Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 15.11.2016 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 25.10.2016
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen
a) Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses auf Fl.-Nr. 172/7 Gem. Euerbach (Voranfrage)  
Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung am 26.07.2016 behandelt. Im Vergleich zum damaligen Entwurf
wurde lediglich das geplante Pultdach durch ein Satteldach mit 24 ° Dachneigung ersetzt. Im Rahmen einer
Voranfrage bittet der Bauherr um Mitteilung, ob mit einer Zustimmung der Gemeinde gerechnet werden kann.
Das Bauvorhaben verstößt, soweit dies überprüfbar ist, gegen folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes:
-Abweichung von der festgesetzten Dachneigung. Anstelle 30 – 40 ° ist ein Satteldach mit 24 ° geplant.
-Die maximal zulässige Bauweise I/II wird nicht eingehalten (II/III).
Das Vorhaben hat sich in der Südansicht nicht verändert. In der Straße „Am Steigberg“ wurde bisher die zulässige
Bauweise eingehalten.

Das gemeindliche Einvernehmen und die erforderlichen Befreiungen werden in Aussicht gestellt, vorausgesetzt die
Höhenplanung entspricht den Nachbarhäusern und die Nachbarunterschriften liegen alle vor.

b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf Fl.-Nr. 1571/13 Gem. Euerbach
Der Gemeinderat hat am 26.01.2016 das gemeindliche Einvernehmen und die erforderlichen Befreiungen in Aussicht
gestellt.Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Zauser in Euerbach. Das Vorhaben verstößt
in folgenden Punkten gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes:
-Bauweise
-Dachform- und Dachneigung
-Baugrenzen
-Stellung der Garage

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen wird die Zustimmung erteilt.
 
c) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf Fl.-Nr. 1571/5 Gem. Euerbach
Der Gemeinderat hat am 26.01.2016 das gemeindliche Einvernehmen und die erforderlichen Befreiungen in Aussicht
gestellt.Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Zauser in Euerbach. Das Vorhaben verstößt
in folgenden Punkten gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes:
-Bauweise
-Dachform- und Dachneigung
-Baugrenzen
-Stellung der Garage

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen wird die Zustimmung erteilt.

TOP 3: 4. Änderung (Ergänzung) des Gesamtbebauungsplanes für den Gemeindeteil Sömmersdorf
Der Vorsitzende teilt mit, dass eine Behandlung heute nicht erfolgen kann. Die Gründe wurden dargelegt.

TOP 4: 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Niederwerrner Weg IV“; Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplans „Am Niederwerrner Weg IV“ für den Gemeindeteil Euerbach.Das Plangebiet liegt an der östlichen
Gemarkungsgrenze von Euerbach und beinhaltet eine Teilfläche des bestehenden Grundstücks Fl.-Nr. 1349 der Gemarkung
Oberwerrn. Die Fläche wird im Zuge der Flurneuordnungsverfahren „Oberwerrn 2“ und „Euerbach 2“ als Teilfläche der neuen
Fl.-Nr. 1793 der Gemarkung Euerbach zugeschlagen. Die Aufstellung des Bebauungsplans wird erforderlich, um die Fläche
in das Baugebiet „Am Niederwerrner Weg IV“ der Gemeinde Euerbach einzubeziehen.

Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

TOP 5: Gemeindegebäude, Vergabe Wärmecontracting Bauhof
1)Im Zuge des Wärmecontracting übernimmt die gasuf die Planung, die Lieferung und den Einbau einer neuen Anlage zur
Beheizung der Aufenthalts- und Sanitärräume im gemeindlichen Bauhof. Die neue Anlage bleibt für 10 Jahre im Eigentum der
gasuf (=Vertragslaufzeit). Anschließend geht das Eigentum ohne weitere Kosten auf die Gemeinde über.Finanziert wird diese
Lösung durch die Abnahme der vereinbarten Wärmemenge durch die Gemeinde über den Vertragszeitraum. Hierfür wird ein
monatlicher Wärmepreis von derzeit 71,65 € netto fällig. Hinzu kommen die Kosten für die Investition und Abschreibung (incl.
Instandhaltung, Wartung usw.) von monatlich 195,91 € netto. Dies ergibt aktuell eine voraussichtliche Ausgabe von 3.210,67 €
im Jahr bzw. 32.106,79 € in 10 JahrenDer Wärmepreis ist an die Entwicklung der Löhne bzw. der Einkaufskosten für Erdgas
gebunden und wird bei Erhöhungen entsprechend teurer. Die Vorteile der Lösung bestehen, wie bei allen Miet- oder Leasingverträgen
darin, dass die Investitionssumme auf einen längeren Zeitraum verteilt wird und der Vermögenshaushalt nicht belastet wird.
Während der Laufzeit fallen keine Personalkosten innerhalb der Gemeinde an.
2) Bei einer Erstellung der Anlage durch die Gemeinde ist bei einer vergleichbaren Berechnung mit folgenden Kosten zu rechnen:
Bau                                              15.000 Euro
Planung                                         2.000 Euro
Erdgas                                           8.766 Euro
Wartung, Strom, Kaminkehrer      5.550 Euro
Personal                                        2.500 Euro
Gesamt netto                               33.816 Euro

Beide Lösungen sind kostenmäßig vergleichbar sind. Die gasuf ist geringfügig günstiger.

Der Gemeinderat beschließt, den von der gasuf vorgelegten Entwurf eines Wärmelieferungs-Sondervertrages abzuschließen.

TOP 6: Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2015
Die Jahresrechnung 2014 wurde am 11.10.2016 durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Anwesend waren 7 Mitglieder des
Ausschusses bzw. die jeweiligen Stellvertreter.Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, GR Daniel Höfer, stellte das Ergebnis der
Überprüfung dar. Ein besonderes Lob des Prüfungsausschusses galt der Arbeit der Kämmerei und der Kasse. Die einzelnen Anregungen
bzw. Nachfragen wurden mitgeteilt und sind aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung erledigt.

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen; die Feststellung der Jahresrechnung erfolgt im nächsten Tagesordnungspunkt.

TOP 7: Feststellung der Jahresrechnung 2015 und Entlastung
Das Ergebnis der Rechnungsprüfung 2015 wurde bekannt gegeben und die Anregungen aufgeklärt. Die Jahresrechnung 2015 kann deshalb
festgestellt und die Entlastung erteilt werden.Die im Haushaltsjahr 2015 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben
(Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen
erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Die Jahresrechnung für 2015 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
 Bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt    4.080.305,81 EUR
Bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt       4.080.305,81 EUR
Bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt      2.837.532,02 EUR
Bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt        2.837.532,02 EUR
Bereinigte Solleinnahmen Gesamthaushalt            6.917.837,83 EUR
Bereinigte Sollausgaben Gesamthaushalt              6.917.837,83 EUR
Gleichzeitig wird die Entlastung erteilt.

Erster Bürgermeister Arthur Arnold war gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

TOP 8: Kindergärten, Bedarfsermittlung- und feststellung
Im Moment stehen in der Gemeinde Euerbach folgende Plätze im Kindergartenbereich zur Verfügung:     
                   KiGa Eu    KiGa Sö    KiGa Ob    Gesamt
Regelkinder    50           28                 28          106
Kleinkinder     12             0                 12            24

Geburtenzahlen:

Jahrgang
jeweils 01.09. - 31.08.    Anzahl der Geburten
2006/2007                                  25
2007/2008                                  20
2008/2009                                  22
2009/2010                                  19
2010/2011                                  28
2011/2012                                  26
2012/2013                                  29
2013/2014                                  40
2014/2015                                  33
2015/2016                                  29
2016/2017                                    8
Durchschnitt                              31

Aufgrund der aktuellen Geburtenentwicklung werden für den Regelbereich voraussichtlich benötigt:

2016/2017: 121 Regelplätze
2017/2018: 126 Regelplätze
2018/2019: 129 Regelplätze

Dies bedeutet für den Bereich der Regelkinder die vorhandenen Plätze um eine Gruppe mit 25 Plätzen zu erhöhen.
Bei den Krippenplätzen kommen für das Betreuungsjahr
-    2015/2016 24 Plätze auf 71 mögliche Kinder (entspricht einer Bedarfsdeckungsquote von 34 %)
-    2016/2017 24 Plätze auf 67 mögliche Kinder (entspricht einer Bedarfsdeckungsquote von 35 %)

Bei der tatsächlichen Belegung mit den auswärtigen Kindergärten ist folgendes ersichtlich:

Kita-Jahr    Anzahl Geburten    tatsächliche Belegung    Besuchsquote in %
2013/2014    54                                  24                                     44,44
2014/2015    63                                  27                                     42,86
2015/2016    71                                  32                                     45,07
2016/2017    67                                  33                                     49,25

Angesichts dieser Zahlen ist eine Erhöhung der Krippenplätze um eine weitere Gruppe mit 12 Plätzen notwendig.
Die Gemeinde Euerbach plant keine Ausweisungen von neuen Baugebieten. Leerstände oder Baulücken sind in den
letzten Jahren durch intensive Innenentwicklungsarbeit in vielen Fällen einer neuen Nutzung zugeführt worden.
Durch den Wegzug der Amerikaner wurden gerade im Mietbereich viele neue junge Familien angesiedelt. Die aktuellen
Geburten pendeln sich bei ca. 30 pro Jahr ein, hinzukommen noch ca. 8 Kinder pro Jahr durch Zuzug.

Der Gemeinderat erkennt folgenden Bedarf an:

131 Plätze für Regelkinder
  36 Plätze für Kleinkinder

TOP 9: BayernWLAN, weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat hat am 06.09.2016 beschlossen, in jedem Gemeindeteil einen Hotspot einzurichten. Aufgrund der
Diskussion in anderen Gemeinden und den vorliegenden Förderbestimmungen ist folgendes zu beachten:
- Der Hotspot muss in einer Gemeindeimmobilie eingerichtet werden. In Obbach und Sömmersdorf stehen als Immobilien
die ehemaligen Rathäuser bzw. die Feuerwehrhäuser zur Verfügung. In Euerbach kommt der Bereich um das Rathaus bzw.
um die Gemeindebücherei in Frage. Mit größeren Menschenansammlungen ist in diesen Bereichen nicht zu rechnen.
- Im Gespräch mit Personen, die die Mobilfunktechnik nutzen, ist immer wieder zu hören, dass aufgrund der abgeschlossenen
Verträge keine Hotspots genutzt werden. Es stellt sich daher die Frage nach der Anzahl potentieller Nutzer und der entstehenden
Kosten.
-  Es fallen monatliche Kosten in Höhe von 198,51 € (ohne Bau und Installation, ohne Stromkosten) an.
-  Von der Fördersumme (5.000 €) gehen die Kosten für die Beratung ( 3x 518,28 €=1.554,84 €) ab, so dass für die monatlichen
Betriebskosten ein Betrag von 3.445,16 € verbleibt. Die Förderung deckt dann den Betrieb für ca. 15 – 17 Monaten ab. Anschließend
verbleiben die laufenden Kosten von rund 200 € monatlich bei der Gemeinde.
-  Jugendschutz
Das Thema wurde in anderen Gemeinden diskutiert, da über Hotspot Jugendliche ohne eigenen Vertrag das Internet nutzen können.

Der Gemeinderat beschließt, das Angebot des Freistaates Bayern zur Einrichtung von Hotspots (BayernWLAN) aus den vorgenannten
Gründen nicht weiter zu verfolgen.

TOP 10: Antrag auf barrierefreien Internetauftritt
Bei der Gemeinde ist am 21.09.2016 ein Antrag eingegangen, der die Umgestaltung der gemeindlichen Homepage nach den Regeln der
Barrierefreiheit fordert.Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Schweinfurt ist festzustellen, dass der Freistaat Bayern für seine eigenen
Behörden keine eigenständige Regelung hat, sondern auf die Anwendung der Anlage 1 zur BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-
Verordnung) des Bundes verweist. Den Kommunen wird die Anwendung empfohlen.Von der technischen Seite wird auf folgende Punkte
hingewiesen:
- Der Umbau der aktuellen Homepage gestaltet sich technisch als sehr aufwendig. Hier müssen Änderungen am Programmcode vorgenommen
werden. Es sind Eingriffe in fast alle Funktionen der Homepage erforderlich.
- Die technisch einfachste Lösung ist die Programmierung einer neuen Homepage. Hier ist mit unverbindlichen Kosten ab 2.500 € aufwärts zu
rechnen. Hinzu kommt ein erheblicher Zeitaufwand innerhalb der Verwaltung für die notwendigen Überprüfungen und Anpassungen.
- Die Gemeinde betreibt derzeit 4 Seiten, die anzupassen sind. Auch nach einer Neuprogrammierung ist die Homepage nicht „barrierefrei“.
Es kann dann von einer „barrierearmen“ Homepage gesprochen werden. Die aktuelle Homepage wurde 2010/2011 neu programmiert.

Der Gemeinderat nimmt den Antrag zunächst zur Kenntnis. Das Ziel einer „barrierearmen“ Homepage wird bei der Neuprogrammierung
der Homepage umgesetzt.

TOP 11: Barrierefreiheit von öffentlichen Einrichtungen
Am 08.08.2016 fand eine Begehung mit dem Barriereberater des VdK im Gemeindeteil Euerbach statt. Das Protokoll wurde dem Gemeinderat
zur Verfügung gestellt.Die Gemeinde ist nur von einem Teil der Punkte betroffen.

Die festgestellten Gegebenheiten im Bereich der gemeindlichen Immobilien und Anlagen werden Zug um Zug abgearbeitet.

TOP 12: Anregungen und Wünsche
GR Simone Seufert gibt einen Bericht über die am 26.10.2016 stattgefundene Jahreshauptversammlung der Nachbarschaftshilfe Euerbach.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 21.11.2016
Gemeindeverwaltung