Aktuelles

Der Fußweg vom Kronunger Weg in das Gewerbegebiet Euerbach ist aufgrund von Bauarbeiten der ÜZ Lülsfeld in der Zeit vom
 
03.07. bis 12.07.2013
 
gesperrt.

Eine Benutzung ist während dieser Zeit nicht möglich. Bitte benutzen Sie die Fußwege Kronunger Weg und entlang der B 303.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der Umstellung der gesamten EDV-Anlage bleibt das Rathaus vom

24. Juni bis 26. Juni 2013

für den Parteiverkehr geschlossen.

Telefonisch sind wir natürlich für Sie da. Bitte beachten Sie, dass wir in dieser Zeit keinen Bürgerservice durchführen können, z. B. Beantragung und Ausgabe von Dokumenten (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass), Um- oder Anmeldungen, Verkauf von Windelsäcken etc., Beantragung von Führungszeugnissen, Anmeldungen von Eheschließungen.


Bitte kontrollieren Sie die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente! Falls Sie in naher Zukunft verreisen möchten und keine gültigen Ausweise haben, nutzen Sie bitte die Zeit, insbesondere in der Woche vor der Schließung, um den entsprechenden Antrag zu stellen.

Ab Freitag, 28.06.2013, sind wir in gewohnter Weise für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Im Bereich der Von-Steinau-Str. plant ein Investor die Errichtung von insgesamt 6 Reihenhäuser. Die nach Süden ausgerichteten Wohnhäuser können bei Bedarf mit Garage erworben werden. Die Wohnfläche liegt bei ca. 122 qm.

Die Beratung von Interessenten erfolgt über die Sparkasse Schweinfurt, Frau Nöth, Tel. 09382/97136354.

Auszahlung des Sofortgeldes kann beginnen (Pressemitteilung des Landratsamtes Schweinfurt vom 10.06.2013)
Geschädigte des Hochwassers aus Euerbach, Poppenhausen und Niederwerrn können sich nach einer Mitteilung des Landkreises Schweinfurt direkt an die jeweiligen Gemeindeverwaltungen wenden.

Die Regierung von Unterfranken hat dem Landratsamt Schweinfurt für die von den jüngsten Unwettern und Überschwemmungen Betroffenen in den Gemeinden Euerbach, Poppenhausen und Niederwerrn Mittel für staatliche Finanzhilfen zugewiesen. Dies teilt das Landratsamt Schweinfurt mit. 

Geschädigte aus diesen Gemeinden können ab sofort Anträge auf Sofortgeld stellen. Anträge können direkt bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung gestellt werden. Der Freistaat Bayern zahlt an Geschädigte des Hochwasserereignisses Ende Mai/Anfang Juni ein Sofortgeld als Mittel zur Ersatzbeschaffung von durch Hochwasser zerstörtem Hausrat; bei Unternehmen und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Ersatzbeschaffung für Betriebsvermögen. 

Das Sofortgeld beträgt 1500 Euro pro Haushalt. Bei Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beträgt das Sofortgeld bis zu 5000 Euro. Die Versicherbarkeit von Schäden steht einer Antragstellung nicht entgegen. Erhalten die Geschädigten Versicherungsleistungen, ist das Sofortgeld zurückzuzahlen. Übersteigt das Sofortgeld die Versicherungsleistung, ist die Rückzahlung auf die Höhe der Versicherungsleistung beschränkt. 

Die Auszahlung erfolgt nach Antragstellung und Bewilligung durch das Landratsamt (Ansprechpartner Herr Nitzschner unter Telefon 09721/55-560). Geschädigte aus anderen als den oben genannten Gemeinden müssen den Schaden zunächst bei ihrer Gemeinde anmelden. Ob auch hier ein Sofortgeld möglich ist, kann derzeit vom Landratsamt Schweinfurt nicht abschließend beurteilt werden, da die Finanzhilfen ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden und deshalb von der Zuweisung entsprechender Finanzmittel abhängig sind. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass Entschädigungsleistungen auch unter 1500 Euro gezahlt werden, wenn der Schaden geringer ist und dass Vereine nicht zu den Begünstigten zählen.

Das Bayerische Fernsehen hat sich im Rahmen seiner Sendung "la Vita" mit der Landflucht beschäftigt. Am Beispiel von Obbach werden Versuche gezeigt, das Problem in den Griff zu bekommen. Der Beitrag kann unter folgendem Link aufgerufen werden:

Leben für die Dörfer