Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 20.09.2016 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 06.09.2016
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen
Baupläne lagen nicht vor.

TOP 3: Interkommunale Allianz Oberes Werntal
Zu diesem TOP konnte der Vorsitzende die Allianzmanagerin Frau Braksiek begrüßen. In seiner Einleitung
ging der Vorsitzende auf die Schwerpunkte der Allianzarbeit ein. Frau Braksiek stellte anhand der
festgelegten Handlungsfelder die Aktivitäten der letzten Monate dar.
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

TOP 4: Energiekonzept Oberes Werntal
Das Institut für Energietechnik der TH Amberg-Weiden hat im Auftrag der Allianz für 8 Mitgliedsgemeinden
ein Energiekonzept erstellt. Nicht beteiligt waren die Gemeinden Dittelbrunn und Niederwerrn, da sie
bereits eigene Konzepte erstellt haben.Den Schwerpunkt des Energiekonzeptes bildet die Ausarbeitung
und Identifizierung von konkreten Projektvorschlägen, die in einen Maßnahmenkatalog überführt wurden.
Der Katalog wurde unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, der Unternehmen, der Energiegenossenschaften
erstellt und in den Steuerungsrunden, Fachgesprächen und Bürgerforen weiterentwickelt.
Für den Bereich der Gemeinde Euerbach sind folgende Punkte festzuhalten:
1. Es werden 2 Projektvorschläge unterbreitet:
- Betriebliches Energiekonzept der Fa. Madinger
- Sanierung kommunaler Liegenschaften
2. Das Datenstammblatt macht deutlich, dass zum Zeitpunkt der Untersuchung erneuerbare Energien
keine Rolle gespielt haben.
3. Identifizierung der Bereiche mit hohen Wärmeverbrauch über Wärmekataster
4. Einsparpotenzial bei Straßenbeleuchtung
5. Weitere Hinweise zu Einsparungen

Der Gemeinderat nimmt das Energiekonzept zur Kenntnis.

TOP 5: Erlass einer Friedhofs- und Bestattungsordnung
Der Entwurf der neuen Friedhofs- und Bestattungsordnung sieht neben redaktionellen Änderungen
die neuen Bestattungsformen in Euerbach vor. Die  bisherigen Anregungen aus dem Gemeinderat
wurden berücksichtigt.

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Friedhofs- und Bestattungsordnung als Satzung. Eine
Ausfertigung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

TOP 6: Erlass einer Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung
Der Entwurf der neuen Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung ist an die Änderungen
im Bereich der Friedhofs- und Bestattungsordnung anzupassen.

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung
als Satzung. Eine Ausfertigung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

TOP 7: Friedhof Obbach; Auftragsvergabe
Für die Durchführung der Arbeiten wurden 4 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Angebotseröffnung
liegen folgende 2 Angebote vor:
Fa. Bott, Roßbrunn        22.455,30 €
Fa. GaLaRi, Lengfeld    27.884,68 €
Im Haushalt steht ein Ansatz von 20.000 € zur Verfügung.

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag an die Fa. Bott, Roßbrunn, zum Angebotsendpreis von
22.455,30 € zu vergeben.

TOP 8: Dorferneuerung Sömmersdorf, Abschluss Vereinbarung
Das Amt für Ländliche Entwicklung hat mit Schreiben vom 05.09.2016 die Kostenvereinbarung für die
Objektplanung, vermessungstechnische Leistungen und Baugrunduntersuchung für die Maßnahme
Passionsgarten und Treppenweg übersandt.
Der Anteil der Gemeinde bei geschätzten Kosten von 23.500 € (+ VLE-Beitrag 280 €) liegt bei 9.170 €
(+ VLE-Beitrag 280 €). Dies entspricht einem Fördersatz von 61%.

Der Gemeinderat erkennt die Vereinbarung an.

TOP 9: Pauschale Sportbetriebsförderung
Mit Bescheiden vom 11.08.2016 hat das Landratsamt Schweinfurt nachstehende Vereinspauschalen für 2016 bewilligt:
1. VFL Euerbach                      1.476,36 €
2. TSV Obbach                           784,62 €
3. SV Sömmersdorf                 1.130,22 €              
5. JFG Euland                             124,02 € (Anteil Euerbach)
insgesamt:                              4.348,21 €                       
Gemäß Grundsatzbeschluss vom 23.07.1996 wird die Verwaltung beauftragt, die Auszahlung der
pauschalen Sportbetriebsförderung in gleicher Höhe wie die staatlichen Zuwendungen vorzunehmen.
Dem Gemeinderat sind die ausgezahlten Zuschüsse mitzuteilen. Die Auszahlung an die Sportvereine
wurde bereits veranlasst.

TOP 10: Offene Ganztagesschule, Auftragsvergabe Schülerbeförderung
Die Gemeinde ist als Sachaufwandsträger für die Beförderung der Schulkinder zuständig.
Durch die Einführung der Ganztagesschule sind zwei neue Beförderungszeiten notwendig.
Die Langgruppe ist über den öffentlichen Personennahverkehr um 16.00 Uhr abgedeckt.
Für die Kurzgruppe, welche um 14.00 Uhr endet, wurden verschiedene Angebote eingeholt. Folgende Angebote liegen vor:
Fa. Hümmer, Röthlein        58 € zzgl. Mwst/pro Fahrt
Fa. Federlein, Euerbach    35 € zzgl. Mwst/pro Fahrt

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die Firma Federlein, Euerbach, zum Preis von 35 € zzgl. Mwst pro Fahrt.

TOP 11: Offene Ganztagesschule, Abrechnung Anschaffungen
Für die Anschaffungen (Möbel, Spiele etc.) beim Angebot der Ganztagesbetreuung ist die Gemeinde als
Sachaufwandsträger zuständig.

In der Sitzung vom 28.06.2016 wurde die Verwaltung ermächtigt im Rahmen von 15.000 Euro Anschaffungen
zu tätigen. Folgende Ausgaben wurden geleistet:
1. Küche, Einbaugeräte                                                          2.746,94 €
2. Bestückung Küche (Geschirr, Besteck, Putzmittel etc.)    1.204,57 €
3. Spielzeug (Spiele, Puzzle, Bastelmaterial etc.)                 1.400,09 €
4. Möbel Mensa                                                                       7.020,94 €
5. Sofas, Schreibtisch, Regale, Teppiche, Kicker                  1.895,34 €
6. Anschlussarbeiten (Elektriker, Fliesenleger)                      1.616,72 €
                                                                                                   
                                                                                              15.884,60 €

Der Gemeinderat nimmt die Abrechnung zur Kenntnis.

TOP 12: Bürgerantrag gem. Art. 18 b GO
Der Bürgerantrag ist am 01.09.2016 eingegangen. Der Antrag verlangt die Behandlung des folgenden
Themas im Gemeinderat:
Die Nutzung von neuem Gewerbegebiet südlich der B 303 in Euerbach.

Gemäß Art. 18 b GO können Gemeindebürger beantragen, dass das zuständige Gemeindeorgan
eine gemeindliche Angelegenheit behandelt. Der Bürgerantrag muss bei der Gemeinde eingereicht
werden, eine Begründung enthalten und bis zu 3 Personen benennen, die berechtigt sind, die
Unterzeichnenden zu vertreten.Der Bürgerantrag muss von mindestens 1 v.H. der
Gemeindeeinwohner unterschrieben sein. Unterschriftsberechtigt sind die Gemeindebürger.
Gem. Art. 18 b Abs. 4 GO entscheidet der Gemeinderat innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit
des Antrages.
Im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen ist folgendes festzustellen:
1. Der vorliegende Bürgerantrag enthält die erforderliche Begründung und benennt vier Personen,
die zur Vertretung berechtigt sind.
2. Der Bürgerantrag wurde nicht von der gem. Art. 18 b Abs. 3 GO erforderlichen Anzahl der
Gemeindeeinwohner unterschrieben.

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Zulässigkeit des Bürgerantrags nicht vorliegt. Die gem.
Art. 18 b Abs. 3 GO erforderliche Anzahl der Unterschriften liegt nicht vor.

TOP 13: Spielplatz Schäferswiese
Die Gemeinde hat 1993 den Spielplatz Schäferswiese errichtet. Die Maßnahme wurde aus dem
Programm „Freizeit und Erholung“ gefördert. Die Bindungsfrist für die Zuschussmittel läuft 25 Jahre.
Da ein Großteil der Geräte ihre Lebensdauer erreicht hat, steht eine Um- bzw. Neugestaltung des
Platzes an. Vorgesehen ist die Dreiteilung des Platzes.
Von der Fa. Kompan  wurde ein Angebot angefordert.Das Angebot schließt mit einer Summe von
51.311,61 € ab. Sofern die Montage der Geräte an die Firma vergeben wird, kommt ein Betrag von
11.719,12 € hinzu. Im Haushalt 2016 steht ein Ansatz von 10.000 € zur Verfügung.Nach
Rücksprache mit dem Bauhof sieht dieser einen Montagebedarf der Firma beim Aufbau der
Turmanlage und des Seilzirkus. Die anderen Geräte können durch den Bauhof aufgebaut werden.
Der passende Zeitraum liegt im Frühjahr.
Eine Auftragsvergabe ist derzeit noch nicht möglich. Neben den fehlenden Haushaltsmitteln ist
mit der Regierung der Ablauf der Bindungsfrist zu klären.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 14: Anregungen und Wünsche
Der Vorsitzende lud zu folgenden Veranstaltungen ein:
-    Kirchweih Euerbach vom 01. bis 03.10.
-    Begehung des Friedensweges durch Pax Christi am 03.10.
-    Tag der Innenentwicklung am 15. und 16.10.
-    Bürgerversammlungen am 18., 19. und 20.10.
-    Kirchweih Sömmersdorf vom 12. bis 24.10.
GR Jakob wies auf eine Veranstaltung von „Unser Obbach“ am 28.09. hin.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt
Gemeinde Euerbach
Euerbach, 22.09.2016
Gemeindeverwaltung