Sitzung am 11.07.2017

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 11.07.2017 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 30.05.2017 

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag der GRin Lettowsky bei TOP 4 a) dritter Absatz den letzten Halbsatz „da Alternativen nicht zur Verfügung stehen“ zu streichen. (Der Antrag wurde abgelehnt.)

Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen 

a) Aufstockung Garage mit einem Abstellraum und Erhöhung der Eingangsüberdachung auf Fl.-Nr. 351/4 Gem. Obbach, Am Finkenweg 30

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Bauvorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen wurde zwischenzeitlich erteilt.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

b) Neubau einer ARAL Tankstelle auf Fl.-Nr. 212/2 Gem. Euerbach (Hochbau), Oberwerrner Weg 10

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Niederwerrner Weg II“. Für einen kleineren Teil des Grundstückes wurde aufgrund des Kreisverkehrs die 3. Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt. Der Satzungsbeschluss erfolgt in dieser Sitzung.

Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten nicht ein:

1. Dachform und Dachneigung 

Der Bebauungsplan sieht Sattel-, Walm oder Pultdach mit einer Dachneigung von 18 bis 38° vor. Der Bauantrag sieht, wie bei Tankstellen üblich, Flachdächer vor.

2. Grünordnung 

a) Der Bebauungsplan fordert eine Grünordnungszahl von 0,3.

Die Grünordnungszahl von 0,3 kann nicht eingehalten werden. Nach den vorliegenden Unterlagen wird eine GOZ von 0,2 erreicht. Das Abweichen wird mit den zahlreichen unterirdischen Leitungsführungen und der Verkehrsführung auf dem Grundstück (Asphalt) begründet.

b) Ferner werden pro 2.500 qm Grundstücksfläche 3 Großbäume ohne Standortbindung gefordert.

Der vorliegende Freiflächenplan sieht zwar die Pflanzung von 3 Bäumen mit einer Höhe von 60 bis 80 cm vor, diese erfüllen aber nicht die Vorgabe des Bebauungsplanes.

c) An der östlichen und nordöstlichen Grundstücksgrenze wird eine landschaftliche Heckenpflanzung gefordert. 

Durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes entfällt diese Festsetzung.

d) In Ziff. 6 wird die Artenauswahl vorgegeben.

Die Pflanzen wurden nicht aus der Liste ausgewählt.

Insgesamt handelt es sich um die Standardbepflanzung bei derartigen Objekten.

3. Baugrenzen

Die Baugrenzen wurden im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes angepasst.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

c) Neubau einer ARAL Tankstelle auf Fl.-Nr. 212/2 Gem. Euerbach (Werbeanlagen), Oberwerrner Weg 10

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Niederwerrner Weg II“. Für einen kleineren Teil des Grundstückes wurde aufgrund des Kreisverkehrs die 3. Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt. Der Satzungsbeschluss  erfolgt in dieser Sitzung.

Mit dem Bauantrag verfolgt der Bauherr das Ziel, die Genehmigung für insgesamt 12 Werbeanlagen zu erhalten. Bei den Werbeanlagen handelt es sich um die Standardausstattung.

Gem. Ziff. A 2 des Bebauungsplanes (3. Änderung) sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht sowie Werbeanlagen oberhalb der Traufe bzw. auf der Dachfläche unzulässig.

Die Traufe der Awning liegt bei ca. 5,60 m. Die Werbeanlage Diamantmast mit Preisanzeige überschreitet diese Höhe.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

d) Neubau einer ARAL Tankstelle auf Fl.-Nr. 212/2 Gem. Euerbach (Werbepylon), Oberwerrner Weg 10

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Niederwerrner Weg II“. Für einen kleineren Teil des Grundstückes wurde aufgrund des Kreisverkehrs die 3. Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt. Der Satzungsbeschluss  erfolgt in dieser Sitzung.

Mit dem Bauantrag verfolgt der Bauherr das Ziel, die Genehmigung für einen Werbepylon (Höhe 30 m) zu erhalten. Die Anlage soll im Süden des Grundstücks situiert werden.

Gem. Ziff. A 2 des Bebauungsplanes (3. Änderung) sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht sowie Werbeanlagen oberhalb der Traufe bzw. auf der Dachfläche unzulässig.

Die Traufe der Awning liegt bei ca. 5,60 m. Die geplante Werbeanlage überschreitet diese Höhe erheblich.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

e) Um- und Anbau einer Doppelhaushälfte zur Schaffung von 4 WE und Doppelgarage/ 4 Stellplätze auf Fl.-Nr. 1627 Gem. Euerbach, Schulstr. 4 (Tektur) 

Der Bauplan wurde bis zur Sitzung nicht vorgelegt.

TOP 3: 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Niederwerrner Weg II“ mit gleichzeitiger 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Euerbach, Gemeindeteil Euerbach

a) Behandlung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange

A -  Insgesamt Beteiligte Behörden und sonstige TÖB (Liste):

01Höhere Landesplanungsbehörde an der Reg. v. Ufr., Würzburg
02Höhere Naturschutzbehörde an der Reg. v. Ufr., Würzburg
03Landratsamt – Kreisbauamt, Schweinfurt
04Landratsamt – Untere Immissionsschutzbehörde, Schweinfurt
05Landratsamt – Untere Naturschutzbehörde, Schweinfurt
06Landratsamt – Kreisbrandrat, Schweinfurt
07Landratsamt – Gesundheitsamt, Schweinfurt
08Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen
09Staatliches Bauamt – Straßenbau, Schweinfurt
10Autobahndirektion Nordbayern, Würzburg
11Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
12Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schloss Seehof
13Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Schweinfurt
14Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schweinfurt
15Bergamt Nordbayern – Regierung von Oberfranken, Bayreuth
16Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Nürnberg
17Immobilien Freistaat Bayern, Würzburg
18Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
19Amt für ländliche Entwicklung, Würzburg
20IHK Würzburg-Schweinfurt, Schweinfurt
21Handwerkskammer Unterfranken, Schweinfurt
22Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Würzburg
23Kabel Deutschland GmbH, Nürnberg
24Unterfränkische Überlandzentrale, Lülsfeld
25Ferngas Nordbayern, PLEdoc, Essen
26Gasversorgung Unterfranken, Würzburg
27Bayernwerk AG Netzcenter Schweinfurt
28Wasserversorgung Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen
29Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden, Poppenhausen
30Gemeinde Niederwerrn

 

B - Beteiligte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange die keine Stellungnahme abgegeben haben:

01Landratsamt – Kreisbrandrat, Schweinfurt
02Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
03Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schloss Seehof
04Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schweinfurt
05Bergamt Nordbayern – Regierung von Oberfranken, Bayreuth
06Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Nürnberg
07Handwerkskammer Unterfranken, Schweinfurt
08Gasversorgung Unterfranken, Würzburg

 

C - Beteiligte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange die eine Stellungnahme abgegeben haben:

C1 - Stellungnahmen die keine beschlussmäßige Behandlung erforderlich machen:

01Höhere Landesplanungsbehörde an der Reg. v. Ufr., Würzburg
02Landratsamt – Kreisbauamt, Schweinfurt
03Landratsamt – Untere Immissionsschutzbehörde, Schweinfurt
04Landratsamt – Gesundheitsamt, Schweinfurt
05Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen
06Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Schweinfurt
07Immobilien Freistaat Bayern, Würzburg
08Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
09Amt für ländliche Entwicklung, Würzburg
10IHK Würzburg-Schweinfurt, Schweinfurt
11Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Würzburg
12Kabel Deutschland GmbH, Nürnberg
13Ferngas Nordbayern, PLEdoc, Essen
14Wasserversorgung Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen
15Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden, Poppenhausen
16Gemeinde Niederwerrn

 

C2 - Stellungnahmen die ganz oder teilweise beschlussmäßig zu behandeln oder zu denen Anmerkungen veranlasst sind

01Höhere Naturschutzbehörde an der Reg. v. Ufr., Würzburg
02Landratsamt – Untere Naturschutzbehörde, Schweinfurt
03Staatliches Bauamt – Straßenbau, Schweinfurt
04Autobahndirektion Nordbayern, Würzburg
05Unterfränkische Überlandzentrale, Lülsfeld
06Bayernwerk AG Netzcenter Schweinfurt

 

01    Höhere Naturschutzbehörde an der Reg. v. Ufr., Würzburg

Auf schriftliche Anfrage vom 29.06.2017 durch das Büro peichl ortsplanung, ob die Abgabe einer Stellungnahme zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Am Niederwerrner Weg II“ und der 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB noch beabsichtigt ist, hat die höhere Naturschutzbehörde mitgeteilt, dass dies nicht der Fall sein wird und ihre im frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB abgegebene Stellungnahme vom 24.02.2017 weiterhin fortgilt (Anfrage und Stellungnahme siehe Anlage 2).

Beschluss:

Zur Stellungnahme vom 24.02.2017 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 02.05.2017 beschlossen. Die Beschlüsse wurden umgesetzt. Das Büro Fabion, Würzburg hat die Umsetzung artenschutzfachlich begleitet. Es wird davon ausgegangen, dass alle Auflagen der höheren Naturschutzbehörde erfüllt wurden.

02    Landratsamt Schweinfurt – Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 08.06.2017 und 22.06.2017

Zur Aufstellung des Flächennutzungsplans (Schreiben vom 08.06.2017):

Die geplante Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich des in der aktuellen Planfassung enthaltenen Baus eines Kreisels wird vorbehaltlich einer positiven Beurteilung der höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Unterfranken bezüglich der Inanspruchnahme des betroffenen Feldhamsterlebensraums akzeptiert.

Zur Aufstellung des Bebauungsplans (Schreiben vom 22.06.2017): 

a) Aus der Sicht der unteren Naturschutzbehörde besteht grundsätzlich Einverständnis mit der überarbeiteten Fassung des Bebauungsplans. Die Vorgaben der Regierung von Unterfranken - Höhere Naturschutzbehörde zu den Belangen des Artenschutzes bzw. des Feldhamsterschutzes sind zu beachten.

Kenntnisnahme durch den Gemeinderat: 
Die höhere Naturschutzbehörde wurde beteiligt, entsprechende Belange beachtet.

b) Ferner wird gebeten, die aktuell als Ausgleichsflächen in Anspruch genommenen Ökokontoflächen baldmöglichst nach Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung gemäß Ziffer C 5a mit Plandarstellungen an das Bayerische Landesamt für Umwelt zu melden.

Beschluss: 

Der Anregung wird gefolgt. Die in Anspruch genommenen Ökokontoflächen werden entsprechend der Textziffer C 5a des Bebauungsplans dem Bayerischen Landesamt für Umwelt gemeldet.

03    Staatliches Bauamt Schweinfurt, Schreiben vom 22.06.2017 

Zur Aufstellung des Flächennutzungsplans:

Seitens des Staatlichen Bauamtes besteht grundsätzlich Einverständnis mit dem Flächennutzungsplan.

Zur Aufstellung des Bebauungsplans: 

a) Hinsichtlich des Bebauungsplanes besteht ebenfalls grundsätzliches Einverständnis, allerdings sind im Detail folgende Aussagen (Bedingungen) veranlasst:

a1) Mit unserem Schreiben vom 18.01.2017 haben wir bereits eine Stellungnahme zum Bebauungsplan abgegeben die nach wie vor Gültigkeit hat. Die entsprechenden Auflagen wurden entsprechend Gemeinderatsbeschluss aufgenommen.

a2) Der Abschluss der entsprechenden Vereinbarungen ist noch erforderlich.

Beschluss: 

Die entsprechenden Vereinbarungen werden noch abgeschlossen.

a3) In der Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde unter Ziffer 7. "Ziele und Zwecke der Planung" ein abgeänderter Text gewählt. Hier wird ausgeführt: "Da die Gemeinde in absehbarer Zeit auch die im FNP ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen südlich der B 303 erschließen will, wird der Straßenanschluss in Form eines Kreisverkehrsplatzes ausgeführt, der auch eine Ausfahrt nach Süden erhält. Bauträger für den Anschluss ist das Staatliche Bauamt". Wir stellen hierzu fest, dass der zuständige Baulastträger hierfür die Gemeinde Euerbach und nicht das staatliche Bauamt ist. Wir bitten noch um entsprechende Korrektur.

Kenntnisnahme durch den Gemeinderat: Die Bauträgerschaft des Staatlichen Bauamtes bezieht sich im zitierten Begründungstext nur auf den Kreisverkehrsplatz. Dies wird dort noch explizit vermerkt.

b) Nachrichtlich weisen wir daraufhin, dass uns in unserer o. g. Stellungnahme vom 18.01.2017 ein Schreibfehler unterlaufen ist.

Die Bedingung "Für die Anlage der Linksabbiegespur ist noch vor Rechtskräftig werden des Bebauungsplanes oder vor dem Baubeginn des Kreisverkehrsplatzes mit dem Staatlichen Bauamt eine Vereinbarung abzuschließen, in der u. a. auch die Unterhaltsablösung zu regeln ist" muss lauten: „Für die Anlage des Kreisverkehrs-platzes ist noch vor Rechtskräftig werden des Bebauungsplanes oder vor dem Baubeginn des Kreisverkehrsplatzes mit dem Staatlichen Bauamt eine Vereinbarung abzuschließen, in der u. a. auch die Unterhaltsablösung zu regeln ist."

04    Autobahndirektion Nordbayern – Dienststelle Würzburg, Schreiben vom 23.06.2017 

a) Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 10.02. 2017 zur frühzeitigen Behördenbeteiligung und teilen ihnen mit, dass wir die dort genannten Auflagen, Bedingungen und Hinweise weiterhin in vollem Umfang aufrechterhalten.

Beschluss: 

Zur Stellungnahme vom 10.02.2017 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 02.05.2017 beschlossen. Die Beschlüsse werden weiterhin aufrechterhalten.

05    Unterfränkische Überlandzentrale, Lülsfeld, Schreiben vom 21.06.2017 

a) Wie im Bebauungsplan beschrieben, befinden sich innerhalb des nördlichen Pla- nungsgebietes unsere Freileitung 116 mit einem beidseitigen Leitungsschutzstreifen von 7,5 m, ein Kabelendmast sowie ein 20 kV-Kabel (Schutzstreifen 1,0 m beidseitig). Im Bereich des geplanten Kreisverkehres befindet sich ein 1kV-Kabel für die Ampelanlage an der B 19. Sollte dieses 1 kV-Kabel umgelegt werden müssen, liegt die Kostentragung beim Verursacher und wird nach dem derzeit gültigen Konzessionsvertrag geregelt.

Beschluss:

Freileitung und Endmast sind bereits im Bebauungsplan enthalten, der 7,5 m breite Schutzstreifen wird noch in der Planzeichnung ergänzt. Die vorhandenen Kabel werden bei der Bauausführung beachtet. Erforderliche Arbeiten an den Kabeln werden mit der ÜZ, Lülsfeld, abgestimmt. 

b) Die genaue Lage unserer Anlagen entnehmen Sie bitte unserer Online-Planauskunft. Diese finden Sie unter www.uez.de/Planauskunft.html. Auf Anfrage können wir Ihnen diese auch digital zuschicken. Bitte nennen Sie uns hierfür einen Ansprechpartner und das gewünschte Dateiformat.

c) Sicherheitshinweise:

Vor Beginn der Arbeiten in der Nähe unserer Anlagen ist eine Einweisung durch unseren Netzservice (Telefon 09382/604-251) erforderlich. Bei Grabarbeiten in der Nähe unserer Anlagen sind Hinweise in den beiliegenden Sicherheitsmerkblättern zwingend einzuhalten. Bitte geben Sie diese auch im Rahmen der Ausschreibung an die ausführenden Baufirmen weiter.

Beschluss: 

Arbeiten in der Nähe der Anlagen werden mit dem Netzservice der ÜZ abgestimmt. Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften werden bei der Bauausführung beachtet.

d) Auf dem Flurstück Nr. 212/2 Gemarkung Euerbach wurde bei uns ein Stromanschluss für eine Gewerbeobjekt angefragt. Hierfür planen wir eine private Trafostation auf dem Gelände des Investors. Alternativ können wir das Gewerbegebiet über eine neu zu errichtende Trafostation auf dem zugesicherten Standort am Oberwerrner Weg versorgen.

e) Gerne erstellen wir ein Straßenbeleuchtungskonzept für den Ausbaubereich sowie den Pendlerparkplatz und den Kreisverkehr. Über die Berücksichtigung der Tiefbaupositionen für die Straßenbeleuchtungskabel sowie die Leuchtenfundamente in Ihrer Ausschreibung sind wir Ihnen dankbar.

Beschluss: 

Planung und Ausführung der Beleuchtungsarbeiten werden mit der ÜZ abgestimmt.

f) Bei Begrünungs- und Bepflanzungsmaßnahmen ist zu beachten, dass innerhalb des Schutzstreifens unserer Freileitung und dem 20 kV-Kabel keine hochwachsenden bzw. tiefwurzelnden Bäume und Gehölze gepflanzt werden dürfen. Im ausgewachsenen Zustand darf die Bepflanzung nicht mehr als 2,5 m an die unter Spannung stehenden Leiterseile heranreichen.

Beschluss: 

Bei der Ausführung von Begrünungs- und Bepflanzungsmaßnahmen im Bereich der Schutzstreifen werden die einschlägigen Vorschriften beachtet.

g) Abgesehen von den genannten Ausführungen bestehen von unserer Seite keine Einwände gegen die 3. Änderung des Bebauungsplanes am Niederwerrner Weg II mit gleichzeitiger 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Euerbach.

h) Sobald uns die detaillierten Informationen über den Bauzeitenplan vorliegen, können wir mit den konkreten Planungen unserer Maßnahmen beginnen. Wir bitten um rechtzeitige Mitteilung bzw. Benachrichtigung, mindestens 12 Wochen vor Baubeginn der Tiefbauarbeiten.

Beschluss: 

Die Ausführungsplanung sowie der Baubeginn wird rechtzeitig mit der ÜZ abgestimmt.

i) Abschließend möchten wir noch erwähnen, dass wir bis zu Ihrer Benachrichtigung keine Informationen über die 3. Änderung des Bebauungsplans am Niederwerrner Weg II mit gleichzeitiger 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Euerbach hatten und somit auch keine Stellungnahme abgeben konnten.

Kenntnisnahme durch den Gemeinderat: Die Unterfränkische Überlandzentrale Lülsfeld wurde am 12.12.2016 per E-Mail mit allen Unterlagen unter der Adresse uez@uez.de beteiligt.

06    Bayernwerk AG, Bamberg, Schreiben vom 21.06.2017

a) Wie Ihnen bereits mit Schreiben BAG-DNLL/KS ID-18563 vom 18. Januar 2017 mitgeteilt, befinden sich im Geltungsbereich des vorgenannten Verfahrens die dort genannten Anlagen der Bayernwerk AG. Auf die in diesem Verfahren bereits vorab abgegebenen Stellungnahmen der Bayernwerk AG bzw. ihrer Vorgängergesellschaften, welche nach wie vor gelten, wird daher nochmals verwiesen.

Beschluss: 

Zur Stellungnahme vom 18. Januar 2017 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 02.05.2017 beschlossen. Die Beschlüsse werden weiterhin aufrechterhalten.

E    Stellungnahme des Landratsamtes (Schreiben vom 21.06.2017): (Hochbauamt – Sachgebiet 40.3 - Rechtsaufsicht)

Es wird Folgendes mitgeteilt:

Zur Aufstellung des Flächennutzungsplans: 

Nach Abschluss des Verfahrens ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde (§ 6 Abs. 5 BauGB).

Beschluss: 

Der Anregung wird gefolgt. Nach Abschluss des Verfahrens wird dem Flächennutzungsplan eine entsprechende Erklärung beigefügt.

Zur Aufstellung des Bebauungsplans: 

1. Der vorgelegte Planentwurf stimmt derzeit noch nicht mit den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans überein. Der Flächennutzungsplan wird deshalb im "Parallelverfahren" gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB geändert (5. Änderung). Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan grundsätzlich erst dann in Kraft gesetzt werden kann, nachdem die Flächennutzungsplanänderung wirksam geworden ist.

Beschluss: 

Die dargelegte Rechtslage wird bei der Verfahrensdurchführung beachtet.

2.Nach Abschluss des Verfahrens ist dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde (§ 6 Abs. 5 BauGB). Hinsichtlich der Bekanntmachung wird auf die Musterbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern verwiesen.

Es wird gebeten dem Landratsamt Schweinfurt nach ortsüblicher Bekanntmachung 2 Ausfertigungen des Bebauungsplanes, 2 Begründungen und 2 Bekanntmachungs- nachweise (Amtsblätter) zu übersenden.

Beschluss: 

Den Anregungen wird gefolgt. Die Hinweise bezüglich zusammenfassender Erklärung, Bekanntmachung und Übersendung von Unterlagen an das Landratsamt Schweinfurt werden beachtet.

b) Behandlung der Stellungnahmen der Bürger 

Entfällt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen

c) Feststellungbeschluss Flächennutzungsplan 

Die Gemeinde Euerbach beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplans für den Gemeindeteil Euerbach in der Fassung vom 24. April 2017. Die Begründung hierzu wird gebilligt.

d) Satzungsbeschluss Bebauungsplan 

Die Gemeinde Euerbach beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplans „Am Niederwerrner Weg II“ in der Fassung vom 10. Juli 2017 als Satzung. Die Begründung hierzu wird gebilligt.

TOP 4: 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Niederwerrner Weg IV“ der Gemeinde Euerbach, Gemeindeteil Euerbach, Satzungsbeschluss 

Die Gemeinde Euerbach beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung (Ergänzung) des Bebauungsplans „Am Niederwerrner Weg IV“ im Gemeindeteil Euerbach in der Fassung vom 10. Juli 2017 als Satzung. Die Begründung hierzu wird gebilligt. 

TOP 5: Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich der B 303“ mit gleichzeitiger 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Euerbach, Gemeindeteil Euerbach

a) Anerkennung des Planentwurfs

Bebauungsplan

Die Gemeinde Euerbach beabsichtigt am östlichen Ortsrand die Bereitstellung von neuen  Siedlungsflächen zur Einzelhandel- und Gewerbeentwicklung. Um die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich der B 303“ sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Euerbach notwendig. Die Bauleitplanungen werden im Parallelverfahren durchgeführt. Die Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschlüsse wurden vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 03.05.2017 bereits gefasst.

Im Rahmen der Ausarbeitung des Planentwurfes, wurden Vorabstimmungen mit der Unteren Immissionsschutzbehörde sowie der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Schweinfurt durchgeführt. Bereits im Jahr 2016 wurde ein Artenschutzgutachten erstellt. Für das notwendige Lärmschutzgutachten werden aktuell Angebote eingeholt. Die erforderlichen Festsetzungen zum Lärmschutz sowie zu den Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen wurden – soweit bereits möglich bzw. bekannt – der konkreten städtebaulichen Planung zugrunde gelegt. Alle erforderlichen naturschutz- und artenschutzrechtlichen Ausgleichsflächen müssen außerhalb des Baugebietes zur Verfügung gestellt werden. Die Benennung geeigneter Ausgleichsflächen wird derzeit von der Gemeinde Euerbach geprüft. Die Ausgleichsflächen inklusive der notwendigen Ausgleichs- und Artenschutzmaß- nahmen, werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde im Laufe des Verfahrens in den Bebauungsplanentwurf integriert und dem Bebauungsplan zugeordnet.

Planungsziel ist die Schaffung der Genehmigungsvoraussetzungen für die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes sowie von nicht störenden Gewerbe- betrieben. Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes soll – auf Basis der städtebaulich erforderlichen Regelungen – ein für Gewerbetreibende adäquater Standort realisiert werden. Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem. Die abwassertechnische Planung wurde vom beauftragten Planungsbüro Bautechnik-Kirchner bereits vorkonzipiert und mit dem Wasserwirtschaftsamt Schweinfurt und dem AZV Obere Werntalgemeinden abgestimmt.

Der aktuell feststehende räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 3,217 ha. Er beinhaltet die Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke Fl. Nr. 1583 bis 1588, alle Gemarkung Euerbach. Bereits in seiner Sitzung am 03.05.2017 hat der Gemeinderat die 6. Änderung des Flächennutzungs- planes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Euerbach beschlossen.

Der vom beauftragten Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach ausgearbeitete Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich der B 303“, in der Fassung vom 11.07.2017, wird vom Gemeinderat anerkannt.

Flächennutzungsplan 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus Gründen des Entwicklungsgebotes (BauGB) für die konkrete Bauleitplanung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich der B 303“ erforderlich, welche im Parallelverfahren durchgeführt wird. Mit der Bebauungsplanänderung soll die Entwicklung neuer Einzelhandels- und Gewerbeflächen am östlichen Ortsrand von Euerbach vorbereitet werden.

Auf Basis des verbindlichen Bebauungsplanvorhabens wurde der Flächennutzungsplanentwurf erstellt. Neben der Darstellung von „Sonstiges Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“ sowie „gewerblichen Bauflächen“, ist die nachrichtliche Kennzeichnung des geplanten Regenrückhaltebeckens vorgesehen.

Der vom beauftragten Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach ausgearbeitete Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Euerbach, in der Fassung vom 11.07.2017, wird vom Gemeinderat anerkannt.

b) öffentliche Auslegung 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Entwurfes des Bebauungsplanes „Südlich der B 303“ bzw. der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen und gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden am Bebauungs- planverfahren zu beteiligen (§ 4a Abs. 2 BauGB).

TOP 6: Friedhof Euerbach, Auftragsvergabe

Die Arbeiten für die weitere Sanierung des Friedhofes wurden beschränkt ausgeschrieben. Zur Angebotseröffnung lag lediglich ein Angebot der Fa. Wettering. Diese Firma hat mit Schreiben vom 23.06.2017 mitgeteilt, dass aufgrund des überraschenden Todes des Firmeninhabers das Angebot zurückgezogen wird.

Das Büro Krämer hat mitgeteilt, dass das Interesse an der Ausschreibung konjunkturbedingt und wohl auch wegen des späten Ausschreibungstermins äußerst gering war. Das Büro schlägt daher vor im kommenden Jahr frühzeitig (d.h. bereits Jan. oder Feb. 2018) und mit Baubeginn Frühjahr 2018 neu auszuschreiben.

Der Gemeinderat beschließt folgendes: 

1. Der Gemeinderat akzeptiert die Rücknahme des Angebotes durch die Fa. Wettering. 

2. Das Büro Krämer wird beauftragt, die Arbeiten Ende 2017/Anfang 2018 auszuschreiben.

TOP 7: Bauhof, Vergabe Putz-/Malerarbeiten 

Die Arbeiten wurden durch das Büro Albert beschränkt ausgeschrieben. Von den beteiligten 4 Firmen haben 3 ein Angebot eingereicht. Die Angebotspreise liegen zwischen 28.682,57 € und 33.531,82 €.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die wenigstnehmende Fa. Spath, Oberwerrn, zum Angebotsendpreis von 28.682,57 €. Einer überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.

TOP 8: Demographische Entwicklung

Aufgrund der anstehenden Entscheidungen (Erweiterung Kindergarten Euerbach, Erweiterung Grundschule) wurde die Beratungsgesellschaft Dr. Fruhmann eingeschaltet.  

Zwei wichtige Aussagen lassen sich feststellen: 

1. Die Entwicklung im Bereich der Grundschule prognostiziert für 2020 und ab 2025 8 Klassen. Inwieweit die Entwicklung ab 2025 mit den heutigen Zahlen belegt werden kann, ist noch zu klären. Insgesamt muss aber mit einer Zweizügigkeit gerechnet werden, so dass die Erweiterung in naher Zukunft anzugehen ist. 

2. Im Bereich der Kinderbetreuung wird ein Bedarf für 4 Kleinkindgruppen prognostiziert. Die Prognose (4 Gruppen) weicht von der aktuellen Bedarfsfeststellung (3 Gruppen) ab.

Der Gemeinderat nimmt dies vorläufig zur Kenntnis.

TOP 9: Erweiterung Kindergarten, Sachstand 

Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Christophorus-Verein seine Bereitschaft zur Übernahme der Betriebsträgerschaft erklärt hat. Die Planung für den Neubau sowie eine Übergangslösung sind in Bearbeitung.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 10: Erweiterung Grundschule, Sachstand 

Die geplante Erweiterung der Grundschule wurde mit der Regierung hinsichtlich des Raumprogramms abgestimmt.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 11: Ausbau der OD Obbach, Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag 

Die Anhörung der Beitragspflichtigen endete am 23.06.2017. Der Versand der Beitragsbescheide war für Anfang dieses Monats vorgesehen. Aufgrund des Personalengpasses können die Bescheide erst Anfang September versendet werden.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 12: Anregungen und Wünsche 

GRin Büttner fragte nach dem Arbeitsfortschrift im Friedhof Sömmersdorf und teilte mit, dass ein Wasserhahn an einer Zapfstelle ausgewechselt werden muss.

Gemeinde Euerbach, 12.07.2017 Gemeindeverwaltung