Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 13.12.2016 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 29.11.2016
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen
a) Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Schuppen auf Fl.-Nr. 475 Gem. Obbach
Das Bauvorhaben wurde am 19.07.2016 freigestellt. Das Landratsamt hat nunmehr festgestellt,
dass 2 Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mönchsberg“ nicht eingehalten sind. Die Bauherren
wurden aufgefordert, einen Antrag auf Baugenehmigung zu stellen.Der vorliegende Bauantrag
widerspricht folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes:
- Max. Bauweise: Anstelle der geforderten 1 ½ geschossigen Bauweise liegt eine max.
   2-geschossige Bauweise vor.
- Traufhöhe: Die zulässige Traufhöhe von 3 m wird von der tatsächlichen Traufhöhe mit
   5,47 m überschritten.
Den Abweichungen vom Bebauungsplan kann seitens der Gemeinde zugestimmt werden.

Das gemeindliche Einvernehmen und die erforderlichen Befreiungen werden erteilt.

TOP 3: Jahresrückblick
Erster Bürgermeister Arnold ging in seinem Rückblick auf die wichtigsten Ereignisse und
Maßnahmen des ablaufenden Jahres ein. Er dankte den Mitgliedern des Gemeinderates,
seinen Stellvertretern, der Verwaltung, dem Bauhof sowie allen engagierten Bürgerinnen
und Bürgern für die gute und sachliche Zusammenarbeit zum Wohle der Gemeinde.Für die
beiden Fraktionen sprachen die GRinnen Seufert und Guggenbichler.

TOP 4: Anregungen und Wünsche
Es lagen keine Anregungen und Wünsche vor.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 15.12.2016
Gemeindeverwaltung