Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 09.01.2018 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 12.12.2017
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2016
Die Jahresrechnung 2016 wurde am 20.11.2017 durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.
Anwesend waren 4 Mitglieder des Ausschusses bzw. die jeweiligen Stellvertreter.

Die Prüfung wurde stichprobenweise durchgeführt und erstreckte sich auf die in der Niederschrift
aufgeführten Bereiche. Aufgetretene Fragen wurden direkt beantwortet. Der Vorsitzende des
Prüfungsausschusses, GR Höfer, stellte das Ergebnis der Überprüfung dar. Die einzelnen
Anregungen bzw. Nachfragen wurden mitgeteilt und sind aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung
erledigt.

Es wurden keine Prüfungsfeststellungen getroffen.

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen, die Feststellung der Jahresrechnung erfolgt im
nächsten Tagesordnungspunkt.

TOP 3: Feststellung der Jahresrechnung 2016 und Entlastung
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 wurde bekannt gegeben. Die Jahresrechnung 2016 kann
deshalb festgestellt und die Entlastung erteilt werden.

Die im Haushaltsjahr 2016 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben
(Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon
in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Die Jahresrechnung 2016 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

Bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt    4.278.751,77 EUR
Bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt      4.278.751,77 EUR
Bereingte Solleinnahmen Vermögenshaushalt      2.260.503,87 EUR
Bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt       2.260.503,87 EUR

Bereinigte Solleinnahmen Gesamthaushalt          6.539.255,64 EUR
Bereinigte Sollausgaben Gesamthaushalt            6.539.255,64 EUR

Gleichzeitig wird die Entlastung erteilt.

TOP 4: Informationssicherheit, Abschluss einer Vereinbarung zur gemeinschaftlichen Erstellung
von Informationssicherheitssystemen und gemeinsame Beauftragung eines Informationssicherheitsbeauftragten

GRin Lettowsky stellte den Antrag auf Vertagung der Behandlung, da die Vereinbarung nicht vorgelegt
wurde und Unklarheiten hinsichtlich der Kostenverteilung bestehen.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Gemeinderat wurde bereits über die Auswirkungen des Gesetzes über die elektronische Verwaltung
in Bayern (BayEGovG) informiert. In einem ersten Schritt wurde am 06.09.2016 der Auftrag für
entsprechende Softwareprodukte an die Fa. komuna vergeben.

Innerhalb der Allianz Oberes Werntal wurde in diesem Zusammenhang nach weiteren Möglichkeiten der
Zusammenarbeit mit staatlicher Unterstützung gesucht. Folgende Aufgaben sollen gemeinschaftlich gelöst
werden:

- Entwicklung der Informationssicherheitskonzepte
- Beauftragung/Einsetzung eines Informationssicherheitsbeauftragten

Die Gemeinde Poppenhausen hat die Federführung übernommen. Die Situation stellt sich nun für 3 Jahre (2018-2020)
wie folgt dar:

Ausgaben:                           193.922,40 €
Zuschuss:                             90.000,00 €
Zu verteilender Aufwand:    103.922,40 €

Die Verteilung der ungedeckten Kosten erfolgt nach dem Schlüssel 20% für die Einrichtungen und
80% für die EDV-Arbeitsplätze. Für die Gemeinde Euerbach ergibt sich dann ein Betrag in Höhe von 7.859,68 €.
Die Regierung fordert in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Vereinbarung.

Im Rahmen der Aussprache wurde der Vereinbarungstext bekanntgegeben. Ferner wurden die
Grundlagen der Kostenverteilung erläutert.

Der Gemeinderat erkennt den Entwurf der Vereinbarung an.

TOP 5: Friedhof Sömmersdorf
a) Erneuerung einer Treppe
Die Treppe im Friedhof Sömmersdorf wurde bereits vom Bauhof saniert. Bei einer Ortseinsicht
durch die örtlichen Gemeinderäte wurde eine Verbesserung der Situation angeregt.

Nach den Angeboten der Fa. Schneider, Schleerieth, liegen die Kosten für den Ausbau der alten
Stufen sowie dem Einbau neuer Stufen sowie dem Austausch der Abdeckplatten bei ca. 10.306,23 €
brutto. Da die Kosten auf Stundensätzen basieren, kann es Abweichungen von der Angebotssumme geben.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die Fa. Schneider, Schleerieth, nach den Sätzen der Angebote
vom 23.11 und 30.11.2017.

b) Sanierung Kreuzfigur
Für die Sanierung der Kreuzfigur bietet die Fa. Schneider mit Angebot vom 23.11.2017 folgende Lösungen an:

1. Christusfigur aus Betonwerkstein: abgebrochenen Fuß mit Steinersatz ergänzen und nachmodellieren.
Rostige Armierung behandeln und beschichten. Preis 833 € brutto.

2. Kreuz und Figur schonend mit HDR reinigen, größere Fehl- und Schadstellen an den Sockelsteinen mit
Steinersatz ergänzen und Oberflächen angleichen. Nach Möglichkeit Risse schließen. Sockelinschrift neu
ausmalen. Gerüstauf- und abbau. Preis ca. 1.281 € brutto.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die Fa. Schneider, Schleerieth, zum Preis von
ca. 1.281 € (Lösung 2).

TOP 6: Erweiterung der Grundschule Euerbach
a) Information über Fördermöglichkeiten
Am 12.12.2017 fand ein Termin bei der Regierung von Unterfranken hinsichtlich der Förderung statt.

Die Regierung errechnet eine zuschussfähige Fläche von 755 qm (1.400-645). Bei einem Kostenrichtwert
von 3.957 €/qm ergibt dies zuschussfähige Kosten in Höhe von knapp 3 Mio €. Bei einem Fördersatz von 55
bis 60 % liegt der Zuwendungsbetrag bei 1,65 bzw. 1,8 Mio €. Für die große Lösung (4,5 Mio €) ergeben sich
ungedeckte Kosten von 2,85 bis 2,7 Mio €. Bei der kleinen Lösung (2,5 Mio €) liegen diese bei 700.000 bis 850.000 €.

Im Verlauf der Aussprache hat sich ein Klärungsbedarf hinsichtlich der auf die Gemeinde entfallenden
Eigenanteile ergeben. Der Umsetzung der großen Lösung steht der Gemeinderat aufgrund der hohen
Eigenanteile skeptisch gegenüber.

b) Anwendung der Vergabeverordnung
Bei dem Gespräch wurde auch auf die Einhaltung der Vergabeverordnung hingewiesen.
Die Vergabeverordnung (VgV) ist am 16.04.2016 in Kraft getreten. Die VgV ist bei der Vergabe freiberuflicher
Leistungen (z.B. Architektenleistungen) anzuwenden, wenn der Schwellenwert von 221.000 € netto
überschritten wird. Dies ist bei beiden Lösungen der Fall.

Die VgV sieht die Durchführung eines Vergabeverfahrens vor. Hierbei bedienen sich Kommunen der
Mitarbeit von geeigneten Büros. Die Verwaltung wird prüfen, welche Büros zur Verfügung stehen. Vor
der Einleitung des Verfahrens muss der Gemeinderat die Entscheidung treffen, welche Lösung zur
Ausführung kommen soll.
 
TOP 7: Neubau Kindergarten
a) Information über Fördermöglichkeiten
Am 12.12.2017 fand ein Termin bei der Regierung von Unterfranken hinsichtlich der Förderung statt.

Die Regierung rechnet dem Kindergarten einen Flächenanteil von rund 58% zu. Die restliche Fläche entfällt
auf die Tagespflege. Der Fördersatz liegt 55 bis 60 %. Sofern der Bedarf für eine weitere Kleinkindgruppe
festgestellt wird, verbessert sich der Flächenanteil zugunsten des Kindergartens.

b) Anwendung der Vergabeverordnung
Bei dem Gespräch wurde auch auf die Einhaltung der Vergabeverordnung hingewiesen.
Die Vergabeverordnung (VgV) ist am 16.04.2016 in Kraft getreten. Die VgV ist bei der Vergabe freiberuflicher
Leistungen (z.B. Architektenleistungen) anzuwenden, wenn der Schwellenwert von 221.000 € netto
überschritten wird. Ob dieses Verfahren erforderlich ist, muss noch genauer geprüft werden.

Die VgV sieht die Durchführung eines Vergabeverfahrens vor. Hierbei bedienen sich Kommunen der
Mitarbeit von geeigneten Büros. Die Verwaltung wird prüfen, welche Büros zur Verfügung stehen. Vor
der Einleitung des Verfahrens muss der Gemeinderat die Entscheidung treffen, welche Lösung zur
Ausführung kommen soll.

c) Auftragsvergabe über orientierende Schadstoffuntersuchung
Für das Objekt ist die Durchführung der vorgenannten Untersuchung erforderlich, damit bei der
Durchführung der Abbrucharbeiten Überraschungen nach Möglichkeit vermieden werden. Der
Kostenaufwand liegt nach der Kostenschätzung bei einem Betrag von 2.547,56 €.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die orientierende Schadstoffuntersuchung an das Büro
Keller, Kürnach. Grundlage ist das Angebot vom 21.11.2017 mit einem Aufwand von ca. 2.547,56 €.

d) Auftragsvergabe Objektplanung Rückbauarbeiten
Die Ingenieurleistungen zur Objektplanung Schadstoffrückbau/Abbruchbegleitung und
Überwachung erfordern den Einsatz eines geeigneten Büros. Das Büro Keller, Kürnach, hat
ein Angebot in Höhe von 11.662 € vorgelegt.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für diese Arbeiten an das Büro Keller, Kürnach. Grundlage
ist das Angebot vom 21.11.2017 mit einem Aufwand von ca. 11.662 €.

TOP 8: Rats- und Bürgerinformationssystem
Im Rahmen einer Gemeinderatssitzung wurde die Einführung eines Rats- und Bürgerinformations-
systems für sinnvoll erachtet. Mit Mail vom 17.11.2017 wurden die Links zu verschiedenen Anbietern
übersandt.

Ratsinformationssystem
Das RIS beinhaltet die Erstellung der Tagesordnung und der Beschlussvorlagen einschließlich Anlagen.
Zusätzlich werden die Protokolle eingestellt. Der Zugang erfolgt passwortgeschützt. Der Vorteil besteht
darin, dass die Informationen für den Gemeinderat ort- und zeitunabhängig zur Verfügung stehen. Es wird
nur noch die Sitzungsladung mit Tagesordnung in Papierform übersandt.

Bürgerinformationssystem
Der Bürger kann sich Informationen über geplante Sitzungen bzw. Protokolle bereits stattgefundener Sitzung
holen. Daneben stehen Infos zu den Gemeinderatsmitgliedern und zu den Ausschüssen zur Verfügung.

Der Gemeinderat wurde über die vorliegenden Angebote unterrichtet. Diese werden nunmehr ihre
Lösungen der Verwaltung vorstellen. Anschließend wird ein Vergabevorschlag vorgelegt.

TOP 9: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Der Gemeinderat hat sich am 21.03.2017 mit diesem Thema befasst.

Nachdem eine Förderung im Rahmen des Bundesprogramms abgelehnt wurde, erfolgt nunmehr eine
Förderung durch den Freistaat Bayern. Mit Schreiben vom 11.12.2017 wurde ein Zuschuss bis zur
Höhe von 8.282,06 € (40%) in Aussicht gestellt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen max.
20.705,16 € betragen. Die Errichtung der Ladestationen ist am Rathausparkplatz vorgesehen, da hier
die kostengünstigste Lösung realisiert werden kann.

Bei der Aussprache wurden erneut Bedenken gegen den vorgesehenen Standort erhoben. Die
Notwendigkeit der Maßnahme wird kritisch gesehen.

Der Gemeinderat beschließt, eine Entscheidung bis zur Vorlage der geprüften Angebote zurückzustellen.

TOP 10: Bauplangenehmigungen
a) Errichtung einer elektrischen Schnellladestation mit Überdachung auf Fl.-Nr. 212/2 Gem. Euerbach (Oberwerrner Weg 10)
Das Bauvorhaben ist am 02.01.2018 eingegangen. Der Bauherr wurde aufgefordert, die Abweichungen vom
Bebauungsplan zu beheben bzw. begründete Anträge auf Erteilung von Befreiungen zu stellen. Dies ist bisher nicht erfolgt.

Die Behandlung wird daher zurückgestellt.

TOP 11: Anregungen und Wünsche
GRin Büttner fragte nach, ob Überlegungen zur Unterbringung einer Kinderkrippe in der alten Schule Sömmersdorf bestehen.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt!

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 11.01.2018
Gemeindeverwaltung