Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 12.01.2016 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Schloss-Gut Obbach
Zu diesem TOP konnte der Vorsitzende Herrn Schramm vom Büro Planwerk aus Nürnberg begrüßen.
In seiner Einleitung hob er die Bedeutung des Schloss-Gutes für Obbach, aber auch für die Gemeinde
hervor. Insbesondere sei es zu begrüßen, dass die Eigentümer in die Zukunft des Anwesens und des
Gutes investieren.

Herr Schramm stellte in seiner Präsentation das Ergebnis der Konzeptstudie vor. Unter dem Motto
„Schloss-Gut Obbach: die Freuden des Landlebens in Franken“ wurden verschiedene Ansätze in Richtung
ökologische Landwirtschaft entwickelt. So wurden verschiedene Analysen durchgeführt sowie Gespräche
mit den unterschiedlichen Beteiligten geführt. Das Ergebnis der Untersuchungen kann wie folgt dargestellt
werden:

- Bio-Marke mit Tagungsfunktion als bundesweite Alleinstellung
- Öko-Modellregion als optimaler Andock-Punkt
- Einbindung in ein regionales Netzwerk von Standorten der Umweltbildung und ökolog.relevanter Standorte
-  Bauhütte und Innenentwicklung als potenzielle Entwicklungsbausteine des Schloss Guts
-  Stärkung des Ortskerns durch Verlagerung belästigender Funktionen der Landwirtschaft
-  Ökologische Sanierung als Anknüpfungspunkt (Innenentwicklung, Bauhütte)
-  Schaffung von Arbeitsplätzen
-  Kooperation mit sozialen Trägern
-  Kooperation mit Institutionen (z.B. ALE)

Nach einer Aussprache nahm das Gremium die Studie zur Kenntnis. Diese soll nun in den örtlichen
Gruppen weiter behandelt werden.

TOP 2: Anerkennung der Niederschrift vom 08.12.2015
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 3: Bauplangenehmigungen
Folgende Bauvorhaben liegen vor:

a) Sanierung des Wohnhauses und Nebengebäudes auf  Fl.-Nr. 104 Gem. Obbach
Die Eigentümer hat mitgeteilt, dass er das bestehende Wohnhaus sanieren möchte (Fenster,
Türen, Sanitär, Fußböden, energetische Maßnahmen). Das Vorhaben bedarf keiner Genehmigung
nach der Bauordnung. Die Zustimmung der Gemeinde als Sanierungsstelle ist erforderlich.

Der Gemeinderat beschließt, die Zustimmung als Sanierungsstelle zu erteilen.  

TOP 4: Interkommunale Allianz Oberes Werntal; Information
Der Tätigkeitsbericht der Allianzmanagerin wurde übersandt. Neben der Bewerbung und
Ernennung zur Öko-Modellregion bestimmten das Kernwegenetz, das Energiekonzept,
die Innenentwicklung und die Wanderwegeinfrastruktur das vergangene Jahr. Begleitend fanden
wieder zahlreiche Veranstaltungen statt.

In der Aussprache wurde aus dem Gemeinderat kritisiert, dass die konventionell arbeitenden
Landwirte nicht in der Steuerungsgruppe der Öko-Modellregion vertreten sind. Der Vorsitzende
machte hierfür die Auflagen aus dem Förderbescheid verantwortlich. Zu diesem Thema soll jedoch
die Allianzmanagerin eingeladen werden.

TOP 5: Kernwegenetz; Information
Im Zuge der Interkommunalen Zusammenarbeit der Allianz Oberes Werntal wurde die BBV Landsiedlung
mit der Erstellung des Kernwegenetzes beauftragt. Unter Beteiligung der örtlichen Landwirtschaft wurde
die Wunschvorstellung der Gemeinde entwickelt. Diese wurde nunmehr vom ALE Unterfranken überprüft
und an die Rechtslage angepasst. Nach endgültiger Feststellung können die betroffenen Straßen und Wege
mit staatlicher Förderung ausgebaut werden.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 6: Kommunalinvestitionsprogramm
Die Bundesregierung hat ein Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" in Höhe von
3,5 Milliarden Euro (Anteil Bayern 289,24 Millionen Euro) zur Förderung von Investitionen finanzschwacher
Gemeinden und Gemeindeverbände in den Jahren 2015 bis 2018 eingerichtet. Grundlage der Förderung
sind das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und die dazu von Bund und Ländern geschlossene
Verwaltungsvereinbarung. Am 7. Juli 2015 hat der Bayerische Ministerrat beschlossen, die gesamten auf
Bayern entfallenden Mittel für Maßnahmen der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude und
Einrichtungen sowie Maßnahmen des Barriereabbaus und des Städtebaus zu verwenden. Die Richtlinien
zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Bayern (KInvFR) sind am 9. Oktober 2015
veröffentlicht worden und mit Wirkung vom 1. September 2015 in Kraft getreten. Das Programm wurde
anhand der staatlichen Vorgaben hinsichtlich der Förderung potentieller Projekte überprüft. Hierbei hat
sich herausgestellt, dass die finanzielle Lage der Gemeinde Euerbach so gut ist, dass Fördervoraussetzungen
nicht gegeben sind.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 7: Forstbetriebsplan 2016; Anerkennung
Der Plan sieht im laufenden Jahr Einnahmen von 56.686,40 € vor. Demgegenüber stehen Ausgaben von
52.900,00 €, so dass sich eine Überdeckung von 3.786,40 € errechnet.

Der Forstbetriebsplan für das Jahr 2016 wird anerkannt.

TOP 8: Barrierefreiheit
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 27.10.2015 mit verschiedenen Anfragen befasst. Hierzu kann
folgendes mitgeteilt werden:

a) Anfrage vom 05.10.2015

- Dem Gremium wurde eine Aufstellung der behindertengerechten Toiletten in den Gebäuden der Gemeinde
übersandt. Die Beschilderung dieser Gebäude wird noch überprüft.

- Der begründete Antrag auf Ausrüstung des Toilettengebäudes Schäferswiese mit einem Euro-Schloss kann
nicht weiterverfolgt werden. Der Einbau eines Euro-Schlosses muss durch Austausch des Zylinders in der
Außentüre erfolgen. Diese Türe ist im Schließsystem der Gemeinde integriert. Während der Wintermonate
wird das Wasser im Gebäude abgestellt, so dass die Nutzung nur für rund 6 Monate möglich ist.

Die Entscheidung wird bis zur Vorlage der anfallenden Kosten zurückgestellt.

b) Anfrage vom 09.10.2015

Der Anregung, die Zugänglichkeit der Veranstaltungsräume und der behindertengerechten Toiletten in den
Veröffentlichungen zu kennzeichnen, wurde bereits im Veranstaltungskalender 2016 nachgekommen.

TOP 9: Zuwendungsantrag „Die Erwicher e.V.“
Die Erwicher e.V. stellen für einen weiteren Bauabschnitt des Vereinsheims einen Zuwendungsantrag.
Die Kosten für diesen Bauabschnitt belaufen sich auf 2.815,34 Euro.

Gemäß Grundsatzbeschluss vom 19.05.1995 gewährt die Gemeinde örtlichen Vereinen eine Zuwendung
in Höhe von 5 % für Investitionen, die dem gemeinnützigen Zweck der Organisation dienen. Für Investitionen
im wirtschaftlichen Bereich wird keine Zuwendung gewährt.

Dem Verein „Die Erwicher e.V.“ wird eine Zuwendung in Höhe von 5% der Investitionskosten für den
Bauabschnitt, das sind 140,77 Euro, gewährt. Die Auszahlung erfolgt im Jahr 2016, die entsprechenden
Mittel sind im Haushalt vorhanden.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 13.01.2016
Gemeindeverwaltung