Protokolle 2011

Hier finden Sie die Protokolle aus dem Jahr 2011!

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich bei seiner letzten Sitzung am 20.12.2011 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 12.12.2011
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen
Folgendes Bauvorhaben liegt vor:

a) Umbau und Sanierung Doppelhaushälfte auf Fl.-Nr. 265 Gem. Euerbach

Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist gem. § 34 BauGB zu beurteilen. Der Bauherr plant die Errichtung eines Anbaus im Norden (Einliegerwohnung) sowie den Bau eines Carports an der östlichen Grundstücksgrenze.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

TOP 3: Sanierung Grundschule
a) Vergabe der Tiefbauarbeiten Freianlage

Die Tiefbauarbeiten für die Freianlage wurden beschränkt ausgeschrieben. Es sind insgesamt 7 Angebote eingegangen, die Angebote reichen von 148.800 € bis 206.000 €. Günstigster Anbieter war die Fa. Hell, Bad Kissingen, mit einer Endsumme von 148.811,95 €. Die Kostenschätzung lag bei 145.883,05 €.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die wenigstnehmende Fa. Hell, Bad Kissingen, zum Angebotsendpreis von 148.811,95 €.

TOP 4: Änderung der Gemeindegrenze Euerbach zur Gemarkung Geldersheim
Infolge der Durchführung der Flurbereinigung Euerbach 2 und Geldersheim 3 ist eine Änderung der Ge¬meindegrenze zwischen den Gemeinden Euerbach und Geldersheim im Bereich der Gemarkungen Euerbach und Sömmersdorf erforderlich.

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Gemeindegrenzänderung zu.

TOP 5: Änderung der Gemeindegrenze Euerbach zur Gemarkung Kützberg
Infolge der Durchführung der Flurbereinigung Euerbach 2 ist eine Änderung der Ge¬meindegrenze zwischen den Gemeinden Euerbach und Poppenhausen erforderlich.

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Gemeindegrenzänderung zu. 

TOP 6: Jahresrückblick
Erster Bürgermeister Arnold ging in seinem Rückblick auf die wichtigsten Ereignisse und Maßnahmen des ablaufenden Jahres ein. Er dankte den Mitgliedern des Gemeinderates, seinen Stellvertretern, der Verwaltung, dem Bauhof sowie allen engagierten Bürgerinnen und Bürgern für die gute und sachliche Zusammenarbeit zum Wohle der Gemeinde.

Für die beiden Fraktionen sprachen die GRe Seufert, Müller und Schraut.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 21.12.2011
Gemeindeverwaltung


 

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich bei seiner letzten Sitzung am 12.12.2011 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung Forstbetriebsplan 2012
Zu diesem Punkt konnte der Vorsitzende den zuständigen Mitarbeiter des Forstamtes, Herrn Müller, begrüßen. Herr Müller ging in seinen Ausführungen auf folgende Punkte ein:
- Internationales Jahr der Wälder
- Zentrum Nachhaltigkeit Wald
- Netzwerk Forst und Holz Unterfranken
- Waldschutz (Schwammspinner)
-  Eichensterben
Im weiteren Verlauf stellte Herr Müller den Betriebsplan für das kommende Jahr vor, der mit Einnahmen von ca. 45.000 € und Ausgaben von ca. 41.000 € abschließt.

Der Gemeinderat erkennt den Forstbetriebsplan 2012 an.

TOP 2: Städtebauliche Massnahme in Euerbach
(Anmerkung der Redaktion: Der Text wurde gekürzt!)

Zu diesem Punkt konnte der Vorsitzende Frau Konrad begrüßen. Der Vorsitzende ging in seiner Einleitung auf die vielfältigen Bemühungen der Gemeinde zur Stärkung der Innenentwicklung ein. Mit der heutigen Beschlußfassung findet das Verfahren zur Ausweisung des Sanierungsgebietes seinen Abschluß.

a) Behandlung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange
2. Beteiligung und Mitwirkung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Stellen haben in ihrer Stellungnahme Anregungen und Hinweise gegeben:
1) Handwerkskammer Unterfranken – Außenstelle SW
Die Vorbereitenden Untersuchungen dienen zunächst „nur“ der Festlegung eines Geltungsbereiches für eine Sanierungssatzung. Hierzu waren die Betriebe im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit bereits beteiligt. Sollten zukünftig Planungen, für konkrete Maßnahmen, die die angesprochenen Betriebe betreffen, durchgeführt werden, werden diese natürlich umfangreich eingebunden. Der Anregung wird gefolgt. Eine Änderung der Vorbereitenden Untersuchungen ist nicht erforderlich.

2) Landratsamt Schweinfurt, Hochbauamt
Zu Ziff. 1: Die Rechtsgrundlage wird, wie vorgeschlagen, aktualisiert.
Zu Ziff. 2: Die Formulierungen werden, wie vorgeschlagen, geändert.
Zu Ziff. 3: Die rechtlichen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

3) Landratsamt Schweinfurt, SG 40.2
Zu Ziff. 1: Die fehlenden Denkmäler Hauptstraße 9, 11 und 23 werden ergänzt. Denkmäler außerhalb des Untersuchungsgebietes werden nicht ergänzt, da dies für die Planung nicht erforderlich ist.
Zu Ziff. 2: Die nicht eindeutige Formulierung in den vorbereitenden Untersuchungen wird eindeutig formuliert.
Zu Ziff. 3: Die Planzeichnung Altortentwicklung Euerbach Bestand 2007 ist eine nachrichtliche Übernahme einer beschlossenen Planung und kann daher in diesem Verfahren nicht geändert werden.

4) Landratsamt Schweinfurt, Umweltamt
Die Vorbereitenden Untersuchungen dienen zur begründeten Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Innenbereich Euerbach“. Da die Bachaue des Euerbachs voraussichtlich keine städtebaulichen Mängel und Missstände aufweist, wurde sie nicht in den Geltungsbereich des Untersuchungsgebietes mit einbezogen. Die Bachaue des Euerbachs ist jedoch bereits als Gemeindeentwicklungsziel im Rahmenplan „Groborientierungsrahmen für die Altortentwicklung Euerbach“ als wirksame Ortsrandeingrünung mit besonderer Naherholungsfunktion enthalten.

Die Anregungen zur Aufwertung des Euerbaches werden zur Kenntnis genommen und ggfs. berücksichtigt. Eine Änderung der Vorbereitenden Untersuchungen ist nicht erforderlich.
Die Anregungen zur Befestigung von Freiflächen werden zur Kenntnis genommen und bei einer zukünftigen Umsetzung ggfs. berücksichtigt.

b) Behandlung der Stellungnahmen der Bürger
Innerhalb der Auslegungsfrist sind entsprechende Stellungnahmen nicht eingegangen, so dass sich eine Abwägung bzw.  eine beschlussmäßige Behandlung erübrigt.

c) Abwägungsbeschluß
Der Gemeinderat fasst nach umfassender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander die unter a) dargelegten Einzelbeschlüsse zu den vorliegenden Stellungnahmen.

d) Satzungsbeschluß
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen „Innenbereich Euerbach“ die Sanierungssatzung „Innenbereich Euerbach“ gemäß § 142 Abs. 3 BauGB.

TOP 3: Städtebauliche Massnahme in Obbach
(Anmerkung der Redaktion: Der Text wurde gekürzt!)

Zu diesem Punkt konnte der Vorsitzende Frau Konrad begrüßen. Mit der heutigen Beschlußfassung findet das Verfahren zur Ausweisung des Sanierungsgebietes seinen Abschluß.

a) Behandlung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange
2. Beteiligung und Mitwirkung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB

Folgende Stellen haben in ihrer Stellungnahme Anregungen und Hinweise gegeben:

1) Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Der denkmalpflegerische Erhebungsbogen und seine Ergebnisse sind im Rahmenplan „Vorbereitungsplanung zur Dorferneuerung Obbach“ enthalten und so als Sanierungsziele in den Vorbereitenden Untersuchungen bereits enthalten. Eine Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen ist daher nicht erforderlich.

2) Handwerkskammer Unterfranken – Außenstelle SW
Die Vorbereitenden Untersuchungen dienen zunächst „nur“ der Festlegung eines Geltungsbereiches für eine Sanierungssatzung. Hierzu waren die Betriebe im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit bereits beteiligt. Sollten zukünftig Planungen, für konkrete Maßnahmen, die die angesprochenen Betriebe betreffen, durchgeführt werden, werden diese natürlich umfangreich eingebunden. Der Anregung wird gefolgt. Eine Änderung der Vorbereitenden Untersuchungen ist nicht erforderlich.

3) Landratsamt Schweinfurt, Hochbauamt
Zu Ziff. 1: Die Rechtsgrundlage wird, wie vorgeschlagen, aktualisiert.
Zu Ziff. 2: Die Formulierungen werden, wie vorgeschlagen, geändert.
Zu Ziff. 3: Die rechtlichen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

4) Landratsamt Schweinfurt, SG 40.2
Zu Ziff. 1: Die Beschreibungen der Geltungsbereichsgrenzen werden korrigiert.
Zu Ziff. 2: Das fehlende Grabdenkmal wird ergänzt.
Zu Ziff. 3: Die nicht eindeutige Formulierung in den vorbereitenden Untersuchungen wird eindeutig formuliert.
Zu Ziff. 4: a) Die Farbgebung wird stärker differenziert.
                b) Das Symbolzeichen wird ergänzt.
                c) Das Planzeichen ist „lila“.
 

5) Landratsamt Schweinfurt, Umweltamt
Die angeregte Ergänzung der Ortsrandeingrünung ist bereits als Gemeindeentwicklungsziel im Rahmenplan „Vorbereitungsplanung zur Dorferneuerung Obbach“ mit konkreten Einzelmaßnahmen enthalten.  Gleiches gilt für eine Renaturierung des Mühlbachs am östlichen Ortsrand. Die weiterführenden Anregungen zur Aufwertung des Mühlbaches werden zur Kenntnis genommen und bei einer zukünftigen Umsetzung ggfs. berücksichtigt. Eine Änderung der Vorbereitenden Untersuchungen ist nicht erforderlich.

Die Anregungen zur Befestigung von Freiflächen werden zur Kenntnis genommen und bei einer zukünftigen Umsetzung ggfs. berücksichtigt.

b) Behandlung der Stellungnahmen der Bürger
Innerhalb der Auslegungsfrist sind entsprechende Stellungnahmen nicht eingegangen, so dass sich eine Abwägung bzw.  eine beschlussmäßige Behandlung erübrigt.

c) Abwägungsbeschluß
Der Gemeinderat fasst nach umfassender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander die unter a) dargelegten Einzelbeschlüsse zu den vorliegenden Stellungnahmen.

d) Satzungsbeschluß
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen „Innenbereich Obbach“ die Sanierungssatzung „Innenbereich Obbach“ gemäß § 142 Abs. 3 BauGB.

TOP 4: Ort(e) der Passion - Passionsgalerie mit Filmausstellung und Passionsweg

a) Vorstellung des Projektes durch Büro FranKonzept
Zu diesem TOP konnte der Vorsitzende Herrn Dr. Ramming vom Büro FranKonzept aus Würzburg begrüßen. Der Vorsitzende ging in seiner Ausführungen auf die verschiedenen Bausteine zur Entwicklung von Sömmersdorf ein (Dorferneuerung, Entwicklung des Passionsspielgeländes). Ein wichtiger Baustein dieses Konzeptes ist die geplante Ausstellung sowie der spirituelle Rundweg. Das Projekt ist mit den Förderstellen und den Beteiligten vor Ort abgestimmt.

Aktuell schließt die Kostenschätzung mit Ausgaben von 165.669,49 € ab. Auf der Einnahmeseite kann mit Zuschüssen in Höhe von ca. 95.000 € gerechnet werden. Der ungedeckte Betrag ist durch die Gemeinde zu finanzieren.

Herr Dr. Ramming stellte anschließend das Projekt anhand einer Präsentation vor. Unter Beteiligung des Kunstreferates der Diözese Würzburg wurde das Konzept für den Ausstellungsraum entwickelt. Hier wird das Passionsspiel in Sömmersdorf mit Foto- und Filmmaterial dargestellt. Der Rundweg mit 3 Andachtsorten und 9 Innehaltepunkten soll dem Besucher die Möglichkeit bieten, sich aus verschiedenen Blickwinkel mit der Passion zu beschäftigen.

b) Anerkennung des Projektes und der Finanzierung
Der Gemeinderat erkennt die Planung des Büros FranKonzept an. Die Kostenaufstellung (Stand: 01.12.2011) wird mit geschätzten Ausgaben in Höhe von 165.669,49 € anerkannt. Der Umsetzung des Projektes „Passionsgalerie mit Filmausstellung und Passionsweg“ wird entsprechend der vorgestellten Projektbeschreibung und der vorgenannten Kostenaufstellung zugestimmt. Für die nicht durch Zuschussmittel gedeckten Kosten werden Haushaltsmittel 2012 und 2013 in den jeweiligen Haushalt eingestellt.

c) Anerkennung des Betriebskonzeptes und der Finanzierung
Für das Projekt war ein Betriebskonzept zu erstellen. Dieses sieht aktuell Ausgaben von 5.200 € und Einnahmen von 1.300 € im Jahr vor. Für die Zeit der Zweckbindung (12 Jahre) erklärt sich die Gemeinde Euerbach bereit, die erforderlichen Betriebskosten zu tragen und in den entsprechenden Haushalten bereitzustellen.

Das Betriebskonzept einschließlich Finanzierung wird anerkannt.

d) Übernahmebestätigung bei Ausfall der Kofinanzierer
Im Rahmen des Leaderantrages muss eine Bestätigung des Projektträgers vorgelegt werden, dass ausfallende Zuschussmittel übernommen werden.
Der Gemeinderat beschließt die Übernahme von eventuell nicht gewährten Zuschüssen Dritter.

TOP 5: Anerkennung der Niederschrift vom 29.11.2011
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 6: Bauplangenehmigungen
Folgendes Bauvorhaben liegt vor:

a) Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf Fl.-Nr. 1577/1 Gem.
Das Bauvorhaben wurde mit Beschluß vom 15.11.2011 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung zu Befreiungen wurde erteilt.

Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 01.12.2011 mitgeteilt, dass die Zustimmung der Gemeinde zur Erteilung weiterer Befreiungen erforderlich ist:
- Überschreitung der Baugrenzen
- Dachform und Dachneigung Zwerchgiebel und Gaube
- Traufhöhe Wohnhaus und Zwerchgiebel
- Garagenstandort
- Gestaltung Grenzgarage abweichend von der Nachbarbebauung

Der Erteilung der vorgenannten Befreiungen wird zugestimmt.

TOP 7: Sanierung Grundschule

a) Leinwände
Nach Angaben des Vorsitzenden ist im Bereich der Klassenräume eine weiße Wandfläche als Projektionsfläche vorgesehen. Für den Mehrzweckraum wird aufgrund seiner vielfältigen Nutzung die Beschaffung einer Leinwand vorgeschlagen Kosten ca. 1.000 €).

Der Gemeinderat ist mit der Beschaffung der Leinwand für den Mehrzweckraum einverstanden. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag zu vergeben.

b) Beschaffung Wasserspender
In Absprache mit der Schulleitung ist die Beschaffung eines Trinkwasserspenders mit einem Aufwand von ca. 6.000 € vorgesehen. Die Rhön-Maintal-Gruppe leistet hierzu einen Zuschuß von max. 2.000 €.

Der Gemeinderat ist mit der Beschaffung des Wasserspenders einverstanden. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag zu vergeben.

TOP 8: Homepage Grundschule
Die Grundschule hat mit Schreiben vom 23.09.2011 beantragt, eine Homepage anzulegen und in das Internet zu stellen. Die inhaltliche Gestaltung wird von der Schule übernommen; die Umsetzung der Seite in das Internet soll durch die Verwaltung erfolgen. Die Einrichtung verursacht Kosten von ca. 1.500 €. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, auf der gemeindlichen Homepage den Menüpunkt „Grundschule“ entsprechend zu erweiteren und die Informationen dort zu veröffentlichen.

Der Gemeinderat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

TOP 9: Innenentwicklung; Oerlenbacher Erklärung
a) Der Gemeinderat hat bei seiner Sitzung am 29.04.2008 die Oerlenbacher Erklärung zur Innenentwicklung anerkannt. Die Ausweisung von Neubaugebieten in verschiedenen Mitgliedsgemeinden der Allianz erfordert jedoch eine Fortschreibung der Erklärung.

Die Gemeinde beschließt, weiterhin die Leitlinien der Oerlenbacher Erklärung vom 16.04.2008 umzusetzen. Bei einer Neuausweisung eines Baugebietes informiert die Gemeinde die Arbeitsgemeinschaft der Interkommunalen Allianz Oberes Werntal frühzeitig über ihre bisherigen Bemühungen zur Innenentwicklung und stellt die durchgeführten Maßnahmen dar.

b) Die Bemühungen im Bereich der Innenentwicklung und Ortskernrevitalisierung soll ein Kommunaler Fond unterstützen. Die Fond-Gestaltung sieht je verkauften m² x€  vor, die beim Verkauf eines Neubaugrundstückes in den Fond fließen. Die Regelung gilt für alle Neubaugrundstücke, die nach dem 16.04.2008 im Rahmen der Bauleitplanung ausgewiesen wurden, sowohl für private wie für öffentliche Neubaugrundstücke.
Die Fondmittel werden gemeindeintern für die Innenentwicklung eingesetzt. Die Gemeinden definieren diese Mittelverwendung. Die Gemeinden berichten jährlich zum Jahresende über die Mittelverwendung an das Allianzmanagement.

Die Gemeinde beschließt die Einrichtung eines Kommunalen Fonds für die Innenentwicklung.

TOP 10: Zuwendungsantrag Heimat- und Trachtenverein
Das Schreiben des Vereins vom 16.11.2011 wurde bekanntgegeben.

Nach einer ausführlichen Diskussion wird dem Heimat- und Trachtenverein eine Zuwendung in Höhe von 366,50 € gewährt. Ausdrücklich wird festgestellt, dass es sich um eine einmalige Zuwendung handelt, die keinen Bezugsfall darstellt.

TOP 11: Anregungen und Wünsche
Der Vorsitzende wies auf die Probleme beim Dorfplatz in Obbach hin. Die Nachabnahme der Pflasterarbeiten wurde durchgeführt; das Problem wird letztendlich der Gemeinde erhalten bleiben.
2. Bürgermeister Ewald Schirmer hat an der Verleihung des Jugendkulturpreises des Landkreises Schweinfurt teilgenommen. Den 1. Platz hat die Jugendgruppe der Passionsspiele Sömmersdorf erhalten. Zu dieser Auszeichnung gratuliert der Gemeinderat.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 13.12.2011
Gemeindeverwaltung


 

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich bei seiner letzten Sitzung am 29.11.2011 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 15.11.2011
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen
Folgende Baupläne liegen vor:

a) Neubau eines Lebensmittelmarktes auf Fl.-Nrn. 205, 238/1 Gem. Euerbach
Das o.g. Bauvorhaben lag in der Sitzung am 15.11.2011 vor. Der Gemeinderat hat folgendes beschlossen:

„Der Gemeinderat beschliesst zu den Punkten 2) und 3) (Überschreitung GFZ und GÜZ) die Zustimmung für die notwendigen Befreiungen zu erteilen. Zu Punkt 1) wird das Einvernehmen bei Umsetzung eines Satteldaches mit 18 ° Dachneigung in Aussicht gestellt.“

Der Bauherr hat nunmehr geänderte Pläne vorgelegt. Das bisher vorgesehene Pultdach wurde durch ein Satteldach mit 18 ° Dachneigung ersetzt. Lediglich im Eingangsbereich befindet sich ein untergeordnetes Flachdach mit 2 ° Gefälle. Die weitere Planung entspricht der bisherigen Vorlage.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Überschreitung GRZ, Unterschreitung GÜZ, Abweichung Dachneigung und Dachform im Eingangsbereich) wird zugestimmt.

b) Anbau Treppenhaus an bestehendes EFH auf Fl.-Nr. 69 Gem. Sömmersdorf
Der Bauherr plant die Errichtung des o.g. Projektes. Das Baugrundstück liegt im Altort von Sömmersdorf; ein Bebauungsplan besteht nicht. Das Vorhaben ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

TOP 3: Dorferneuerung Sömmersdorf; Anerkennung der Vereinbarung über die Kostenregelung zur Finanzierung der Vorbereitungsplanung
Das Amt für Ländliche Entwicklung hat die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt. Die Planungsarbeiten können somit begonnen werden. Mit Schreiben vom 17.11.2011 hat das Amt nunmehr eine Vereinbarung hinsichtlich der Kostenregelung vorgelegt.

Der Gemeinderat erkennt den Entwurf der Vereinbarung an. Die Mittel werden im Haushaltsplan 2012 ausgewiesen.

TOP 4: Zuwendungsantrag Heimatkapelle Sömmersdorf
Die Heimatkapelle Sömmersdorf stellt mit Schreiben vom 07.11.2011 Antrag auf Zuschuß für die Beschaffung von Trachten und Regenjacken mit Logo. Dafür sind Kosten in Höhe von 3.048,84 Euro entstanden. Für die Erweiterung der Lautsprecheranlage wurden außerdem 1.432,48 Euro ausgegeben. Gemäß Beschluß des Gemeinderates vom 04.06.1985 wird für Anschaffungen von Bekleidung der „kulturtragenden“ Vereine eine Zuwendung von 10% der Gesamtkosten gewährt, das sind 305 Euro. Für die Lautsprecheranlage gilt der normale Zuwendungssatz von 5%, das sind 72,-- Euro.

Der Heimatkapelle Sömmersdorf wird für die beiden Maßnahmen eine Zuwendung von 377 € gewährt.

TOP 5: Zuwendungsantrag Evang.-Luther. Kirchengemeinde Euerbach
Mit Schreiben vom 07.11.2011 hat die Kirchengemeinde einen Zuschuss zu den geplanten Renovierungsarbeiten am Jugendhaus beantragt. Die Kosten werden auf ca. 6.776 € geschätzt.

Nach den ab 01.01.1996 gültigen Richtlinien wird vorgeschlagen, die Maßnahme mit 5 % der Gesamtkosten in Höhe von 6.776,-- €, das sind 340 € zu bezuschussen. Kostenüberschreitungen von mehr als 10% des Kostenvoranschlags werden nicht bezuschusst. Die Mittel werden im Haushalt 2012 bereitgestellt, die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des geprüften Verwendungsnachweises.

TOP 6: Altes Rathaus Obbach; Beschaffung von Vitrinen/Schaueinheiten
Wie bereits verschiedentlich dargestellt, sollen historische bzw. ortsbezogene Gegenstände im Gebäude ausgestellt werden. Ferner sollen Informationen über Tafel vermittelt werden. Die Grundlagen für die Exponate bzw. Tafeln wurden vom Büro Dütschke mit dem 2. Bürgermeister erarbeitet. Das Ergebnis ist nunmehr im Kostenvoranschlag der Werbeagentur Dütschke enthalten. Der Kostenvoranschlag enthält die notwendigen Infotafeln mit Beschriftung (5 Stück) sowie die Vitrinen (4 Stück) und die notwendigen Entwürfe. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf einen Betrag von 5.257,42 €. Im Hinblick auf das Jubiläum und die Bedeutung des Gebäudes ist die Ausstattung wünschenswert.

Der Auftrag wird an die Werbeagentur Dütschke nach dem vorliegenden Angebot zum Preis von 5.257,42 € vergeben.

TOP 7: Anregungen und Wünsche
Der Vorsitzende wies auf den aktuellen Flyer „Kirchenburg, Schlösser und Balthasar Neumann“ hin, der ab sofort im Rathaus ausliegt. Weiter gab er bekannt, dass der Jugendkulturpreis des Landkreises am 04.12.2011 vergeben wird.
GR Winter fragte nach, ob die Schule fristgerecht zum Jahresende fertiggestellt wird.
GR Hutter erkundigte sich, ob weiterhin Selbstwerber im Wald eingesetzt werden.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 02.12.2011
Gemeindeverwaltung


 

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich bei seiner letzten Sitzung am 15.11.2011 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 18.10.2011
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen
Folgende Baupläne liegen vor:

a) Nutzungsänderung auf Fl.-Nr. 164/2 Gem. Sömmersdorf
Das Landratsamt Schweinfurt hat mit Bescheid vom 21.04.2006 der Errichtung eines Funktionsgebäudes auf dem o.g. Grundstück zugestimmt. Der für die Spielerbesprechung vorgesehene Raum wird zwischenzeitlich als Gaststätte genutzt.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

b) Neubau eines Lebensmittelmarktes auf 205, 238/1 Gem. Euerbach
Der Bauherr plant die Errichtung eines Lebensmittelmarktes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Niederwerrner Weg“.

Das BV verstösst in folgenden Punkten gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes:

1) Die Dachneigung der gewerblichen Gebäude beträgt 18 bis 38 °. Das BV sieht ein Pultdach mit einer Dachneigung von 6 ° vor.
2) Die Grundflächenzahl laut Bebauungsplan liegt bei 0,6, vorgesehen ist jedoch 0,77.
3) Der Nachweis über die Einhaltung der GÜZ von 0,3 kann nicht erbracht werden (0,23).

Der Gemeinderat beschliesst zu den Punkten 2) und 3) die Zustimmung für die notwendigen Befreiungen zu erteilen. Zu Punkt 1) wird das Einvernehmen bei Umsetzung eines Satteldaches mit 18 ° Dachneigung in Aussicht gestellt.

c) Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf Fl.-Nr. 1577/1 Gem. Euerbach
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zauser“. Die beiden ursprünglichen Grundstücke Fl.-Nrn. 1577/1 und 2 wurden so geteilt, dass 3 Grundstücke entstanden sind. Mit dem BV soll das Grundstück am Fußweg bebaut werden.

Das Bauvorhaben verstösst gegen folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes:

- Dachneigung 40 ° (26 bis 32 °)
- Kniestock 62,5 cm

Das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen werden erteilt.

d) Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für das Torhaus/Evang. Jugendheim auf Fl.-Nrn. 40 und 41 der Gem. Euerbach
Das Evang.-Luther. Pfarramt Euerbach hat den Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für folgende Massnahmen beantragt:

- Austausch der Fenster (Ost- und Südseite)
- Austausch der Eingangstür

Das Einverständnis wird erteilt.

TOP 3: Bürgerversammlungen; Behandlung der Anregungen
Die Bürgerversammlungen fanden in der Zeit vom 11. bis 13.10.2011 statt. Folgende Anregungen wurden vorgetragen:

Obbach
? Im Hinblick auf das Dorfjubiläum wurde um Überlassung historischer Bilder gebeten. Das Festwochenende ist in der Zeit vom 09. bis 12.05.2013 vorgesehen.
? Breiten Raum in der Diskussion nahm der geplanten Ausbau der Ortsdurchfahrt ein. Die Planung soll der Bevölkerung vorgestellt werden, damit dann eine Information und Diskussion erfolgen kann (Verkehrsregelung, Gehwegbau).
? Der Hintergrund für die Kostenreduzierung bei der Brandschutztür in der Schule wurde erläutert. Die Einsparung beeinträchtigt nicht den Brandschutz. Über die Gründe für die mangelnde Firmenbeteiligung bei der Ausschreibung der PV-Anlage wurde informiert.
? Die Gründe für die Steigerung der Arbeitsplätze wurden dargestellt.
? Der AZV bietet den Eigentümern die Befahrung der Hausanschlüsse an. Dies stellt eine kostengünstige Lösung dar.
? Die schlechte Qualität der Mobilfunkverbindungen wurde kritisiert.
? Für das Umfeld der Kirche kam ein Verbesserungsvorschlag.

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Der geplante Ausbau der Ortsdurchfahrt wird der Bevölkerung vorgestellt.

Sömmersdorf
? Die angeordnete Höchstgeschwindkeit in der OD Euerbach soll entfallen, Neuigkeiten beim Rechtsstreit mit der Baufirma gibt es nicht. Im Bereich der OD Sömmersdorf wurde für den Rad- und Fußweg eine Überquerungshilfe angeregt. Ferner wurde angefragt, wer nach Verkehrsunfällen für die Beseitigung der Fahrzeugteile zuständig ist.
? Es fehlt eine zweite Anschlagtafel im Dorf.
? Der Weg zum alten Sportplatz soll geschottert werden.
? Die Eigenheimer suchen immer noch eine Unterstellmöglichkeit.
? Die gemeinschaftliche Leistung bei der Aufführung von „Don Camillo“ wurde gewürdigt.

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. 

Euerbach
? Die Präsenz der Mitglieder des Gemeinderates bei Festen ist zu verbessern.
? Die Thematik „Windkraft“ wurde ausführlich diskutiert. 
? An die Entfernung einer Heckenreihe im neuen Friedhof wurde erinnert.
? Nach Möglichkeit soll wieder ein Musikschulkonzert auf der Schäferswiese stattfinden.

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.

TOP 4: Änderung des Regionalplanes „Windkraftanlagen“
Der Gemeinderat hat sich bereits in den Jahren 2004/2005 aufgrund von Anfragen mit der Nutzung der Windenergie im Gemeindebereich beschäftigt. Das Arch.-Büro Peichl + Metz wurde damals mit den Vorarbeiten für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes beauftragt.

Der Regionale Planungsverband Main-Rhön hat in der Sitzung des Planungsausschusses am 26.07.2010 eine Änderung des Regionalplanes beschlossen. Der Regionalplan soll dahingehend geändert werden, dass Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen festgesetzt werden. Ein Großteil der Gebiete liegt im Landkreis Schweinfurt, unter anderem sind auch die Gemeinden Geldersheim und Euerbach betroffen.

Die Vorstellungen des Planungsverbandes und der Gemeinde sind hinsichtlich der Standorte WK 23 und WK 24 identisch. Der vom RPV vorgesehene Standort WK 25 ist in der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes nicht enthalten. Grund hierfür dürfte die damals geringere Höhe der Anlagen gewesen sein.

Bei der Festlegung der Gebiete hat der RPV nahezu die gleichen Kriterien zu Grunde gelegt, die auch bei dem Entwurf des FLP angewandt wurden. Diese Kriterien ergeben sich aus der Begründungskarte „Ausschluss- und Beschränkungsgebiete für Windkraft“.

Aufgrund des Kriterienkataloges ergeben sich keine berechtigten Einwände der Gemeinde gegen die vorgesehenen Standorte. Beim WK 23 sollte jedoch ein Hinweis auf die Lage des Reichthalshofes erfolgen (Abstand). Der RPV hat die Anhörungsfrist bis 02.03.2012 verlängert.

Der vorgesehenen Änderung des Regionalplanes wird zugestimmt. Auf die Lage des Reichthalshofes wird hingewiesen.

TOP 5: Sanierung Grundschule
a) Vergabe Schlosserarbeiten
Zur Angebotseröffnung lagen 3 Angebote vor. Diese reichen von 35.000 € bis 62.000 €.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die Fa. Disput, Haßfurt, zum Angebotsendpreis von 35.315,04 €.
 
b) Beschilderung
Die einzelnen Räume im Gebäude sind bis zum Bezug zu beschildern. Ein entsprechendes Angebot der Werbeagentur Dütschke, Gochsheim, sieht hierfür einen Aufwand von 577,50 € netto zzgl. Versand vor.

Bis zum Bezug sind noch in den Eingangsbereichen Orientierungstafeln zu installieren. Im Bereich des Treppenabganges ist ein Hinweis erforderlich. Da die Größe der einzelnen Tafel erst zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden können, wurden diese 3 Tafeln vorläufig pauschal mit 900 € netto zzgl. Versand angeboten.

Der Auftrag zur Lieferung der Beschilderung wird an die Werbeagentur Dütschke, Gochsheim, zum vorläufigen Preis von 1.477,50 € netto zzgl. Versandkosten vergeben.

c) Auftragserweiterung Akustikdecke
Im Bereich des südlichen Verkehrsweges (Verwaltungstrakt) war die Spachtelung der vorhandenen Decke geplant. Im Zuge der Arbeiten mussten im Deckenbereich zahlreiche Kabel verlegt werden, so dass eine Spachtelung nicht deckt. Die Architekten haben daher verschiedene Lösungen untersucht und die Anbringung der in den übrigen Bereichen vorhandenen Akustikdecke vorgeschlagen.

Da das Material eine Lieferzeit von bis zu 6 Wochen hat, wurde dieser Auftragserweiterung daher seitens der Verwaltung zugestimmt. Die Mehrkosten liegen bei ca. 5.467 € netto.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

d) Verschiedenes

? Zur Festlegung der Wandfarbe wird ein Musterzimmer fertiggestellt. In Absprache mit dem Lehrerkollegium wird die Farbe ausgewählt.
? Die baurechtliche Abnahme findet voraussichtlich am 15.12.2011 statt.
? Der Umzug ist für die Woche zwischen Weihnachten und Silvester geplant.
? Die Vergabe der beiden Küchen steht noch aus (ca. 4.500 €).

TOP 6: Kulturachter
Im Rahmen des Kulturachters ist vorgesehen, in den bestehenden Weg Betonstreifen einzubauen. In diese Streifen werden Gestaltungsplatten aus Edelstahl eingelassen. Diese Platten enthalten zum Thema passende Schriften und Motive. Zur Umsetzung der Arbeiten wurden beschränkte Ausschreibungen durchgeführt (Tiefbau, Metallbau).

a) Tiefbau
Zur Angebotseröffnung lagen 3 Angebote mit einer Preisspanne von 12.393 € bis 15.891 € vor.

Der Auftrag wird an die wenigstnehmende Fa. Weeth, Schweinfurt, zum Angebotsendpreis von 12.393,60 € vergeben.

b) Metallbau
Zur Angebotseröffnung lag 1 Angebot vor.

Der Auftrag wird an die wenigstnehmende Fa. Saal, Thundorf, zum Angebotsendpreis von 2.213,40 € vergeben.

TOP 7: Kindergarten Euerbach; Kleinkindgruppe
Die Einrichtung der Kleinkindgruppe ist nahezu abgeschlossen, es liegen aber noch nicht alle Schlußrechnungen vor. Hinsichtlich der finanziellen Abwicklung ist mit Mehrkosten gegenüber der Kostenschätzung von 68.000 € zu rechnen.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

TOP 8: Kindergarten Obbach; Kleinkindgruppe
Die Einrichtung der Kleinkindgruppe ist nahezu abgeschlossen, es liegen aber noch nicht alle Schlußrechnungen vor. Hinsichtlich der finanziellen Abwicklung ist mit Mehrkosten gegenüber der Kostenschätzung von 65.000 € zu rechnen.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

TOP 9: Ehrung von Bürgerinnen/Bürger
Die Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger wurde bei der letzten Sitzung angesprochen. Der Vorsitzende teilte die bisherige Handlungsweise mit, die seiner Meinung nach ausreichend ist und alle Möglichkeiten offen lässt.

Dies wird teilweise anders gesehen. Es besteht durchaus Bedarf für einen Empfang der Gemeinde, z.B. Neujahrsempfang.

Der Gemeinderat beschliesst, die bisherige Regelung bei zu behalten. Falls Bedarf für weitere Ehrungen besteht, ist dies der Verwaltung mitzuteilen.

TOP 10: Gemeindeblatt
Der Gemeinderat wurde ausführlich über die eingegangenen Angebote informiert.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Herstellung und Verteilung des Gemeindeblattes ab 01.01.2012 an den Wittich-Verlag, Forchheim, nach dem Angebot vom 07.11./14.11.2011 zu folgenden Konditionen:

Auflage 1.200 Exemplare, Erscheinungsweise 14-tägig, Verteilung an alle Haushalte, Papier Offset weiß 70 g, durchgängig vierfarbig.

Die Verwaltung wird ermächtigt, weiterhin bei Bedarf Themenhefte bzw. Beilagen zum Gemeindeblatt zu erstellen.

TOP 11: 1. Änderung der Geschäftsordnung
Eine Behandlung dieses TOPs ist nicht erforderlich.

TOP 12: Anregungen und Wünsche
Der Vorsitzende unterrichtete das Gremium ausführlich über die bevorstehenden Kostensteigerungen im Bereich Standesamt, die zur Kenntnis genommen werden.

GR Winter wies auf einen begrünten Bereich im Weihersbrunnenweg hin, der immer wieder von Fahrzeugen befahren wird. Er schlug vor, diesen Bereich zu pflastern.

GRin Raditsch berichtete von der Besprechung der Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Schweinfurt.

GR Hutter teilte mit, dass im Gemeindewald die Bekämpfung des Eichenprachtkäfers stattfindet. Das Kronenholz steht nicht für Selbstwerber zur Verfügung. Er bat darum, diesen Sachverhalt mit der Betriebsleitung mit dem Ziel zu besprechen, dass das Kronenholz an Selbstwerber vergeben wird.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 16.11.2011
Gemeindeverwaltung

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich bei seiner letzten Sitzung am 18.10.2011 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Städtebauliche Massnahmen in Euerbach und Obbach
a) Billigung der vorbereitenden Untersuchungen
Der Gemeinderat wurde ausführlich über das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen in Kenntnis gesetzt.

Der Entwurf der vorbereitenden Untersuchungen für den „Innenbereich Euerbach“ und den „Innenbereich Obbach“ wird in der vorliegenden Fassung vom 18.10.2011 gebilligt.

b) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 139 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.Die Entwürfe der Vorbereitenden Untersuchungen „Innenbereich Euerbach“ und „Innenbereich Obbach“ sind nach § 139 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

TOP 2: Anerkennung der Niederschrift vom 04.10.2011
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 3: Sanierung Grundschule
a) Nachtrag Sanitär
Über das Büro Kötzel wurde das Nachtragsangebot Nr. 4 der Fa. Herold vorgelegt. Das Angebot beinhaltet ein Werkraumbecken, die Mehrkosten gegenüber der bisherigen Lösung betragen 2.286,75 €. Das Nachtragsangebot geht auf einen Wunsch der Lehrer zurück. Nach deren Meinung ist die ausgeschriebene Lösung für den Schulalltag ungeeignet (schiefe Ebene, zu schmal). Allerdings ist festzustellen, dass die vorgeschlagene Lösung bei einer Mehrbreite von 30 cm den dreifachen Preis kostet.

Nach ausführlicher Diskussion wird beschlossen, das vorliegende Nachtragsangebot nicht anzunehmen.

b) Verschiedenes
- Treppe Südeingang
Der Zugang von der Auenstraße muss mit Priorität wieder hergerichtet werden. Die Architekten haben daher Angebote von 4 Firmen angefordert; 3 Angebote liegen vor:
Fa. Tully Stein, Gerolzhofen  6.669,95 €
Fa. Schneider, Schleerieth  6.771,10 €
Fa. Rudloff, Gänheim   6.912,83 €
Die angebotenen Preise liegen im Rahmen der Kostenschätzung.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die wenigstnehmende Fa. Tully Stein, Gerolzhofen, zum Angebotsendpreis von 6.669,95 €.

TOP 4: Kindergarten Euerbach, 2. Bauabschnitt
Die Katholische Kirchenverwaltung Euerbach hat mit Schreiben vom 30.09.2011 einen Zuschussantrag für die Durchführung weiterer Massnahmen am Kindergarten beantragt. Die Diözese fördert die Massnahme mit 50 %, wenn die Gemeinde sich in gleicher Höhe beteiligt. Die Kirchenverwaltung verfügt über keine Eigenmittel.Da es sich überwiegend um Gebäudeunterhalt handelt und die Mindestsumme nach FAG nicht erreicht wird, erfolgt keine staatliche Förderung.

Der Antrag ist daher nach dem Grundsatzbeschluss zu behandeln, d.h. es erfolgt eine Förderung mit 5 %. Dies würde zur Folge haben, dass die Massnahme nicht durchgeführt werden kann.Eine Abweichung vom Grundsatzbeschluss muss daher bei Kinderbetreuungseinrichtungen in Erwägung gezogen werden. Ähnlich wie bei der Kleinkindgruppe (Aufteilung der ungedeckten Kosten mit 50/50) kann in ähnlichen Fällen vorgegangen werden. Eine Änderung des Grundsatzbeschlusses ist dafür notwendig.

In der ausführlichen Diskussion ging es insbesondere um die Festsetzung eines Höchstbetrages (FAG-Grenze) um das finanzielle Risiko der Gemeinde zu begrenzen.

Nach ausführlicher Diskussion wird folgende Ergänzung des Beschlusses vom 09.05.1995 beschlossen:

Investitionen in Einrichtungen der Kinderbetreuung, die nicht über FAG gefördert werden, fördert die Gemeinde mit 50 % der Gesamtkosten. Die Kosten sind durch Auszahlungsbelege nachzuweisen, Eigenleistungen werden nicht bezuschusst. Bei einer Änderung der Fördergrenze FAG wird der Gemeinderat unterrichtet.

TOP 5: PV-Anlage Grundschule; Vergabe
Die bei der Ausschreibung beteiligten Firmen wurden um Angebotsabgabe gebeten. Es ist ein Angebot der Fa. Innotech Solar eingegangen. Das Angebot beläuft sich insgesamt auf einen Betrag von 60.4090,76 € netto (= 71.984,01 €).

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die Fa. Innotech Solar zum Endpreis von
71.984,01 €. Um die höhere Einspeisevergütung zu erhalten sind die Mehrausgaben in vorgenannter Höhe deshalb unabweisbar und werden gemäß Art. 66 Abs. 1 GO vom Gemeinderat beschlossen. 

TOP 6: Gemeindeblatt Euerbach
a) Kündigung des Vertrages
Das Gemeindeblatt wird seit Bestehen der Einheitsgemeinde im Jahr 1978 in Zusammenarbeit mit dem Revista-Verlag herausgegeben.  Aus wirtschaftlichen Gründen hat der Revista-Verlag die bewährte Zusammenarbeit zum 31.12.2011 gekündigt.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

b) Weiteres Vorgehen
Ab dem kommenden Jahr ist daher eine neue Regelung erforderlich. Bei den Überlegungen ist zu berücksichtigen, ob die Gemeinde kraft Gesetz zu einer amtlichen Bekanntmachung verpflichtet ist (Wahlen, Bauleitpläne, usw.) oder ob es sich um eine reine Informationsweitergabe an die Bürger handelt.

In der ausführlichen Aussprache wurde insbesondere auf die Bedürfnisse der Senioren hingewiesen. Bis zur nächsten Sitzung sind aktuelle Angebote für ein regelmässig erscheinendes Gemeindeblatt und für die Themenhefte vorzulegen.

TOP 7: 1. Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates
Die Behandlung dieses TOP ist hinfällig.

TOP 8: Bauplangenehmigungen
a ) Errichtung eines Wohnhauses auf Fl.-Nr. 112/8 Gem. Sömmersdorf
Bei der Sitzung am 06.09.2011 wurde die Zustimmung zum Bauvorhaben und den erforderlichen Befreiungen erteilt. Nach Mitteilung des Landratsamtes vom 12.10.2011 ist noch eine Befreiung von der zulässigen GFZ von 0,4 erforderlich. Die geplante GFZ liegt bei 0,59.

Der Gemeinderat stimmt der Befreiung von der GFZ zu.

TOP 9: Anregungen und Wünsche
Das Gremium wurde über die Anfrage des Landratsamtes zu den geplanten Änderungen beim Busfahrplan der OVF unterrichtet. Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

GR Schraut schlug eine Regelung für eine gemeindliche Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger vor.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 20.10.2011
Gemeindeverwaltung

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich bei seiner letzten Sitzung am 04.10.2011 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Dorferneuerung Sömmersdorf; Auswahl des Landschaftsarchitekten
Zu diesem TOP konnte der Vorsitzende Herrn Doneis vom Amt für Ländliche Entwicklung begrüssen. Bei der heutigen Vorstellungsrunde soll der Gemeinderat einen Eindruck von den eingeladenen Büros erhalten, um anschliessend eine Empfehlung an das Amt zu geben.

In folgender Reihenfolge stellten sich die Büros vor:

- Büro Land und plan, Herr Knidlberger, Wartmannsroth
- Büro Böhm und Pander, Herr Pander, Knetzgau
- Büro Dietz und Partner, Herr Beil, Engenthal

Der Gemeinderat wird in der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung eine Empfehlung an das Amt aussprechen (Hinweis der Redaktion: Im nichtöffentlichen Teil wurde das Büro Dietz und Partner ausgewählt).

TOP 2: Anerkennung der Niederschrift vom 20.09.2011
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 3: Sanierung Grundschule
Zu diesem TOP konnte der Vorsitzende Herrn Peichl begrüssen. Dieser wies darauf hin, dass aktuell die Kostenentwicklung mit der Schätzung übereinstimmt.

a) Außenanlage
Herr Peichl stellte die Planung für die Außenanlage vor. Ausführlich erläuterte er die einzelnen Massnahmen. Die Kosten sind in der Kostenschätzung enthalten. Aufgrund der Ortseinsicht bei der vergangenen Sitzung wurden folgende Erweiterungen überprüft:

- Aufpflasterungen im Bereich der Ein- und Ausgänge
- Pflasterstreifen anstelle Rabatte und Rinnen im Pausenhof
- Pflasterung des Pausenhofes

Zu diesen Punkten ergab sich eine ausführliche Aussprache. Der Gemeinderat beschließt folgendes:

1) Die Mehrkosten für die Pflasterungen im Straßenbereich in Höhe von ca. 25.000 € werden unter der Voraussetzung akzeptiert, dass die Polizei und der Bauhof (Winterdienst) die geplante Massnahme positiv beurteilen.
2) Die Mehrkosten für die Pflasterzeile im Pausenhof in Höhe von ca. 6.000 € werden anerkannt.

b) Beleuchtung Aula
Dem beim Ortstermin erläuterte Beleuchtungsvorschlag für die Aula wird unter Anerkennung der Mehrkosten von 2.560 € zugestimmt.

c) Bodenbelag; Fliesenarbeiten
Aus finanziellen Gründen (Einhaltung des Kostenrahmens) wurden neue Bodenfliesen nur in den neugeschaffenen Verkehrswegen vorgesehen. Beim Ortstermin bat der Gemeinderat um Überprüfung, welche Kosten für den Ersatz der alten Beläge anfallen. Herr Peichl stellte dar, dass bei einem Austausch sämtlicher Bereiche mit einem Mehrauf-wand von ca. 40.000 € und einer Bauzeitverzögerung von ca. 8 Wochen zu rechnen ist. In einer ausführlichen Diskussion wurden die Vor- und Nachteile beider Lösungen diskutiert.

Der Gemeinderat beschließt angesichts des Kosten- und Zeitaufwandes keine Veränderung in diesem Bereich vorzunehmen. Die vorhandenen Bodenbeläge werden beibehalten.

d) Verschiedenes
Mit der Ausführung der Brandschutztür in Holz und ohne Verglasung besteht Einverständnis.
Die Kosteneinsparung bei der Prallwand wird zur Kenntnis genommen.

TOP 4: PV-Anlage Grundschule; Vergabe
Die PV-Anlage wurde beschränkt unter Beteiligung von 8 regionalen Firmen ausgeschrieben. Zur Angebotseröffnung am 27.09.2011, 11.00 Uhr, ist kein Angebot eingegangen. Nach Rücksprache mit dem Planer dürfte dies mit der gestiegenen Nachfrage in den letzten Wochen zusammenhängen.

Nach Rücksprache mit der VOB-Stelle bei der Regierung von Unterfranken ist die Ausschreibung unter Hinweis auf § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB aufzuheben, da kein Angebot eingegangen ist. Gem. § 3 Abs. 5 Nr. 4 VOB ist die freihändige Vergabe dann zulässig, wenn nach Aufhebung einer beschränkten Ausschreibung eine erneute Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis verspricht.

Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro EP ist die derzeitige Marktlage in diesem Bereich durch eine sehr hohe Nachfrage gekennzeichnet. Die Firmen können daher die Angebote auswählen. Eine Änderung der Marktsituation ist aufgrund der zum Jahreswechsel anstehenden Absenkung der Einspeisevergütung nicht zu erwarten.

Aufgrund dieser Situation wird die Aufhebung der Ausschreibung und eine freihändige Vergabe unter Beteiligung des bisherigen Firmenkreises vorgeschlagen.

Der Gemeinderat beschliesst folgendes:

Die beschränkte Ausschreibung wird gem. § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist.
Die Vergabe erfolgt freihändig (§ 3 Abs. 5 Nr. 4 VOB) nach Angebotseinholung bei dem bisher beteiligten Firmenkreis.

TOP 5: Interkommunale Allianz Oberes Werntal
Zu diesem TOP konnte der Vorsitzende die Allianzmanagerin, Frau Braksiek, begrüssen. Frau Braksiek stellte mit Hilfe einer Präsentation eine eindrucksvolle Bilanz der Allianz vor. Neben den abgeschlossenen und laufenden Projekten ging sie auch auf die Aufgaben-stellungen der Zukunft ein.

Im Namen des Gemeinderates dankte der Vorsitzende Frau Brasiek für die bisher geleistete Arbeit und schloss mit einem positiven Ausblick auf die Zukunft der Allianz.

TOP 6: Baugebiet Beetäcker Teil 2; Eintragung von Dienstbarkeiten
Wie aus dem übersandten Lageplan ersichtlich ist, werden die beiden neugebildeten Grundstücke Fl.-Nr. 451 bzw. 451/8 durch verschiedene Leitungen der Ver- und Entsorger belastet. Die Verlegungen waren erforderlich, da der bisher benutzte öffentliche Weg aufgelassen und den Grundstücken zugeschlagen wurde. Dies ist auch im Bebauungsplan gekennzeichnet.

Der Gemeinderat beschließt folgendes:

1) Der Gemeinderat stimmt der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit an den Grundstücken Fl.-Nr. 451 und 451/8 der Gemarkung Obbach zugunsten der Deutschen Telekom und zugunsten von Kabel Deutschland zu.
2) Der Gemeinderat stimmt der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Grundstückes Fl.-Nr. 451 am Grundstück Fl.-Nr. 451/8 zur Sicherung des Wasser- und Kanalhausanschlusses zu.

TOP 7: Änderung des Regionalplanes „Windkraftanlagen“
Der Regionale Planungsverband Main-Rhön hat den Entwurf der Verordnung zur Änderung des Regionalplanes für das Kapitel B VII „Energieversorgung“ Abschnitt 5.3 „Windkraftanlagen“ zur Stellungnahme bis 30.12.2011 übersandt.

Bei Bedarf kann die Änderung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden; die Unterlagen stehen auch im Internet unter folgender Adresse zur Verfügung:

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/unsere_aufgaben/3/6/19347/index.html

Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

TOP 8: Bauplangenehmigungen
a) Errichtung einer Lagerhalle auf Fl.-Nr. 235/3 Gem. Euerbach (Voranfrage)

Der Eigentümer des o.g Grundstückes beabsichtigt den Bau einer Lagerhalle zur Betriebserweiterung. Zur Umsetzung einer wirtschaftlichen Lösung ist vorgesehen, die westliche Baugrenze zur Straße hin (8 m) um 4 m zu überschreiten. Der Eigentümer fragt an, ob die Gemeinde einer Befreiung von der Einhaltung der Baugrenze zustimmen kann.

Einer entsprechenden Befreiung kann zugestimmt werden. Die Abstandsfläche nach BayBO ist aber einzuhalten.

b) Errichtung eines EFH in Euerbach
Der Vorsitzende gab die Beschwerde eines Bürgers über die seiner Meinung nach bestehende Ungleichbehandlung bei der Erteilung von Befreiungen bekannt.

TOP 9: Anregungen und Wünsche
GR Schraut erkundigte sich, welche Massnahmen die Gemeinde anlässlich einer Beschwerde eines Bürgers über Lärmbelästigungen unternommen hat. Der Vorsitzende gab die gewünschte Auskunft.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 06.10.2011
Gemeindeverwaltung


 

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich bei seiner letzten Sitzung am 20.09.2011 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 06.09.2011
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen
Zur Sitzung lagen keine Baupläne vor.

TOP3: Innenentwicklung; Qualifizierung von Innenentwicklungslotsen
Im Rahmen des Projektes „Innenentwicklung und Ortskernrevitalisierung im Schweinfurter Land“ wird vom Landratsamt Schweinfurt – Regional-management – eine Qualifizierung für die örtlich zuständigen Sachbearbeiter angeboten. Neben grundsätzlichen Informationen zum Thema wird auch die Ansprache von Eigentümern und Interessenten  sowie die Beratung in der Praxis Gegenstand sein. Auch das Zusammenspiel der verschiedenen Behörden sowie Fördermöglichkeiten werden behandelt. Seitens der Gemeinde wurde Herr Wolf für diese Massnahme angemeldet. Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

TOP 4: Innenentwicklung; Gebäude- und Immobilienbörse des Landkreises
Im Rahmen des Projektes „Innenentwicklung und Ortskernrevitalisierung im Schweinfurter Land“ wird vom Landratsamt Schweinfurt – Regionalmanagement – die seit langem gewünschte Gebäude- und Immobilienbörse angeboten, die unter www.innenentwicklung-schweinfurter-land.de/ voraussichtlich ab Oktober erreichbar ist. Die Börse bietet Eigentümern von Baugrundstücken bzw. Gebäuden die Möglichkeit, ihre Immobilien dazustellen und zu bewerben. Interessenten können unter Benützung verschiedener Filterfunktionen Grundstücke suchen.

Der Gemeinderat begrüsst die Börse.

TOP 5: Standesamt; Kündigung Softwarepflegevertrag
Die Fa. PROFI AG hat mitgeteilt, dass die Pflege und der Support für die im Standesamt eingesetzte Software „OpenELVIS“ zum Jahresende eingestellt wird. Die entsprechenden Verträge wurden gekündigt. Im Bereich des Personenstandswesens gab es bisher 2 Anbieter für die Software. Nach dem Rückzug der Fa. PROFI bleibt nur noch der Verlag für Standesamtswesen mit seiner Lösung „Autista“ übrig.Für OpenELVIS-Kunden besteht die Möglichkeit ohne Lizenzkosten auf Autista umzustellen. Entsprechende Pflegeverträge sind dann mit dem Hersteller abzuschließen.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

TOP 6: Ortsbildverschönerung; Hoftoraktion
Über dieses Thema wurde bei der letzten Sitzung ausführlich informiert. Nach einer nochmaligen Rücksprache mit dem Amt für Ländliche Entwicklung muss die BV vom 06.09.2011 wie folgt korrigiert werden:

1. Die Dorferneuerung fördert diese Massnahmen ab einem Mindestzuschuss von 1.000 €. Dies bedeutet bei einem Fördersatz von 20 % der Kosten einen Aufwand von 5.000 € netto. Der Rechnungsbetrag müsste somit bei 5.950 € liegen.

2. Massnahmen mit einem Kostenaufwand im beschriebenen Rahmen werden somit auch bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nicht durch die Dorferneuerung gefördert.

Dies bedeutet, dass viele Eigentümer keine Förderung erhalten. Gerade die weniger aufwändigen Massnahmen bedürfen weiterhin der Förderung durch die Gemeinde. Dies beweisen auch die zahlreichen Anfragen seit der Presseveröffentlichung.

Der Gemeinderat beschliesst, dass die Hoftoraktion auch bei Anordnung einer Dorferneuerung weitergeführt wird. Die Fördersätze werden ab 01.01.2012 wie folgt angepasst:

Die Förderung beträgt 10 % der nachgewiesenen Rechnungssumme, höchstens 500 € pro Hoftoranlage. Bei der Sanierung historischer Natursteinsäulen kann ein Zuschuß von 500 € pro Säule gewährt werden. In diesem Fall beträgt der Zuschuss pro Hoftoranlage maximal 1.000 €. In Fällen einer Doppelförderung behält sich der Gemeinderat die Entscheidung vor.
 

TOP 7: Friedhof Obbach
Die Zusammenstellung des Arbeitskreises wurde mit der Sitzungsladung übersandt.

Ausgabewirksam werden folgende Punkte:

- Sanierung der Mauer Nordostecke
- Anlegung eines weiteren Urnenfeldes
- Sanierung Stützmauer zur Aussegnungshalle hin
- Toilette im Bereich der Aussegnungshalle
- Entfernung von Wurzelstöcken

Der Gemeinderat nimmt die Vorschläge des AK zur Kenntnis. Diese müssen haushaltsmäßig auf ihre Umsetzung überprüft werden.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 21.09.2011
Gemeindeverwaltung


 

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich bei seiner letzten Sitzung am 06.09.2011 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 26.07.2011
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Energiewende Euerbach
a) Beitritt zur Energieagentur Schweinfurter Land
Aufgrund einer entsprechenden Anfrage hat die Energieagentur Schweinfurter Land
folgendes mitgeteilt:
- Der Mitgliedsbeitrag für eine Gemeinde bis zu 5.000 Einwohner liegt bei 700 €/Jahr.
- Kostenlose, halbstündige Beratung durch einen Energieberater
- Vorträge
- Z.Zt. Erstellung einer Energiepotentialanalyse

Der Gemeinderat beschliesst den Beitritt der Gemeinde zur Energieagentur.

b) PV-Anlage Grundschule
- Durchführung in Eigenregie
Bei einer Verpachtung der Dachfläche kann mit einem Ertrag von ca. 900 € im Jahr gerechnet werden. Bei einer Umsetzung in Eigenregie müssen zwar die Mittel aufgebracht werden, je nach Berechnungsweise kann jedoch mit einer Amortisation nach einem Zeitraum von 12 – 14 Jahren gerechnet werden. Die Anlage kostet mit Montage ca. 67.000 €.Nach Auskunft der Kämmerei kann die Umsetzung in diesem Jahr durch Haushaltsmittel erfolgen.

Der Gemeinderat beschliesst die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage in Eigenregie. Es wird eine Anlage mit 10° Neigung errichtet.

- Vergabe der Planung
Aus Wettbewerbsgründen ist eine beschränkte Ausschreibung der Leistung durchzuführen. Hierfür wird aufgrund der Fachkenntnisse ein Planungsbüro benötigt. Die notwendigen Vorarbeiten wurden mit dem Elektroplaner der Schule, der Fa. EP aus Schwanfeld, durchgeführt.

Die Fa. EP hat bereits ein Angebot für die notwendige Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung vorgelegt. Das Angebot schließt mit einem Betrag von 2.844,10 € brutto ab.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die Fa. EP, Schwanfeld, nach dem Angebot vom 11.07.2011.

- Ausschreibung
Die Anlage wird beschränkt ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgt in der Sitzung am 04.10.2011 erfolgen.

c) EEG-Erzeugung
Nach einer Mitteilung der ÜZ Lülsfeld wurden von den Endkunden im Gemeindebereich 2010 7.979.089 kWh verbraucht. Der EEG-Anteil am Stromverbrauch lag bei 6,95 %.

Insgesamt erfolgte im vergangenen Jahr eine EEG-Einspeisung in Höhe von 554.810 kWh. Die installierte Leistung betrug 779 kW, diese wurde von 69 PV-Anlagen erzeugt. Außer PV-Anlagen existieren im Gemeindegebiet keine weiteren Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbaren Energien!

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

d) Windenergie
Der Vorsitzende informierte über die aktuelle Entwicklung. Insbesondere ging er auf die anstehende Änderung des Regionalplanes ein.

TOP 3: 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Niederwerrner Weg“ in Euerbach
a) Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Folgende Träger öffentlicher Belange haben sich gemeldet:

Stellungnahmen ohne Anregungen

Abwasserzweckverband (28.07.2011)
Amt für ländliche Entwicklung (22.06.2011)
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (24.06.2011)
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (24.06.2011)
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (21.06.2011)
Deutsche Telekom (18.07.2011)
Gemeinde Niederwerrn (30.06.2011)
Handwerkskammer Unterfranken (01.07.2011)
IHK (30.06.2011)
Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern (13.07.2011)
Wasserversorgung Rhön-Maintal-Gruppe (04.07.2011)
Wasserwirtschaftsamt (21.06.2011)

Stellungnahmen mit Anregungen

Autobahndirektion Nordbayern (14.07.2011)
E.on Bayern (26.07.2011)
E.on Netz GmbH (20.07.2011)
Landratsamt Schweinfurt – Gesundheitsamt (27.07.2011)
Pledoc (26.07.2011)
Staatliches Bauamt Schweinfurt (27.07.2011)

Nachgereichte Stellungnahmen

Landratsamt Schweinfurt (23.08.2011)

Die genannten Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat in Kopie zur Verfügung gestellt. Die Stellungnahmen der Träger enthielten Hinweise und Anregungen, auf deren Abdruck verzichtet wird (Hinweis der Redaktion).

Die vorstehenden Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Euerbach beschlossen.

b) Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

TOP 4: Bauplangenehmigungen
Folgende Bauvorhaben liegen vor:

a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 1577/11 Gem. Euerbach
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zauser“. Die beiden ursprünglichen Grundstücke Fl.-Nrn. 1577/1 und 2 wurden so geteilt, dass 3 Grundstücke entstanden sind. Mit dem BV soll das mittlere Grundstück bebaut werden.

Das Bauvorhaben verstösst gegen folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes:
- Dachneigung 40 ° (26 bis 32 °)
- Kniestock 75 cm
- Standort Garage
- Max. Traufhöhe 3,77 m (3,50 m)

Das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen werden erteilt.

b) Errichtung eines Wohnhauses auf Fl.-Nr. 112/8 Gem. Sömmersdorf
Bei der Sitzung am 26.07.2011 wurde die Zustimmung zum Bauvorhaben in Aussicht gestellt. Der Bauantrag wurde nunmehr entsprechend den bisherigen Vorlagen eingereicht.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Gesamtbebauungsplanes Sömmersdorf. Das Vorhaben weicht in folgenden Punkten vom Bebauungsplan ab:
- Dachform: Anstelle des geforderten Satteldaches ist ein assymmetrisches Satteldach vorgesehen.
- Dachneigung: Bedingt durch die Dachform entstehen 2 Dachneigungen. Die eine Dachneigung hält mit 24 ° nicht die geforderte DN (35 – 50 °) ein.
- Das geplante konstruktive Widerlager (geplant 0,80 m, gewünscht 1,00 m) überschreitet das zulässige Mass von 0,50 m.

Das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen werden erteilt. 

TOP 5: Sanierung Grundschule
a) Information über Vergaben
Die Bodenbelagsarbeiten wurden an die wenigstnehmende Fa. Schäfer, Burkardroth, zum Angebotsendpreis von 47.834,78 € vergeben. Bei der Angebotseröffnung lagen 9 Angebote vor.

Die Baureinigung wurde an die Fa. Blank, Unterpleichfeld, zum Angebotsendpreis von 5.096,29 € vergeben. Bei der Angebotseröffnung lagen  6 Angebote vor.

Der Gemeinderat nimmt die Vergaben zur Kenntnis.

b) Information über Kostenerhöhung
Seit der letzten Sitzung haben sich folgende Änderungen ergeben:
- Im Zuge des geplanten Estricheinbaus im Untergeschoss des Klassentraktes hat sich herausgestellt, dass eine Feuchtigkeitssperre zum Erdreich nicht vorhanden ist. Zur Vermeidung von zukünftigen Bauschäden wurde der vorhandene Estrich ausgebaut und die Feuchtigkeitssperre hergestellt. Diese Änderung kann im Rahmen von Massenmehrungen bei den Firmen Hübner und Kühnlein abgewickelt werden. Die Mehrkosten liegen bei ca. 6.000 €.
- Im Bereich des Mehrzweckraumes bzw. der zukünftigen Verwaltung war vorgesehen, dass vorhandene Blechdach zu erweitern, um das WDVS abzudecken. Bei der Durchführung dieser Arbeiten wurde festgestellt, dass eine Umsetzung in der geplanten Weise nicht möglich ist. Stattdessen mussten beide Dächer abgenommen  und neu eingebaut werden. Die Mehrkosten liegen bei ca. 12.000 bis 15.000 €.

Aufgrund der Dringlichkeit der Arbeiten wurde die Zustimmung erteilt.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

c) Vergabe Schreinerarbeiten (Prallschutzwand)
Bei der Angebotseröffnung am 02.09.2011 lagen 3 Angebote vor. Die Angebotssummen reichen von 14.172 € bis ca. 24.000 €. Günstigster Anbieter ist die Fa. Top-Sport, Rietberg, mit einer Angebotssume von 14.172,31 €.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die wenigstnehmende Fa. Top-Sport, Rietberg, zum Angebotsendpreis von 14.172,31 €.

TOP 6: Kindergarten Euerbach; Kleinkindgruppe
a) Sonnenschutz
Mit Beschluss vom 25.01.2011 wurden die Sonnenschutzarbeiten an die Fa. Anderlohr zum Preis von 10.500,56 € vergeben. Im Angebot war u.a. ein automatisches Sonnensegel für den Außenbereich vorgesehen.

Nach Rücksprache mit der Kirchenverwaltung und der Kindergartenleitung bestand Einverständnis aus Kostengründen auf dieses Sonnensegel zu verzichten und stattdessen eine Markise auszuwählen. Es wurde daher eine erneute Ausschreibung unter Beteiligung aller Firmen durchgeführt.

Bei der Angebotseröffnung am 04.08.2011 hat die Fa. Anderlohr das günstigste Angebot zum Endpreis von 2.284,80 € abgegeben. Der Auftrag wurde zwischenzeitlich vergeben.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

b) Zaunarbeiten
Die Spielbereich der Kleinkindgruppe muss zum übrigen Außenbereich abgegrenzt werden. Vom beauftragten Zimmerer wurde ein Nachtrag eingeholt. Dieser befindet sich zur Zeit in der Verhandlung zwischen Bauleiter und Firma.

TOP 7: Kindergarten Obbach; Kleinkindgruppe
Für die Zaunarbeiten im Kindergarten Obbach wurde eine Ausschreibung mit 6 Firmen durchgeführt. Bei der Angebotseröffnung am 04.08.2011 lagen 2 Angebote vor. Wenigstnehmender Anbieter ist die Fa. Feser aus Kützberg mit 6.420,05 €.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die wenigstnehmende Fa. Feser, Kützberg, zum Angebotsendpreis von 6.420,05 €.

TOP 8: Städtebauliche Massnahme in Obbach; Änderung Geltungsbereich
Bei der Infoveranstaltung in Obbach wurde eine Änderung des Geltungsbereiches angeregt, da die Eigentümer der Fl.-Nr. 881/12 mitgeteilt haben, dass Misstände vorliegen und Investitionen geplant sind.

Der Gemeinderat beschliesst, die Fl.-Nr. 881/12 der Gem. Obbach in den Geltungsbereich aufzunehmen.

TOP 9: ÖPNV
a) Ankündigung zum Fahrplanwechsel
Mit beiliegendem Schreiben vom 20.07.2011 hat der Verkehrsunternehmer mitgeteilt, dass die Zubringerfahrten zum Hauptbahnhof (17:02 Uhr bzw. 17:04 Uhr) gestrichen werden. Die Fahrten werden von den Schülern nicht genutzt.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

b) Vorschläge Fahrplanwechsel
Das Landratsamt Schweinfurt bittet um Vorschläge für den Fahrplanwechsel 2011/2012.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

TOP 10: Nachbarschaftshilfe Euerbach; Vertreter der Gemeinde Euerbach
Als Vertreter der Gemeinde werden die GRe Gerhard Müller und Harry Winter benannt.

TOP 11: Ortsbildverschönerung; Hoftoraktion
Der Gemeinderat hat am 30.05.2000 Zuschußrichtlinien für die Förderung von Hoftoren beschlossen. Die Situation aufgrund der laufenden Dorferneuerung Obbach bzw. der bevorstehenden Dorferneuerung in Sömmersdorf wurde dargestellt. Die unterschiedlichen Förderungen sollen angepasst werden.

TOP 12: Dienstbarkeit für Fl.-Nr. 451/8 Gem. Obbach
Im Zuge der Erschließung des Baugebietes Beetäcker II war die Verlegung verschiedener Leitungen erforderlich. Die ÜZ Lülsfeld hat die Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für das auf dem Grundstück Fl.-Nr. 451/8 verlegte Kabel beantragt. Für die Dienstbarkeit wird eine Entschädigung von 68 € angeboten.

Der Gemeinderat stimmt der Eintragung der Dienstbarkeit zugunsten der ÜZ Lülsfeld zu.

TOP 13: Pauschale Sportbetriebsförderung
Mit Bescheiden vom 19.08.2011 hat das Landratsamt Schweinfurt nachstehende Vereinspauschalen für 2011 bewilligt:

1. VFL Euerbach             1.424,17 €
2. TSV Obbach                   700,23 €
3. SV Sömmersdorf          987,36 €    
4. RSG Euerbach              525,55 €     
 
Insgesamt:                      3.637,31 €                    

Die Auszahlung an die Sportvereine ist zwischenzeitlich erfolgt. Die bei der Haushaltsstelle
5500.7000 eingeplanten Mittel in Höhe von 4500 € werden eingehalten.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 07.09.2011
Gemeindeverwaltung


 

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich bei seiner letzten Sitzung am 26.07.2011 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 12.07.2011
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen
a)    Abbruch Garage und Nebengebäude sowie Neubau Garage, Treppenhaus und Anbau an bestehendes Wohnhaus auf Fl.-Nr. 1548/1 Gem. Euerbach
Der Bauherr beabsichtigt folgende Abbruch- und Baumaßnahmen auf o.g. Grundstück:
-die bestehende Garage befindet sich in einem baulich schlechten Zustand und soll samt der daran   angebauten Nebengebäude abgerissen werden.
-auf die dadurch entstehende Fläche soll grenzständig eine Doppelgarage errichtet werden. Da diese auf der Nordseite die gemäß der Bayrischen Bauordnung zulässigen 9 m Grenzbebauung überschreitet, wird eine Befreiung von der BayBO nach Art.63 beantragt.
-Um mehr Wohnraum zu gewinnen und um den Keller besser erschließen zu können soll ein neues Treppenhaus errichtet und die vorhandene Kelleraußentreppe überbaut werden.

Das Grundstück liegt im Innenbereich, die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. Aufgrund der Bebauung in der Umgebung bestehen keine Bedenken gegen die Planung.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

b)    Errichtung eines Wohnhauses auf Fl.-Nr. 112/8 Gem. Sömmersdorf (Voranfrage)
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Gesamtbebauungsplanes Sömmersdorf. Das Vorhaben weicht in folgenden Punkten vom Bebauungsplan ab:

-    Dachform: Anstelle des geforderten Satteldaches ist ein assymmetrisches Satteldach vorgesehen.
-    Dachneigung: Bedingt durch die Dachform entstehen 2 Dachneigungen. Die eine Dachneigung hält mit 24 ° nicht die geforderte DN (35 – 50 °) ein.
-    Das geplante konstruktive Widerlager (geplant 0,80 m, gewünscht 1,00 m) überschreitet das zulässige Mass von 0,50 m.

Das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen werden in Aussicht gestellt.

TOP 3: Sanierung Grundschule
a) Mobile Beschallung
In der Sitzung am 05.04.2011 wurde beschlossen, eine mobile Beschallungsanlage für die Turnhalle anzuschaffen. Der beauftragte Elektroplaner ist von Kosten in Höhe von ca. 4.000 € ausgegangen.

Die Gemeinde nutzt für Friedhofszwecke die Aktiv-Box der Fa. ITEC. Diese Lösung hat sich als geeignet herausgestellt. Die Aktiv-Box mit den notwendigen zusätzlichen Ausstattungen ist optimal für die Schule geeignet. Darüberhinaus können beide Anlagen bei Bedarf gemeinsam genutzt werden bzw. ist die zusätzliche Anlage für gemeindliche Zwecke (Friedhof, Bürgerversammlungen, usw.) einsetzbar. Die komplette Anlage wird durch die Fa. Beer zum Gesamtpreis von 5.082,54 € angeboten.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Lieferung einer Aktiv-Box mit dem angebotenen Zubehör nach den Angeboten vom 14.07.2011 zum Endpreis von 5.082,54 € an die Fa. Beer

b) Ermächtigung für Vergaben
Laut Auskunft der Architekten gehen in den nächsten Tagen die Leistungsverzeichnisse für den Bodenbelag, Schlosserarbeiten, Prallwand Turnhalle und Baustellenreinigung heraus. Die Angebotseröffnung liegt in der sitzungsfreien Zeit in den Sommerferien. Damit der Zeitplan auf der Baustelle nicht gestört wird, ist die Vergabe erforderlich.

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zur Auftragsvergabe an den wenigstnehmenden Anbieter.

c) Nachtragsangebot der Fa. GH
Die Fa. GH-Bedachung hat ein Angebot für 4 Gerüsttürme in der Turnhalle vorgelegt. Diese Gerüste können von verschiedenen Handwerkern genutzt werden. Die genannten Handwerker verzichten insoweit auf die Stellung der in ihrem Auftrag enthaltenen Fahrgerüste. Nach Auskunft der Architekten entstehen daher keine Mehrkosten.

Der Gemeinderat erkennt das Angebot der Fa. GH-Bedachung vom 11.07.2011 mit einem Aufwand von 4.522 € an.

d) Nachtragsangebot der Fa. Schüller
Die Fa. Schüller führ die Spenglerarbeiten durch und ist u.a. für die Blechdächer verantwortlich. Im Zusammenhang mit den Vorbereitungsarbeiten für die PV-Anlage muss die Fa. Schüller entsprechende Befestigungsmöglichkeiten auf dem Dach anbringen. Für diese Arbeit liegt ein Nachtragsangebot in Höhe von 1.660,05 € vor.

Der Gemeinderat erkennt das Angebot der Fa. Schüller vom 06.07.2011 mit einem Aufwand von 1.660,05 € an.

e) PV-Anlage
Zur Zeit wird geprüft, ob die Anlage durch die Gemeinde errichtet oder die Dachfläche vermietet wird. Mit einer Klärung wird bis zur nächsten Sitzung gerechnet.

f) Infos
Aktuelle Infos lagen nicht vor.

TOP 4: Kindergarten Euerbach; Kleinkindgruppe
Der Vorsitzende unterrichtete über die gegenüber der Kostenschätzung eingetretene Erhöhung und die Gründe.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

TOP 5: Energiewende Euerbach
a) Antrag SPD-Fraktion (Sitzung vom 28.06.2011)
Die SPD-Fraktion hat in der Sitzung am 28.06.2011 einen Antrag zur Energiewende gestellt. Dieser liegt in der Anlage bei. Eine Abstimmung über diesen Antrag ist nicht erfolgt, da er weitgehend deckungsgleich mit dem Verwaltungsvorschlag ist. Nach der Geschäftsordnung ist jedoch über Anträge abzustimmen.

Zu diesem TOP ergab sich eine lebhafte Aussprache, bei der die unterschiedlichen Standpunkte deutlich wurden.

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag der SPD-Fraktion anzunehmen (Hinweis: Der Antrag wurde mit 4 zu 8 Stimmen abgelehnt).

b) Straßenbeleuchtung
Bei einem Gespräch mit der ÜZ Lülsfeld konnte geklärt werden, dass die Straßenbeleuchtungsanlage der Gemeinde momentan auf dem aktuellen technischen Stand ist. Weitere Investitionen sind zur Zeit wirtschaftlich nicht sinnvoll.

c) Gebäude
Die Gemeinde ist Eigentümerin verschiedener Gebäude z.B. Rathaus, Bauhof, Schule, Feuerwehrhäuser, Altes Rathaus Obbach, Gemeindewohnhaus, Alte Schule Sömmersdorf und
Toilettengebäude.

Im Hinblick auf den Energieverbrauch wurde im Jahr 2001 eine Grobanalyse für die Gebäude in Zusammenarbeit mit der ÜZ Lülsfeld erstellt. Eine Vertiefung dieser Analyse bzw. eine Umsetzung in Teilbereichen ist nicht erfolgt.

Dem aktuellen Standard hinsichtlich des Energieverbrauches wird nach Fertigstellung die Grundschule entsprechen. Bei den übrigen Gebäuden erscheint Klärungsbedarf aufgrund der heutigen Erkenntnisse vorzuliegen.Nach Rücksprache mit Herrn Schmitz kann er im Herbst (nach Fertigstellung der Schule) diese Arbeit übernehmen. Bis dahin wird ein Angebot für Rathaus, Bauhof, Feuerwehrhäuser eingeholt.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis.

TOP 6: Städtebauliche Massnahmen in Euerbach und Obbach; Informationsveranstaltungen
Mit der Einladung wurden die Niederschriften übersandt.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

TOP 7: Nachbarschaftshilfe Euerbach; Vereinbarung
Der Gemeinderat hat sich am 28.06.2011 mit dem o.g. Thema befasst. Der Gemeinderat begrüsst die Initiative und ist zur Zusammenarbeit und Unterstützung bereit.

Zwischenzeitlich wurde ein Entwurf der Vereinbarung, die zwischen den Trägern zu schließen ist, vorgelegt. Der Entwurf orientiert sich am Vertrag für die Gemeindebücherei und liegt in der Anlage bei. Es bestehen keine Bedenken gegen den vorgelegten Entwurf.

Der Gemeinderat erkennt den vorliegenden Vertragsentwurf an.

TOP 8: Systemplanung Glasfasernetz
Bei einer Aussprache am 12.07.2011 konnte geklärt werden, dass die Telekom bei Bedarf die Rohre stellt, die weiteren Arbeiten aber von der Gemeinde zu übernehmen sind. Für diesen Fall sind dann die Rohre im Eigentum der Telekom.

Als Alternative kann die Gemeinde die Rohre stellen (Kosten ca. 6 €/lfdm. netto) und übernimmt die Kosten der Verlegung. Die Rohre befinden sich dann im Eigentum der Gemeinde und können später verkauft bzw. vermietet werden.

Aufgrund der Aussprache kann festgestellt werden, dass weiterhin die Zusammenarbeit mit der Deutschen Telekom angestrebt wird.

TOP 9: Dauerausstellung Sömmersdorf
Mit Beschluss vom 17.08.2010 wurde der Auftrag für das Antrags- und Betriebskonzept an die Fa. FranKonzept in Würzburg vergeben.

Das Antrags- und Betriebskonzept liegt nunmehr vor. Die Aufgabenstellung für das Büro bestand darin, die Besonderheit und Bedeutung des Passionsspielortes Sömmersdorf deutlicher herauszustellen und zu unterstreichen.

Vorangegangen sind folgende Projekte:

-    Ausstellung Passionsgarten 2008
-    Touristische Hinweisschilder 2008
-    Innerörtliche Beschilderung 2008

Im Rahmen des Konzeptes geht es nunmehr um die Nutzung des Nebengebäudes der alten Schule bzw. der alten Schule selbst. Daneben soll das Konzept Lösungsmöglichkeiten für spirituelle Wege aufzeigen.

FranKonzept stellt darauf ab, dass es zukünftig vier „Orte der Passion“ in Sömmersdorf geben wird:

-    das Passionsspielgelände  => Erlebnis
-    der Passionsgarten            => Erklärung
-    die Passionsausstellung    => Erklärung
-    der Spirituelle Rundweg   => Erfahrung

Auf diese 3 Begriffe „Erlebnis, Erklärung und Erfahrung“ baut das Gesamtkonzept für die weitere Entwicklung des Ortes auf.

Als Träger des Passionsraumes bzw. der Passionswege wird die Gemeinde vorgeschlagen, für den dauerhaften Betrieb ist jedoch eine Betreuung durch die Aktiven vor Ort geplant. Für den Passionsraum ist eine regelmässige Öffnungszeit Voraussetzung für die Akzeptanz. Die Wege bzw. der Garten können ganzjährig begangen werden. Aufgrund des vorgestellten Konzeptes kann die Umsetzung Zug für Zug angegangen werden.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

TOP 10: 1200 Jahre Obbach
Der Vorsitzende gab bekannt, dass der offizielle Festakt am 09.05.2013 stattfindet. Weitere Veranstaltungen finden am Wochenende (10.-12.05.2013) statt. Mit den Details beschäftigt sich der Verein „Unser Obbach“.

TOP 11: Einweihung Friedensweg
Die Einweihung des Friedensweges ist für den Nachmittag des Volkstrauertages (13.11.2011) vorgesehen.

TOP 12: Anregungen und Wünsche
GR Hutter und GR Schraut gingen auf die Versammlung des AZV und die dort beschlossene Gebührenerhöhung ein.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 28.07.2011
Gemeindeverwaltung

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich bei seiner letzten Sitzung am 12.07.2011 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 28.06.2011
Auf Hinweis von GR Schraut wird vermerkt, dass bei TOP 8 der eingereichte Antrag der SPD-Fraktion nicht erwähnt wurde.
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Städtebauliche Massnahmen; Information
Zu diesem Punkt konnte der Vorsitzende die beauftragte Planerin, Frau Konrad, begrüssen.
Frau Konrad stellte anhand einer Präsentation das Verfahren für die Ausweisung eines städtebaulichen Sanierungsgebietes vor. Die einzelnen Verfahrensschritte wurden erläutert.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

TOP 3: Städtebauliche Massnahme; Beginn der vorbereitenden Untersuchungen in Obbach gem. § 141 Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat beschließt zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für ein Sanierungsgebiet im Innenbereich von Obbach auf der Grundlage des § 141 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den im Lageplan dargestellten Bereich Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen und damit eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme einzuleiten. Der Lageplan liegt dieser Niederschrift bei.
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB hinzuweisen,
2. die für eine Förmliche Festlegung notwendigen Vorbereitenden Untersuchungen mit der erforderlichen Beteiligung der Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträger durchzuführen,
3. die Sanierungssatzung mit Begründung vorzubereiten und baldmöglichst zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:
Die Gemeinde Euerbach strebt die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets im Ortsteil Obbach an, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Innenbereichs des Ortsteils zu unterstützen. Ob diese städtebauliche Sanierungsmaßnahme notwendig ist, soll durch die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen überprüft und gegebenenfalls nachgewiesen werden, da bisher noch keine ausreichenden Beurteilungsunterlagen hierfür vorliegen.

TOP 4: Städtebauliche Massnahme; Beginn der vorbereitenden Untersuchungen in Euerbach gem. § 141 Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat beschließt zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für ein Sanierungsgebiet im Innenbereich von Euerbach auf der Grundlage des § 141 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den im Lageplan dargestellten Bereich Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen und damit eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme einzuleiten. Der Lageplan liegt dieser Niederschrift bei.
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB hinzuweisen,
2. die für eine Förmliche Festlegung notwendigen Vorbereitenden Untersuchungen mit der erforderlichen Beteiligung der Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträger durchzuführen,
3. die Sanierungssatzung mit Begründung vorzubereiten und baldmöglichst zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:
Die Gemeinde Euerbach strebt die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets im Ortsteil Euerbach an, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Innenbereichs des Ortsteils zu unterstützen. Ob diese städtebauliche Sanierungsmaßnahme notwendig ist, soll durch die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen überprüft und gegebenenfalls nachgewiesen werden, da bisher noch keine ausreichenden Beurteilungsunterlagen hierfür vorliegen.

TOP 5: Dorferneuerung Sömmersdorf
Der Vorsitzende teilte mit, dass am 29.06.2011 in Sömmersdorf eine Informations-veranstaltung zum o.g. Thema stattfand. Rund 40 TeilnehmerInnen konnte der Vorsitzende begrüssen. Seitens des ALE nahm Herr Doneis teil, der im Rahmen einer Präsentation die Grundzüge der Dorferneuerung darstellte.

Im Mittelpunkt seiner Ausführungen stand die Mitwirkung der BürgerInnen. Die Dorferneuerung kann nur dann zum Erfolg führen, wenn sich die Dorfgemeinschaft aktiv einbringt. Auch das Prinzip der Freiwilligkeit wurde hervorgehoben.

In der Aussprache wurde seitens der Anwesenden mögliche Straßenbaumassnahmen und ihre finanziellen Auswirkungen auf den Grundstückseigentümer in den Mittelpunkt gestellt. Bestehende Ängste hinsichtlich der finanziellen Belastung wurden deutlich. Letztendlich müssen diese Fragen innerhalb der Arbeitskreise diskutiert werden. In diesen Gremien werden die Massnahmen erarbeitet.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

TOP 6: Vereinfachte Umlegung „Ortskern Sömmersdorf“
Gemäss Beschluss des Gemeinderates wird derzeit die Katasterneuvermessung in Sömmersdorf durchgeführt. Die Veränderungen bei den Grundstücken (Zu- und Abgänge) sind im Rahmen einer vereinfachten Umlegung durchzuführen.

Die Umlegung kann durch einen von der Gemeinde bestellten Umlegungsausschuss oder  nach Übertragung der Befugnis durch das Vermessungsamt durchgeführt werden. Bereits bei der Katasterneuvermessung in Euerbach wurde die Befugnis zur Durchführung der vereinfachten Umlegung auf das Vermessungsamt übertragen.

Das Vermessungsamt hat mit Schreiben vom 28.06.2011 eine Vereinbarung zur Übertragung der Befugnis vorgelegt. Die an das Vermessungsamt zu zahlende Gebühr kann aktuell nicht beziffert werden, da diese vom Zeitaufwand und der Anzahl der betroffenen Grundstücke und Grenzpunkte abhängig ist.

Der Gemeinderat überträgt gem. § 80 BauGB die Befugnis zur Durchführung der vereinfachten Umlegung für das Gebiet „Ortskern Sömmersdorf“ in der Gemarkung Sömmersdorf auf das Vermessungsamt Schweinfurt. Die vorgelegte Vereinbarung wird anerkannt.

TOP 7: Katasterneuvermessung Sömmersdorf und Obbach; Grenzregelung öffentlich – privat
Im Rahmen der Katasterneuvermessung Sömmersdorf wurde die Frage aufgeworfen, wo im Altortbereich die Grenze zwischen Privatgrundstück und öffentlicher Verkehrsfläche gezogen wird. Bei einer Grenzziehung am Gebäude sieht ein Eigentümer dann Probleme, wenn er Arbeiten zur Wärmedämmung durchführt und somit den Luftraum der öffentlichen Verkehrsfläche benutzt.

Die Inanspruchnahme des Luftraumes über einer öffentlichen Verkehrsfläche erfüllt den Tatbestand einer Sondernutzung, die gebührenpflichtig ist. Diese Sondernutzung kann durch die entsprechende Gestaltung der Grundstücksgrenze verhindert werden.

Vergleichbare Situationen liegen bereits in allen Altorten vor. Eine sinnvolle Lösung auch im Hinblick auf das Ortsbild bzw. die Energieeinsparmassnahme kann nur in einem Verzicht der Gemeinde auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühr liegen. Unabhängig davon ist die Sondernutzung weiterhin anzumelden, damit mögliche Einschränkungen des Verkehrsraumes beurteilt werden können.

Der Gemeinderat beschliesst in Fällen in denen öffentlicher Verkehrsraum und private Grundstücke aneinander grenzen und nachträglich am Gebäude ein Wärmeschutz angebracht wird, auf die Erhebung der für die Benutzung des Luftraumes anfallenden Sondernutzungsgebühr zu verzichten. Dieser Beschluss gilt für alle entsprechenden Fälle in der Gemeinde.

TOP 8: Bauplangenehmigungen
Baupläne liegen nicht vor.

TOP 9: Jugendförderung
a) Aufnahme des Vereins
Mit Schreiben vom 02.04.2011 beantragt der Verein „ Juniorenfördergemeinschaft Euland-Region e.V.“ die Aufnahme in die Pauschalförderung. Bei dem Verein handelt es sich um einen Zusammenschluss von Fußballmannschaften im Juniorenbereich (VfL Euerbach, TSV Obbach, SV Sömmersdorf, TSV Kützberg, FC Geldersheim) zum Zwecke des einfacheren Spielbetriebes.

Vereine und örtliche Organisationen, die Jugendarbeit betreiben, werden mit einem jährlichen Pauschalbetrag gefördert. Darüber ist ein Verwendungsnachweis bis zum 15.03. d. laufenden Jahres für die im abgelaufenen Jahr angefallenen Ausgaben vorzulegen.

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Aufnahme ab dem Jahr 2011 zu. Der Zuschuss für 2011 beträgt 250,- Euro.

b) Anpassung der Auszahlungsbeträge der Pauschalförderung der Jugendarbeit
Die örtlichen Organisationen, die Jugendarbeit betreiben, werden mit einem jährlichen Pauschalbetrag gefördert, dessen Höhe sich nach verschiedenen Kriterien der Jugendarbeit richtet. Hierbei wird folgende Einteilung der Organisationen zu Grunde gelegt:

- Jugendorganisationen und Vereine, die als Träger freier Jugendhilfe anerkannt und Mitglied 
   im Kreisjugendring sind.

- Organisationen und Vereine, die Jugendarbeit betreiben, aber nicht als Träger der freien
   Jugendhilfe anerkannt sind.

Im Zuge der Verwaltungsvereinfachung werden die Auszahlungsbeträge der Pauschalförderung angepasst. Die bisherigen Auszahlungsbeträge, festgelegt durch Gemeinderatsbeschluss vom 02.10.1990 werden neu festgelegt.

Sportvereine Euerbach          bisher 435,- €  zukünftig 400,- €
                        Sömmersdorf  bisher 435,- €  zukünftig 400,- €
                        Obbach             bisher 435,- €  zukünftig 400,- €

Pfadfinderschaft                       bisher 256,-€  zukünftig 250,-€

sonstige:
Kath. Jugend Sömmersdorf, Evang. Jugend, Heimatkapelle, RSG, Passionsspielvereinigung bisher zwischen 128,- € und 205,-€, zukünftig durch Verwendungsnachweis belegbar 250,- €.
Zukünftige Neuaufnahmen werden mit 250,- € gefördert.

Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom 02.10.1990 auf und stimmt der Anpassung der Auszahlungsbeträge nach der vorstehenden Regelung ab dem Jahr 2012 zu. 

TOP 10: Anregungen und Wünsche
Der Vorsitzende teilte mit, dass am 19.07., 08.30 Uhr, der Waldbegang für die Forsteinrichtung stattfindet. Der Gemeinderat ist hierzu eingeladen.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 13.07.2011
Gemeindeverwaltung