Sitzung am 10.07.2018

Aus dem Gemeinderat 

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 10.07.2018 mit folgenden Punkten: 

TOP 01 Anerkennung der Niederschrift vom 26.06.2018 

Beschluss:
Die Niederschrift wird anerkannt. 

TOP 02 Obbacher Rathaus, Eingangsüberdachung 

Der Gemeinderat hat sich bereits bei der letzten Sitzung mit diesem Thema beschäftigt. Herr Schmitz stellte bei der Sitzung seine Planung vor und erläuterte die Gründe, die für diese Lösung mit Stützen sprechen. Eine Befestigung an der Wand scheitert aus statischen Gründen bzw. ist nur mit einem hohen Kostenaufwand zu realisieren. 

Die Dorferneuerung Obbach hat sich aus gestalterischen Gründen gegen die Lösung mit Stützen ausgesprochen. 

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Planung zur Kenntnis. Das Projekt wird derzeit nicht weiterverfolgt. 

TOP 03 Erschließung des Gewerbegebiets "Südlich der B 303", Anerkennung der Planung 

Zu diesem TOP konnte der Vorsitzende Herrn Kirchner begrüßen. Herr Kirchner stellte die Planung für die Erschließungsstraße vor. Er betonte, dass die Straße als Ganzes zu planen ist, auch wenn diese in Bauabschnitten umgesetzt wird. Beim Bau des Kreisverkehrs wird eine Teilstrecke realisiert, damit der Vollsortimenter erschlossen ist. 

Beschluss:
Der Gemeinderat erkennt die Planung an. 

TOP 04 Gewerbegebiet "Südlich der B 303", Ablösung der Erschließungsbeiträge 

Aufgrund der feststehenden Kosten für den Bau des Kreisverkehrs und der südlichen Erschließungstraße können die zukünftig festzusetzenden Erschließungsbeiträge berechnet werden. 

Die Gewerbetreibenden verlangen bei der Geschäftsanbahnung aussagekräftige Informationen hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge. Eine Ablösung des Erschließungsbeitrages bietet sich an, um den Interessierten einen genauen Preis zu nennen und möglichst bald eine Einnahme für die Gemeinde zu erzielen. 

Beschluss:
Der Gemeinderat erkennt die Richtlinie für die Ablösung der Erschließungsbeiträge im Gewerbegebiet „Südlich der B 303“ an. 

TOP 05 Gewerbegebiet "Am Niederwerrner Weg II", Ablösung des Erschließungsbeitrages 

Aufgrund der feststehenden Kosten für den Bau der nördlichen Erschließungsstraße können die zukünftig festzusetzenden Erschließungsbeiträge berechnet werden. 

Die Gewerbetreibenden verlangen bei der Geschäftsanbahnung aussagekräftige Informationen hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge. Eine Ablösung des Erschließungsbeitrages bietet sich an, um den Interessierten einen genauen Preis zu nennen und möglichst bald eine Einnahme für die Gemeinde zu erzielen. 

Beschluss:
Der Gemeinderat erkennt die Richtlinie für die Ablösung der Erschließungsbeiträge im Gewerbegebiet „Am Niederwerrner Weg II“ an. 

TOP 06 Vorlage der Jahresrechnung 2017 

Zu diesem TOP konnte der Vorsitzende Herrn Eck, den zukünftigen Kämmerer, begrüßen. 

Herr Eck stellte in einer ausführlichen Präsentation das Ergebnis der Jahresrechnung vor. Neben der Entwicklung des Haushaltes stellte er die Entwicklung bei verschiedenen Kennziffern dar (Schulden, Rücklagen, usw.). 

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung zur Kenntnis. 

TOP 07 Freiwillige Feuerwehren, zusätzliches Alarmieruns-Benachrichtigung-System 

In der Anlage wird das Schreiben des Kreisbrandrates vom 14.02.2018 übersandt. Der Landkreis Schweinfurt ermöglicht den Gemeinden die grundsätzlich kostenfreie Nutzung für die Freiwilligen Feuerwehren. Für die Gemeinden entfallen die Anschaffungskosten für Funkgeräte und Funk-Gateways. Es fallen lediglich die Grund- und Nutzungsgebühren an. 

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Nutzung der vom Landkreis angebotenen Alarmierungsmöglichkeit zu. 

TOP 08 Bauplangenehmigungen 

a) Errichtung einer Stützmauer und eines Nebengebäudes auf Fl.-Nr. 825/1 Gem. Obbach (Eisfeldstr. 7) 

Die Bauherren beabsichtigen zur Sicherung des Hanggrundstückes auf der nördlichen Seite die Errichtung einer Stützmauer. Bei dieser Gelegenheit soll ein bisher bestehendes Nebengebäude neu errichtet werden. 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Heimbach“ und widerspricht folgenden Festsetzungen: 

  • Überschreitung der Baugrenze 
  • Erdbewegungen und Terrassenmauern über 1,40 m unzulässig 
  • eventuell Dachneigung und Dachform Nebengebäude. 

Beschluss: 
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt. 

TOP 09 Städtebauliche Sanierungsgebiete, Anzeige von Bautätigkeiten 

a) Sanierungsmaßnahmen am bestehenden Wohnhaus auf Fl.-Nr. 28 Gem. Euerbach (Hauptstr. 15) 

Der Eigentümer hat mitgeteilt, dass Sanierungsmaßnahmen am bestehenden Wohnhaus geplant sind. Insbesondere ist die Sanierung Sanitär, Heizung, Elektro sowie die komplette Innensanierung vorgesehen. 

Beschluss: 
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis und stimmt der Maßnahme zu. 

TOP 10 Anregungen und Wünsche 

Der Vorsitzende wies auf die Broschüre „DorfGrünGestalten“ hin. 

GR Thomas Arnold warb für den Besuch der School’s-Out-Party am 27.07.2018. 

GRin Büttner fragte nach, wann die Arbeiten im Friedhof Sömmersdorf beginnen. 

Gemeinde Euerbach 
Euerbach, 12.07.2018 
Gemeindeverwaltung