Sitzung am 26.07.2016

Aus dem Gemeinderat: Sitzung am 26.07.2016

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 26.07.2016 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 28.06.2016

Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauhof; Vorstellung des neuen Bauhofleiters

Zu diesem TOP begrüßte der Vorsitzende den neuen Bauhofleiter, Herrn Andreas Altenhöfer.
Herr Altenhöfer nutzte die Vorstellung, um seinen persönlichen und beruflichen Lebenslauf
darzustellen.

TOP 3: Bauplangenehmigungen

Der Eigentümer hat mit Schreiben ohne Datum seine Sanierungsmaßnahme mitgeteilt.
Das Anwesen liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Sanierungsgebiet „Innenbereich Obbach“.

Das gemeindliche Einvernehmen und die Genehmigung nach der Sanierungssatzung werden erteilt.

b) Errichtung eines Zweifamilienhauses auf Fl.-Nr. 172/7 Gem. Euerbach (Voranfrage)

Der Bauherr plant im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Altfeldweg die Errichtung des o.g. Gebäudes. Im Rahmen einer Voranfrage bittet er um Mitteilung, ob zu folgenden Abweichungen vom Bebauungsplan mit der Zustimmung der Gemeinde gerechnet werden kann:

  • Abweichung von der festgesetzten Dachform- und neigung. Anstelle SD/WD mit 30 bis 40° Dachneigung ist ein Pultdach mit 10 ° geplant.
  • Maximal zulässige Bauweise ist EG und UG mit Sattel- oder Walmdach. Das geplante Gebäude stellt sich von Süden als dreigeschossig dar.
  • Einhaltung der Grundflächen- und Geschossflächenzahl sind nicht möglich.

Das Vorhaben verstößt in zwei wichtigen Punkten gegen den Bebauungsplan. Durch das zusätzliche Geschoss wird die Dominanz des Baukörpers erhöht, auch wenn die Firsthöhe annähernd auf gleicher Höhe ist. Das Pultdach fällt zwar nach Süden zur Straße hin, so dass vom öffentlichen Bereich der optische Charakter eines Satteldaches gegeben ist.

Der Gemeinderat steht dem Bauvorhaben grundsätzlich positiv gegenüber. In einem Gespräch mit dem Bauherrn soll auf die nicht zulässige Geschossigkeit und die ausstehende Beteiligung des Nachbarn hingewiesen werden.

c) Bau eines Wintergartens und Teilverglasung des Balkons auf Fl.-Nr. 74/2 Gem. Obbach

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am nordöstlichen Ortsrand“. Der Bauherr plant die Errichtung eines Wintergartens über der bestehenden Terrasse (EG) sowie die Teilverglasung des Balkons im Obergeschoss auf der Südseite des bestehenden Wohnhauses.  

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Eventuell erforderlichen Befreiungen wird die Zustimmung erteilt.

d) Umbau des bestehenden Zweifamilienhauses auf Fl.-Nr. 1548/1 Gem. Euerbach (Tektur)

Das Bauvorhaben wurde am 27.09.2011vom Landratsamt genehmigt. Der Bauherr hat abweichend von dieser Genehmigung gebaut und reicht daher die Tektur ein. Nach Angaben des Bauherrn hat sich im Zuge der Bauarbeiten die Notwendigkeit ergeben, dass der bestehende Dachstuhl aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu erhalten war. Bei dem neu errichteten Dachstuhl wurde die Dachneigung über 2/3 der Gebäudefläche reduziert, um den erheblich vergrößerten Anbau zu überdachen. Weitere Änderungen betreffen die Lage und Form zahlreicher Fenster sowie die Verglasung des Balkons im OG (Südseite) und die weiterführende Verglasung in das DG.

Im Zuge der Aussprache wurde deutlich, dass der Gemeinderat mit dem Vorgehen des Bauherrn nicht einverstanden ist. Insbesondere der späte Zeitpunkt für die Vorlage des Tekturantrags wurde kritisiert. Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

TOP 4: Gewerbegebiet „Am Niederwerrner Weg IV“; Straßenname

Die im Gewerbegebiet neu errichtete Straße benötigt einen Straßennamen, der auch die Fortsetzung in Richtung Süden (B 303) berücksichtigt. Bei der Sitzung am 28.06.2016 wurde noch keine Lösung gefunden. In der Zwischenzeit wurden noch die Bezeichnungen „In der Füllenleite“ , „Am Sulzgraben“ und „Euerbacher Höhe“ in die Diskussion gebracht.

Der Gemeinderat beschließt, der Straße den Namen „Euerbacher Höhe“ zu erteilen.

TOP 5: Offene Ganztagessschule

a) Vertrag Kitafino

Für die Abwicklung der Essensbestellungen und Abrechnungen soll die Firma Kitafino beauftragt werden. Hierfür fallen 0,15 Cent pro Essensbestellung an, bei den momentanen Buchungen ein Kostenrahmen von ca. 100 Euro im Monat.

Die Gemeinde Euerbach übernimmt die anfallenden Kosten und vergibt den Auftrag der organisatorischen Abwicklung an die Firma Kitafino.

b) Vertrag Pikanto

Die Verwaltung hat mit dem Betreiber der Firma Pikanto einen ortsansässigen Caterer ausgesucht, der auch schon den Kindergarten Euerbach beliefert. Die Kosten pro Mahlzeit belaufen sich auf 3,70 Euro, die von den Eltern getragen werden. Die weiteren Pflichten wurden vertraglich festgehalten.
Der Gemeinderat erkennt den Vertrag mit den genannten Konditionen an.

TOP 6: Vereinbarung Dorferneuerung Sömmersdorf

Die Dorferneuerung Sömmersdorf hat mit Schreiben vom 29.06.2016 eine Vereinbarung über die Kostenbeteiligung der Gemeinde vorgelegt. Der Abschluss der Vereinbarung ist erforderlich, um Maßnahmen der begleitenden Beratung, der Bodenordnung und des laufenden Betriebes zu ermöglich. Der Gemeinderat erkennt die vorliegende Vereinbarung an.

TOP 7: Anregungen und Wünsche

Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Gemeinde Poppenhausen die Entwürfe der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes „Windpark Maibacher Höhe“ zur Stellungnahme bis 12.08.2016 übersandt hat. Die beiden Punkte wurden aus Versehen nicht in die Tagesordnung aufgenommen.

Durch die Planungen werden Belange der Gemeinde nicht berührt. Eine Äußerung in den Verfahren ist daher nicht erforderlich. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Der Vorsitzende teilte mit, dass durch die Einrichtung der Offenen Ganztagesschule die Unterbringung der Musikschule nicht mehr möglich ist. Hier wurde eine Lösung mit der Evang.-Luther. Kirchengemeinde Euerbach gefunden.

GRin Jakob wies auf die bevorstehende School’s Out Party am 29.07. hin.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 28.07.2016 Gemeindeverwaltung