Sitzung am 21.03.2017

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 21.03.2017 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 24.01.2017

Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Gemeindeordnung; notwendige Angaben in der Tagesordnung

Der Vorsitzende stellte die Entwicklung der Diskussion im Gemeinderat dar. Er ging auf die verschiedenen Stellungnahmen des Landesbeauftragten für den Datenschutz ein. Dieser hat im Tätigkeitsbericht für 2016 seine bisherige Auffassung geändert. Der Landesbeauftragte hat nunmehr keine Einwände gegen die Namensnennung des Bauherrn. Die Anschrift bzw. der Wohnort des Bauherrn dürfen weiterhin nicht genannt werden. Die Rechtsaufsichtsbehörde hält in ihrer Stellungnahme vom 26.10.2016 fest, dass die Angabe von Grundstücksdaten auf der Tagesordnung durch die Vorschriften des Bayerischen Datenschutzgesetzes nicht erlaubt ist.

Nach Mitteilung des Vorsitzenden wird daher zukünftig im TOP „Bauplangenehmigungen“ das Bauvorhaben mit Angabe der Straße und Hausnummer aufgeführt.

TOP 3: Haushalt 2017, Verabschiedung

Frau Renninger stellte den Haushaltsplanentwurf für 2017 im Rahmen einer Präsentation vor.

Der Gemeinderat beschließt, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 sowie die Finanzplanung der Jahre 2018 – 2020 anzuerkennen.

TOP 4: Städtebauliche Sanierungsgebiete

a) Sanierung des Wohnhauses auf Fl.-Nr. 1538 Gem. Euerbach

Der Eigentümer hat mit Schreiben vom 01.03.2017 seine Sanierungsabsichten mitgeteilt. Das Anwesen liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Sanierungsgebiet „Innenbereich Euerbach“.  Es ist die Sanierung von Heizung, Sanitär, Elektro und die energetische Sanierung vorgesehen.

Das gemeindliche Einvernehmen und die Genehmigung nach der Sanierungssatzung werden erteilt.

TOP 5: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Mit Schreiben vom 17.02.2017 hat die ÜZ Lülsfeld mitgeteilt, dass der Bund ein Förderprogramm zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge aufgelegt hat. Ziel der Förderung ist die Errichtung eines zuverlässigen, intelligenten und flächendeckenden Ladenetzes für einen nachhaltigen Durchbruch der Elektromobilität. Die ÜZ bietet ihre Unterstützung bei der Umsetzung des Förderprogrammes an:

  • Gemeinsame Antragstellung der interessierten Kommunen, um den Aufwand zu reduzieren
  • Kostenermittlung, Antragstellung und Realisierung
  • Klärung des Netzanschlusses
  • Versorgung der Ladesäulen mit 100 % Naturstrom

Bei einem typischen Standort mit zwei Normalladepunkten rechnet die ÜZ nach Abzug der Förderung mit einem Gemeindeanteil von ca. 3.000 €. Für die an den Ladestationen abgenommene Strommenge kann die Abrechnung über die ÜZ erfolgen, sofern die Gemeinde diese Kosten nicht selbst trägt.

Die Gemeinde hat gegenüber der ÜZ aufgrund der Fristbindung ihr Interesse am Förderprogramm für 2 Ladepunkte am Rathausplatz geäußert. Auf diesem Weg kann mit einem geringen Beitrag der Ausbau der Infrastruktur unterstützt werden.

In der Aussprache wurden Bedenken wegen des Standortes und Ladegeschwindigkeit geäußert.

Die Behandlung wird zurückgestellt.

TOP 6: Erweiterung Grundschule, Information

Der Vorsitzende gab bekannt, dass ein Gespräch mit der Regierung von Unterfranken stattgefunden hat. Ziel des Gespräches war es, Informationen über das für eine Erweiterung zu erwartende Raumprogramm zu erhalten. Dieses Raumprogramm ist Grundlage für den Umfang der Erweiterung und die staatliche Förderung. Der Entwurf der Raumbedarfsermittlung geht aufgrund der Kinderzahlen von 8 Klassen aus, so dass die Schule voraussichtlich ab dem Schuljahr 2021/2022 wieder zweizügig geführt wird. Für die Offene Ganztagsschule wird ebenfalls ein gestiegener Bedarf anerkannt.

Nach endgültiger Klärung und Genehmigung des Raumprogramms können dann planerische Überlegungen zur Umsetzung in Auftrag gegeben werden.

TOP 7: Erweiterung Kindergarten, Information

Der Vorsitzende teilte mit, dass aufgrund der Bedarfsfeststellung durch die Gemeinde der Bedarf für eine weitere Regelgruppe und eine Krippengruppe in Euerbach besteht. Die Umsetzung dieser Maßnahme auf dem Kindergartengrundstück Am Taubenberg ist nicht möglich. In einem Gespräch mit der Diözesanverwaltung und der Katholischen Kirchenverwaltung Euerbach wurde nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Hierbei wurde deutlich, dass das gemeindliche Grundstück an der Bushaltestelle am besten geeignet ist.Die Kirchenverwaltung ist bereit, den Kindergarten auf eine ihr zukünftig gehörende Teilfläche dieses Gemeindegrundstückes zu bauen. Für diesen Fall übernimmt die Diözese 20 % der Gesamtkosten brutto unter der Voraussetzung, dass der Christophorus-Vereins zur Übernahme der Trägerschaft bereit ist. Die weiteren Details der Zusammenarbeit müssen noch geklärt werden.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 8: Anregungen und Wünsche

Anregungen und Wünsche lagen nicht vor.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 22.03.2017
Gemeindeverwaltung