Sitzung am 24.01.2017

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 24.01.2017 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 10.01.2017

Die Niederschrift wird anerkannt.
GR Arnold und GRin Jakob haben sich der Stimme enthalten, da sie bei der betreffenden Sitzung nicht anwesend waren.

TOP 2: Bauplangenehmigungen

a) Sanierung des Anwesens Fl.-Nr. 114 Gem. Euerbach

Der Eigentümer hat mit Schreiben vom 23.01.2017 seine Sanierungsabsichten mitgeteilt. Das Anwesen liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Sanierungsgebiet „Innenbereich Euerbach“. Es ist die Erweiterung und Teilaustausch der Heizungsanlage sowie die Erneuerung eines Dachfensters vorgesehen.

Das gemeindliche Einvernehmen und die Genehmigung nach der Sanierungssatzung werden erteilt.
Die GRe Daniel Höfer und Simone Seufert waren gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

TOP 3: Kinderspielplatz Schäferswiese, Auftragsvergabe

In Zusammenarbeit mit den Beteiligten wurde die Planung des Platzes überarbeitet und in die nunmehr vorliegende Fassung gebracht.
Nach dem Angebot der Fa. Kompan ist mit folgenden Kosten zu rechnen:

Drehspiel 3.563,00 €
Kleiner Seilzirkus 12.380,00 €
4-Turm-Spielanlage 16.905,00 €
Minischloss 4.725,00 €
Schwingspiel 938,00 €
Dreier-Wippe 1.615,00 €
Schaukel 2.993,00 €
Netto 43.119,00 €
MWSt. 8.192,61 €
Gesamt 51.311,61 €

 

Hinzu kommen noch die nach Rücksprache mit dem Bauhof erforderlichen Montagekosten:

Seilzirkus 3.864,00 €
4-Turm-Spielanlage 2.052,00 €
Netto 5.916,00 €
MWSt. 1.124,04 €
Gesamt 7.040,04 €


Der Auftragswert bei der Fa. Kompan liegt bei rund 58.300 €. Hinzu kommen noch Kosten für Fallschutz, usw. Als Haushaltsansatz erscheint ein Betrag von 65.000 € ausreichend.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die Fa. Kompan gem. Angebot vom 02.12.2016 zum Gesamtpreis von 58.351,65 €.
Ein Sonnenschutz für den Kleinkinderbereich (Sandkasten) und eine weitere Sitzbankgruppe mit Tisch soll geschaffen werden.

TOP 4: Soli-Gelände Obbach, weitere Nutzung

Die Fa. Schulz hat zwischenzeitlich das Gelände geräumt und die Rollschuhbahn entfernt. Es stellt sich daher die Frage, wie das Gelände und die Gebäude zukünftig genutzt werden können. Eine Nutzung für Wohnzwecke scheidet aufgrund der Nähe des Sportplatzes aus. Das Gelände unterteilt sich in 3 Bereiche:
1. Ehemaliges Vereinsheim mit Nebengebäuden.
2. Freifläche vor den Gebäuden
3. Grünanlage 

Folgende Möglichkeiten sind vorstellbar:

1. Einrichtung eines zentralen Wertstoffhofes.

Für diesen Zweck ist es erforderlich, die Freifläche (ehemals Rollschuhbahn) zu asphaltieren und die Einfriedung zu ergänzen (Zaun, Tor).

2. Parkfläche für Sportverein

Für diesen Zweck kann das Grundstück im jetzigen Zustand genutzt werden.

Unabhängig von einer zukünftigen Nutzung ist der Fortbestand der Gebäude zu klären. Diese sind in keinem guten Zustand und erfordern Unterhalt. Eine Vermietung ist derzeit nicht möglich.

Der Gemeinderat nimmt die vorgestellten Möglichkeiten zur Kenntnis. Es gäbe zwei ernsthafte Kaufinteressenten für das Grundstück, allerdings sieht der Gemeinderat von einem Weiterverkauf ab. Eine mögliche weitere Variante wäre der Abbruch der bisherigen Gebäude und ein Neubau einer Halle für Einlagerungen von gemeindlichen Gegenständen. Die Container von RSG und Maßhoppers sollen bis auf Widerruf auf dem nördlichen Grundstücksteil abgestellt werden.

TOP 5: Anregungen und Wünsche

GR Schraut informierte, dass an den Werststoffsammelplätzen sich die veröffentlichten Einwurfzeiten widersprechen. GRin Lettowsky stellt den Antrag das Thema „Schmiedeberg Obbach“ auf die Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung zu setzen. Der Vorsitzende gab eine kurze Information über den Sachstand des Ausbau der Funkübertragungsstelle am Sportplatz Obbach.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 01.02.2017
Gemeindeverwaltung