Sitzung am 26.01.2016

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 26.01.2016 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 12.01.2016

Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen

a) Neubau einer Garage, Errichtung einer Gaube und Schließen der Dachloggia auf Fl.-Nr. 182/1 Gem. Euerbach

Der Bauherr plant hat mit Schreiben vom 17.01.2016 die Fortsetzung seiner Sanierungsmaßnahmen mitgeteilt. Das Anwesen liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Sanierungsgebiet „Innenbereich Euerbach“.

Das gemeindliche Einvernehmen und die Genehmigung nach der Sanierungssatzung werden erteilt.

b) Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 475 Gem. Obbach (Voranfrage)

Die Bauherren planen die Errichtung eines EFH. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mönchsberg“ und widerspricht folgenden Festsetzungen:

  • Überschreitung der nördlichen Baugrenze um ca. 3 m durch einen Anbau
  • Dachform und Dachneigung (der Anbau wird in den Hang integriert und durch ein Gründach abgedeckt, der Anbau ist daher nur in der Ost- und Westansicht sichtbar)
  • Dachneigung des Wohnhauses (die Mindestdachneigung von 32 ° ist mit 30 ° unterschritten)

Das gemeindliche Einvernehmen und die Erteilung der erforderlichen Befreiungen wird in Aussicht gestellt.

c) Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf Fl.-Nrn. 1568 und 1568/1 Gem. Euerbach

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Am Klösberg (1975) und widerspricht folgenden Festsetzungen:

  • Die beiden Grundstücke sind zur Bebauung mit einem Doppelhaus vorgesehen. Nunmehr ist die Errichtung eines Einfamilienhauses geplant.
  • Der Bebauungsplan setzt das Satteldach mit 24 bis 36 ° Dachneigung fest. Das geplante Gebäude hat ein Flachdach. Dachform und Dachneigung werden daher nicht eingehalten.
  • Die festgesetzte Traufhöhe von 6 m wird geringfügig überschritten.
  • Der Bebauungsplan setzt die Baugrenzen für ein Doppelhaus und jeweils 2 Garagen fest. Durch die Bebauung mit einem Einzelhaus und der Errichtung einer Garage an der nordwestlichen Grundstücksgrenze werden die Baugrenzen nicht eingehalten.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Erteilung der erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

d) Neubau von 2 Einfamilienhäuser auf Fl.-Nr. 1571/5 Gem. Euerbach (Voranfrage)

Der Bauherr plant die Errichtung von 2 Einfamilienhäusern. Mit der Bebauung wird eine der letzten Baulücken geschlossen.

Aufgrund der aktuellen Nachfrage ist die Bebauung mit zwei zweigeschossigen Wohnhäusern (Ansicht Straße) mit flachgeneigtem Pultdach vorgesehen. Mittig zwischen den Häusern stehen die Garagen.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zauser“ aus dem Jahr 1977. Dieser sieht die Bebauung des Grundstückes mit einem erdgeschossigen Winkelbau mit einer Dachneigung von 26 bis 32° vor. Die geplante Bebauung verstößt in zahlreichen Punkten gegen den Bebauungsplan:

  • Bauweise
  • Dachform- und neigung
  • Baugrenzen
  • Stellung der Garagen

Das gemeindliche Einvernehmen und die erforderlichen Befreiungen werden in Aussicht gestellt.

TOP 3: Barrierefreiheit

Anfrage vom 05.10.2015
Die Behandlung des TOP wurde bei der letzten Sitzung zurückgestellt, da die Kosten für den Einbau des Schließzylinders nicht bekannt waren. Der Antragsteller hat mit seinem Schreiben eine Preisliste der Fa. Dederichs vorgelegt. Die Preise für die Zylinder liegen zwischen 115 € und 142 € zzgl. Versandkosten (9 €) und Steuer.

Im Rahmen der Aussprache wurden die Argumente für und gegen diese Lösung vorgetragen.

Auf Antrag von GR Müller beschließt der Gemeinderat die Beschaffung des Euroschlosses für das Toilettengebäude Schäferswiese, um Erfahrungen zu sammeln.

TOP 4: Ausbau der Bäckergasse und Kleinstraße; Straßenausbaubeitrag

Im Jahr 2005 wurde die Ausbaumaßnahme im Bereich Aschenbau durch die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages abgerechnet. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben war für die Bäckergasse eine Abschnittsbildung notwendig, die der Gemeinderat im Mai 2005 beschlossen hat. Diese Abschnittsbildung ist bei den weiteren Ausbaumaßnahmen anzuwenden.

Der Ausbau der Bäckergasse und Kleinstraße erfolgte zum überwiegenden Teil 2010 bis 2011. Sowohl bei der Bäckergasse Teilabschnitt 1 als auch bei der Kleinstraße kann die endgültige Abrechnung nicht erfolgen, da die Bau- und Honorarkosten für die Einmündungsbereiche noch ausstehen. Für diese beiden Abschnitte werden daher Vorauszahlungen auf den Beitrag erhoben. Die Bäckergasse Teilabschnitt 2 ist fertiggestellt. Hier kann der endgültige Beitrag berechnet und erhoben werden.

Die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Beitragssatzung vom 01.10.2015. Die Ermittlung der Vorauszahlungen bzw. Beiträge wurden dargestellt.

Die weitere Abwicklung ist wie folgt vorgesehen:

26.01.2016Information   Gemeinderat
Anfang FebruarInformation der   Eigentümer über die Beitragsermittlung- und höhe für jedes Grundstück
Ende FebruarFrist für die   Anhörung der Eigentümer
Anfang MärzZustellung der   Beitragsbescheide
Anfang AprilEnde der Widerspruchsfrist,   Fälligkeit der ersten Rate
01.10.2016Fälligkeit der   zweiten Rate
2017Endgültige   Abrechnung Bäckergasse TA 1 und Kleinstraße

 

Aufgrund der Höhe der Beiträge erscheint eine Zahlung in zwei Raten angemessen.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und ist mit dem Vorgehen einverstanden. Die Vorauszahlung bzw. der Beitrag wird in zwei Raten erhoben.

TOP 5: Bayer. Meisterschaften Korbball; Nutzung der Schulanlagen

Das Schreiben des VfL Euerbach wurde dem Gemeinderat bekanntgegeben.

Der Gemeinderat begrüßt die Initiative des VfL. Der Nutzung der Schulanlagen wird nach Absprache mit der Schulleitung zugestimmt. Auf Antrag von GR Müller werden für die Benutzung keine Gebühren erhoben (Jugendveranstaltung).

TOP 6: Anregungen und Wünsche

Es lagen keine Anregungen und Wünsche vor.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.
 

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 27.01.2016 Gemeindeverwaltung