Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 17.04.2018 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 03.04.2018

Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Erweiterung Grundschule

a) Information zum Kommunalinvestitionsprogramm-Schule
Der Bund hat 2015 das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zur Förderung von Investitionen
finanzschwacher Gemeinden beschlossen. Zur Umsetzung hat der Freistaat Bayern das
Kommunalinvestitionsprogramm aufgelegt.

Der Bund hat 2017 seine Mittel für diesen Bereich verdoppelt (7 Milliarden Euro). Auf Bayern
entfällt ein Anteil von 293 Mio Euro. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen Maßnahmen zur
Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen in
finanzschwachen Kommunen gefördert werden. Zur Umsetzung wurde in Bayern das
Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP-S) aufgelegt.

Der bayerische Anteil wird auf die sieben Regierungsbezirke verteilt. Für Unterfranken
ergibt sich ein Anteil von 44,4 Mio Euro. Für den Landkreis Schweinfurt wurde bisher
mit einem Anteil von 4,4 Mio Euro gerechnet.

Bei einem Gespräch bei der Regierung von Unterfranken am 12.04.2018 stellte sich
heraus, dass für den Landkreis Schweinfurt nur ein Betrag von rund 3 Mio Euro zur
Verfügung steht. Dieser Förderbetrag wird zum Großteil vom Landkreis abgeschöpft.
Es bleiben noch Mittel in Höhe von rund 390.000 Euro übrig.

Als Gesprächsergebnis kann festgehalten werden, dass sich die Gemeinde mit dem
Projekt „Schaffung von Räumen für die OGS“ bewerben soll. Die neuen Räume sollen
nicht isoliert auf dem Gelände, sondern im direkten Anschluss an den bestehenden
Verwaltungstrakt entstehen.

b) Vorstellung der geänderten Planung
Herr Schmitz stellt die Änderung anhand einer Präsentation vor.

c) Anerkennung der Planung
Der Gemeinderat ist mit der geänderten Planung einverstanden. Das Projekt wird bei
der Mittelvergabe KIP-S angemeldet.

TOP 3: 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.09.2017 beschlossen, dass gegen die
Änderung des Flächennutzungsplanes keine Einwände erhoben werden. Mit Schreiben
des beauftragten Büros wurde die Gemeinde im Rahmen der öffentlichen Auslegung der
Planänderung beteiligt.

Belange der Gemeinde Euerbach werden nicht berührt. Einwände werden nicht erhoben.

TOP 4: Aufstellung des Bebauungsplanes „Sandleite“, Gemeinde Poppenhausen
Der Gemeinderat hat im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange am 14.11.2017 eine ausführliche Stellungnahme beschlossen. Der Gemeinderat
Poppenhausen hat sich intensiv mit dieser Stellungnahme beschäftigt. Aufgrund der
stattgefundenen Abwägung erfolgt keine Berücksichtigung der Stellungnahme.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Es werden keine weiteren Einwände
vorgetragen.

TOP 5: Bauplangenehmigungen

a) Errichtung einer elektrischen Schnellladestation auf Fl.-Nr. 212/2 Gem. Euerbach (Oberwerrner Weg 10)
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Am Niederwerrner Weg II (3. Änderung).
Es widerspricht den Festsetzungen in folgenden Punkten:

1. Laut Bebauungsplan sind die Dachformen SD, WD und PD mit einer Dachneigung von 18 bis 38 °
zulässig. Geplant ist ein PD/Schmetterlingsdach mit 11,4 bzw. 18,4 ° Dachneigung.
2. Der Grünordnungsplan fehlt.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

TOP 6: Schöffenwahl 2019-2023, Anerkennung der Vorschlagsliste
Gemäß der Schöffenbekanntmachung soll die Vorschlagsliste alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht,
Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Der Gemeinderat muss mit 2/3-Mehrheit
4 Personen unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien bestimmen. Dem Gemeinderat wurden die
eingegangenen Bewerbungen mitgeteilt.

Bei der letzten Schöffenwahl wurden 2 Personen aus Euerbach und jeweils 1 Person aus Obbach und
Sömmersdorf bestimmt. Die eingegangenen Bewerbungen wurden bekanntgegeben. Seitens der
Fraktionssprecher wurde mitgeteilt, dass jede Wählergruppe eine Person benennt.

Der Gemeinderat erkennt folgende Schöffenliste an:

Hausmann Peter, Euerbach    
Endres Erwin, Euerbach    
Schirmer Ewald, Obbach    
Büttner Margit, Sömmersdorf    
 
TOP 7: Feuerwehrkonzept
Der Vorsitzende stellte dar, dass das Feuerwehrkonzept gemeinsam von den Feuerwehren aus
Euerbach, Obbach und Sömmersdorf erarbeitet wurde. Die Zielsetzung des Konzeptes besteht
darin, die Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung der Wehren zu regeln. Es wurde eine
Zeitschiene für die Beschaffung der erforderlichen Ausrüstung festgelegt.

Das Konzept wurde durch den Kreisbrandrat vorgestellt und erläutert. In der Aussprache war
ersichtlich, dass der Gemeinderat die Herangehensweise der Wehren anerkennt. Von allen
Mitgliedern wurde den Wehren für diese vorbildhafte Arbeit Lob ausgesprochen.

Der Gemeinderat erkennt das vorgelegte Feuerwehrkonzept an. Die im Konzept enthaltenen
Investitionen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierung.

TOP 8: Anregungen und Wünsche
Anregungen und Wünsche wurden nicht vorgetragen.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 18.04.2018
Gemeindeverwaltung