Sitzung am 20.03.2018

Aus dem Gemeinderat 

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 20.03.2018 mit folgenden Punkten: 

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 20.02.2018 

Die Niederschrift wird anerkannt. 

TOP 2: Bauplangenehmigungen 

a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 189/3 Gem. Sömmersdorf (Ringstr. 45) 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gesamtbebauungsplan Sömmersdorf“. Die im Plan festgesetzte Hauptfirstrichtung von Süd nach Nord wird nicht eingehalten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde bereits erteilt. 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. 

b) Nutzungsänderung Keller zu Wohnung im bestehenden Wohnhaus auf Fl.-Nr. 134/2 und 327 Gem. Obbach (Sulzthaler Str. 14) 

Der Bauherr plant die Nutzungsänderung im KG des bestehenden Wohnhauses. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das gemeindliche Einvernehmen wurde bereits erteilt.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. 

TOP 3: Feuerwehr Obbach, Bestätigung der neugewählten Kommandanten 

1. Der Gemeinderat beschließt, dass der in der Dienstversammlung der FFW Obbach gewählte erste Kommandant Andreas Wahl gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt wird. Die für eine erforderliche Lehrgangsteilnahme entstehenden Verdienstausfallkosten werden von der Gemeinde übernommen. 

2. Der Gemeinderat beschließt, dass der in der Dienstversammlung der FFW Obbach gewählte Stellvertreter des Kommandanten Frank Hartmann gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt wird. Die für eine erforderliche Lehrgangsteilnahme entstehenden Verdienstausfallkosten werden von der Gemeinde übernommen. 

TOP 4: Antrag auf barrierefreie Bushaltestellen 

Ein Gemeindebürger hat mit Schreiben vom 02.03.2018 folgenden Antrag gestellt: 

„ Menschen mit Behinderung sind angewiesen auf eine barrierefreie Umgebung. Um ihnen eine Teilhabe am Leben zu gewährleisten, ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, des Behindertengleichstellungsgesetzes, deren begleitenden Vorschriften und des GG Art. 3 (Benachteiligungsverbot) unerlässlich. 

Im Gemeindeteil Euerbach besteht bis dato keine Möglichkeit für Menschen im Rollstuhl, mit dem ÖPNV Fahrten zu unternehmen. Somit ist dieser Personenkreis entweder auf das eigene Fahrzeug, die Unterstützung durch Bekannte, Verwandte oder auf eine Fahrt mit dem Taxi angewiesen. Wege zur ärztlichen Versorgung wie nach Obbach, Schweinfurt usw. werden durch das Fehlen von barrierefreien Bushaltestellen faktisch unmöglich gemacht. Um diesen Personenkreis eine Teilhabe zu ermöglichen sind jeweils für jede Fahrtrichtung eine barrierefreie Bushaltestelle von Nöten. 

Gemäß aktueller Rechtsprechung bedeutet der jetzige Zustand eine Benachteiligung von Behinderten (GG Art. 3).“

Insgesamt bestehen 10 Bushaltestellen, von denen eine beim Ausbau der OD Obbach behindertengerecht ausgebaut wurde. Bei 9 Haltestellen besteht Nachholbedarf. 

Für die barrierefreie Umgestaltung der Haltestellen ist DIN 18040 einschlägig, die Mindestanforderungen stellt. Ob und zu welchen Kosten ein Umbau möglich ist, kann von der Verwaltung nicht beurteilt werden. Die Einschaltung eines Planungsbüros ist erforderlich. Erst dann kann entschieden werden, welche Haushaltsmittel benötigt werden und in welchen Haushaltsjahren die Umsetzung möglich ist. 

Nach ausführlicher Aussprache beschließt der Gemeinderat, dass 

  1. die Verbesserung der Bushaltestellen Euerbacher Str. und Raiffeisenstr. in Sömmersdorf an die Dorferneuerung weitergegeben wird,
  2. die Verbesserung der Bushaltestelle Trafostation in Euerbach im Zuge des Kindergartenneubaus zu überprüfen ist,
  3. die Verbesserung der Bushaltestelle Abzweigung Sömmersdorf in Obbach beim Ausbau der Ortsdurchfahrt/Sömmersdorfer Str. zu klären ist,
  4. die Notwendigkeit der Haltestellen, insbesondere Euerbacher Str. und Siedlung, überprüft wird.

Ein Planungsauftrag wird derzeit nicht erteilt. 

TOP 5: Kleinkindgruppe, Übergangslösung Obbach 

Der Gemeinderat wurde letztmals am 06.02.2018 informiert. Bei der damaligen Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Um- und Einbauten zu veranlassen. 

In der Zwischenzeit wurden die erforderlichen Gewerke mit einem Gesamtaufwand von knapp 20.000 € vergeben. Für die notwendige Einfriedung und die Architektenleistung fallen weitere Kosten an, die derzeit noch nicht feststehen. 

Die Arbeiten konnten mit den Handwerkern so terminiert werden, dass die Gruppe Anfang April den Betrieb aufnehmen kann. 

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. 

TOP 6: Bau Kreisverkehr, Information 

In Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Kirchner konnte ein Zeitplan für die Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten erstellt werden. 

Das Verfahren beginnt am 26.03.2018 mit der Bekanntmachung der Arbeiten. Die Angebots-eröffnung ist für Anfang Mai vorgesehen. Anschließend muss das Ausschreibungsergebnis mit der zuständigen Bewilligungsstelle bei der Regierung abgeklärt werden. 

Die Auftragserteilung durch den Gemeinderat ist für den Zeitraum Anfang bis Mitte Mai vorgesehen. Die anschließende Vorlaufzeit des zukünftigen Auftragnehmers wird mit 3 Wochen angesetzt, so dass der Baubeginn Anfang bis Mitte Juni stattfinden kann. 

Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis. 

TOP 7: Anregungen und Wünsche 

GRin Raditsch gab als Mitglied des Büchereikuratoriums einen Rückblick auf die Aktivitäten des vergangenen Jahres. Der Bericht wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat dankt allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für das gezeigte Engagement. 

Gemeinde Euerbach 
Euerbach, 22.03.2018 
Gemeindeverwaltung