gemeinde Poppenhausen sowie deren Bemühungen
um die Innenentwicklung respektiert werden. Im Hinblick auf die Oerlenbacher Erklärung und die übereinstimmende
Zielsetzung der Allianz Oberes Werntal hinsichtlich der Innenentwicklung ist eine Stellungnahme der Gemeinde
notwendig.

Die Gemeinde Euerbach sieht sich durch diese Planung wie folgt in ihren Belangen beeinträchtigt:

1)     Beide Gemeinden bilden zusammen mit 8 weiteren Gemeinden die Interkommunale Allianz Oberes Werntal.
Diese Allianz zeichnet sich in ihrer Arbeit u.a. dadurch aus, dass die Innenentwicklung und das örtliche und überörtliche
Flächenmanagement Schwerpunkte sind.

Beide Gemeinden haben sich für die „Oerlenbacher Erklärung“ ausgesprochen. Im Rahmen dieser gemeinsamen
Erklärung wurden folgende Handlungsansätze vereinbart:

-    Vorrangige Nutzung von Bauland und Gebäuden im Bestand vor der Neuausweisung von Baugebieten im Außenbereich.
-    Fortführung und regelmäßige Aktualisierung der Innenentwicklungspotenziale

Der Geist der Oerlenbacher Erklärung besteht in der Überzeugung, dass die Innentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung besitzt.

Die Gemeinde Euerbach hat sich für die Oerlenbacher Erklärung ausgesprochen und trotz entsprechender Nachfrage seit
1999 (mit Ausnahme der Erweiterung des BG Beetäcker um 3 Plätze) keine Neubaugebiete ausgewiesen. Insoweit wurden
die durch eine Außenentwicklung gebotene Entwicklungsmöglichkeit in kommunaler Solidarität nicht genutzt.

Die Ausweisung von Wohnbauland in den Gemeinden des Landkreises führt jedoch dazu, dass der Druck auf die Gemeinde Euerbach,
auch aus der eigenen Bevölkerung, zur Ausweisung von Baugebieten immer größer wird. Jede Ausweisung von Bauland schwächt
daher die Zielsetzung der Oerlenbacher Erklärung.

2)    Der Nachweis über die nicht vorhandenen bzw. verwertbaren Baulücken soll nach der Oerlenbacher Erklärung über die
Flächenmanagement-Datenbank erfolgen. Die pauschale Aussage in der Begründung wird diesem Anspruch nicht gerecht.
Ein nachvollziehbarer Beleg für die Verwertbarkeit der Baulücken fehlt. Die vollzogene Eigentümeransprache und die Aktivitäten
zur Innenentwicklung sind nicht dargestellt.
    
3)    Gegen eine Ausweisung spricht das Ergebnis der Flächenmanagement-Datenbank. Für die Gesamtallianz wurde 2008 ein
Innentwicklungspotenzial von 252 ha (Bedarf ca. 25 ha) ermittelt. Für die Gemeinde Poppenhausen ergab sich ein Potenzial von
8,6 ha, so dass das geplante Baugebiet von der Größe zwei Mal abgedeckt wäre. Im Abschluss-bericht INKA wurden
109 Baulücken für die Gemeinde Poppenhausen ermittelt.
Auf diese Punkte wird nicht eingegangen.
    
4)    In der Begründung finden sich keine Aussagen hinsichtlich der Auswirkungen durch den Abzug der amerikanischen Streitkräfte.
Aufgrund der Presseberichte ist davon auszugehen, dass in Poppenhausen eine Reihe von Objekten (Häuser, Wohnungen) nach
dem Abzug frei geworden sind.
    
5)    Die Allianz überprüft derzeit die Aktivitäten im Bereich der Innenentwicklung. Das Ergebnis der Evaluierung sollte abgewartet werden.

Der Gemeinderat erkennt die vorstehenden Ausführungen an. Eine entsprechende Einwendung wird bei der Gemeinde
Poppenhausen eingereicht.

TOP 7: Forstbetriebsplan 2018, Anerkennung
Der Plan sieht im kommenden Jahr Einnahmen von 40.000 € vor. Demgegenüber stehen Ausgaben von ca. 44.795 €, so dass sich
eine Unterdeckung von 4.795 € errechnet.

Der Forstbetriebsplan für das Jahr 2018 wird anerkannt.

TOP 8: 1. Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung
Aufgrund der Änderung des Vertrages mit dem Bestattungsunternehmen Meder ist eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich.

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Änderungssatzung. Eine Ausfertigung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

TOP 9: Anregungen und Wünsche
GR Schraut wies auf die überlaufenden Wertstoffcontainer in Euerbach hin.

Bei TOP 6 entspann sich eine lebhafte Diskussion zur Frage, inwieweit die Gemeinde in Zukunft Baumöglichkeiten schaffen muss.
Dieses Thema wird in einer der nächsten Sitzungen behandelt.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 15.11.2017
Gemeindeverwaltung