Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 13.05.2014 mit folgenden Punkten beschäftigt:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 06.05.2014

Die Niederschrift wird anerkannt.

 

TOP 2: Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Hierzu wird auf die übersandten Sitzungsunterlagen verwiesen.

Nach kurzer Beratung wird beschlossen, die von der Verwaltung ausgearbeitete Satzung anzuerkennen. Eine Ausfertigung liegt dieser Niederschrift bei.


TOP 3: Erlass einer Geschäftsordnung

Mit der Sitzungsladung wurde der Entwurf der Geschäftsordnung übersandt.
Zur Geschäftsordnung trug GR Büttner folgende Änderungswünsche zu § 19 Abs.2 vor:
-    Die Verlängerung der Ladungsfrist von 3 Tagen auf 5 Tage
Die vorgeschlagene Änderung wird abgelehnt

GR Lettowsky trug folgende Änderungswünsche zu § 19 Abs. 2 vor:
-    Die Verlängerung der Ladungsfrist von 3 Tagen auf 4 Tage
Die vorgeschlagene Änderung wird abgelehnt

Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat die von der Verwaltung ausgearbeitete Fassung anzuerkennen.


TOP 4: Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter für den Rechnungsprüfungsausschuss

a) Bestimmung der Mitglieder und Stellvertreter

Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 7 Mitgliedern und Stellvertretern. 6 Mitglieder stellt die Listenverbindung CSU-Dorfgemeinschaft Obbach, Freie Wählergemeinschaft Euerbach und Wählergemeinschaft Sömmersdorf; 1 Sitz stellt die SPD. Für jede Mitglied ist ein Stellvertreter zu bestimmen.

In den Rechnungsprüfungsausschuss werden folgende Mitglieder entsandt:
Mitglied                       Stellvertreter
Daniel Höfer              Thomas Arnold
Sandra Raditsch      Simone Seufert
Gabriele Jakob         Gerhard Müller
Günter Hutter             Lettowsky Andrea
Burkard Seufert         Bernd Weiß
Verena Gerstner        Margit Büttner
Bernd Schraut           Ursula Guggenbichler

b) Bestimmung des Vorsitzenden

Gemäß der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
(§ 2 Abs. 2) führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Mitglied den Vorsitz im Ausschuss.

Gemeinderatsmitglied Daniel Höfer wird zum Vorsitzenden und GR Burkard Seufert zu seinem Stellvertreter als Vorsitzender  des Ausschusses bestimmt.

 

TOP 5: Bestellung der Verbandsräte in den Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden

Der Gemeinderat beschließt, folgende Vertreter zu entsenden:
Vertreter:                              Stellvertreter:
1. Bgm. Arnold                    2. Bgm. Schirmer
GR Gerhard Müller            GR Günter Hutter
GR Manfred Peter             GR Bernd Weiß

 

TOP 6: Bestellung von 2 Mitgliedern und Stellvertretern in das Büchereikuratorium

Der Gemeinderat beschließt, folgende Vertreter zu entsenden:
Vertreter:                                  Stellvertreter:
Roland Strauß                       GR Andrea Lettowsky
GR Sandra Raditsch            GR Bernd Weiß


TOP 7: Bestellung eines Partnerschaftsbeauftragten und Stellvertretung

Als Partnerschaftsbeauftragter wird GR Gerhard Müller, als Stellvertreter GR Andrea Lettowsky bestellt.

 

TOP 8: Bestellung von 2 Mitgliedern und Stellvertretern in das Kuratorium der Nachbarschaftshilfe

Der Gemeinderat beschließt, folgende Vertreter zu entsenden:
Vertreter:                               Stellvertreter:
GR Gerhard Müller             GR Verena Gerstner
GR Simone Seufert            GR Daniel Höfer

 

TOP 9: Bestellung eines Seniorenbeauftragten und Stellvertretung

Als Seniorenbeauftragter wird GR Gerhard Müller, als Stellvertreter GR Verena Gerstner bestellt.


TOP 10: Bestellung eines Jugendbeauftragten und Stellvertretung

Als Jugendbeauftragter wird GR Thomas Arnold, als Stellvertreter GR Ursula Guggenbichler und GR Margit Büttner bestellt.


TOP 11: Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten und Stellvertretung

Als Gleichstellungsbeauftragter wird GR Sandra Raditsch, als Stellvertreter GR Gabriele Jakob bestellt.

 

TOP 12: Bürgerstiftung Euerbach; Stiftungsrat

Der Gemeinderat hat am 24.07.2012 folgenden Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt neben dem jeweiligen Ersten Bürgermeister der Gemeinde folgende Personen als Mitglieder des Stiftungsrates zu bestimmen:
-    Der jeweilige zweite Bürgermeister (z.Zt. Ewald Schirmer)
-    Der jeweilige dritte Bürgermeister (z.Zt. Manfred Peter)
-    Der Fraktionssprecher der CSU-Dorfgemeinschaft Obbach, Wählergemeinschaft Sömmersdorf und Freie Wählergemeinschaft Euerbach (z.Zt. Simone Seufert)
-    Der Fraktionssprecher der SPD (z.Zt. Bernd Schraut)

Der Gemeinderat beschließt die bisherige Regelung wird beibehalten.


TOP 13: Festsetzung der Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung f ür den 1. Bürgermeister

Den Vorsitz übernimmt zweiter Bürgermeister Ewald Schirmer.

A) Zuordnung des Amtes gem. § 1 BayKomBesV

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über Kommunale Wahlbeamten zum 01.08.2012 ist für die Besoldung der berufsmäßigen Bürgermeister eine eindeutige Zuordnung der konkreten Besoldungsgruppe innerhalb jedes Einwohnerbereichs vorgenommen worden. Nach Mitteilung des Bayerischen Gemeindetages bedarf es daher keiner Beschlussfassung mehr.
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 28.05.2013 das Amt der Besoldungsgruppe A 15 zugeordnet. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

B) Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung gem. Art. 46 KWBG

Dem ersten Bürgermeister steht eine Dienstaufwandsentschädigung zu; hiermit sollen die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen abgegolten werden. Der  Rahmensatz  für die Dienstaufwandsentschädigung gemäß Anlage 2 KWBG beträgt derzeit 209,17 bis 687,56 Euro. Zur Zeit werden 330,39 Euro gewährt.
Der Gemeinderat beschließt auf Vorschlag von 2. Bürgermeister Ewald Schirmer, die Dienstaufwandsentschädigung für den ersten Bürgermeister auf einen monatlichen Betrag von 350,-- € festzusetzen. Die Festsetzung ergeht im Einvernehmen mit dem ersten Bürgermeister.
Erster Bürgermeister Arnold und GR Arnold waren gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


TOP 14: Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den 2. Bürgermeister

Nach Art. 134 Abs. 4 KWBG ist einem ehrenamtlichen weiteren Bürgermeister neben der Entschädigung als Gemeinderat eine weitere Entschädigung nach dem Maß der besonderen Inanspruchnahme als kommunaler Wahlbeamter zu gewähren. Die Entschädigungen für den zweiten und dritten Bürgermeister dürfen zusammen nicht mehr als die Summe von Grundgehalt, Ortszuschlag bis höchstens Stufe 1 und Dienstaufwandsentschädigung des Vertretenen betragen. Der bisherige zweite Bürgermeister hat zuletzt eine Entschädigung von  273,44 € erhalten.
Der Gemeinderat beschließt, die Aufwandsentschädigung für den zweiten Bürgermeister ab 01.05.2014 auf monatlich 290 € festzusetzen. Die Festsetzung erfolgt im Einvernehmen mit
2. Bürgermeister Ewald Schirmer.
Wird die Vertretung des 1. Bürgermeisters wegen Krankheit oder anderen Anlässen über die jährliche Urlaubszeit hinaus erforderlich, so wird dem zweiten Bürgermeister anstelle der unter Satz 1 genannten Entschädigung eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 600 € gewährt. Ist die zusätzliche Vertretung kürzer als ein voller Monat, so wird an den zweiten Bürgermeister für jeden Tag der Vertretung ein Betrag von 20 € ausgezahlt.
2. Bürgermeister Ewald Schirmer war gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

TOP 15: Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den 3. Bürgermeister

Nach Art. 134 Abs. 4 KWBG ist einem ehrenamtlichen weiteren Bürgermeister neben der Entschädigung als Gemeinderat eine weitere Entschädigung nach dem Maß der besonderen Inanspruchnahme als kommunaler Wahlbeamter zu gewähren. Die Entschädigungen für den zweiten und dritten Bürgermeister dürfen zusammen nicht mehr als die Summe von Grundgehalt, Ortszuschlag bis höchstens Stufe 1 und Dienstaufwandsentschädigung des Vertretenen betragen. Der bisherige dritte Bürgermeister hat zuletzt eine Entschädigung von 216,47 € erhalten.
Der Gemeinderat beschließt, die Aufwandsentschädigung für den dritten Bürgermeister ab 01.05.2014 auf monatlich 230 € festzusetzen. Die Festsetzung erfolgt im Einvernehmen mit 3. Bürgermeister Manfred Peter.
Wird die Vertretung des 1. und 2. Bürgermeisters wegen Krankheit oder anderen Anlässen über die jährliche Urlaubszeit hinaus erforderlich, so wird dem dritten Bürgermeister anstelle der unter Satz 1 genannten Entschädigung eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 600 € gewährt. Ist die zusätzliche Vertretung kürzer als ein voller Monat, so wird an den dritten Bürgermeister für jeden Tag der Vertretung ein Betrag von 20 € ausgezahlt.
3. Bürgermeister Manfred Peter war gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

TOP 16: Bauplangenehmigungen

Es liegen keine Baupläne vor.


TOP 17: Kindergarten Euerbach

Der Christophorus Verein stellt für verschiedene Investitionen im Kindergarten Euerbach einen Zuwendungsantrag:

-    Neue Spielmöglichkeiten im Garten, Sandbagger, Schaukelmöglichkeit, große Steine, Baumstamm, variabler Zaun für Blumenwiese
-    Beschattung Sandkasten
-    Küchenzeile mit Spülmaschine für Gruppe im OG
-    Waschmaschine
-    Möblierung Schulkindbetreuung

Gemäß Beschluss vom 18.10.2011 werden Investitionen in Einrichtungen der Kinderbetreuung mit 50% der Gesamtkosten gefördert.
Die Beschaffung der Küchenzeile und der Waschmaschine sind laufender Unterhalt.
Der Gemeinderat beschließt die Gartenspielgeräte, die Beschattung und die Möblierung werden mit 50% bezuschusst. Der Gemeinderat beschließt einen Zuschuss in Höhe von 50% bei einem Kostenrahmen von 12.000 Euro Ausgaben. Die Rechnungen sind nach Anschaffung einzureichen. Es wird versucht die Auszahlung im Jahr 2014 zu ermöglichen, wenn die Mittel im Haushalt es zulassen.

 

TOP 18: Wahlhelferentschädigung

Der Gemeinderat beschließt, dass bei den Wahlen mitwirkenden Gemeindebürgern  - mit Ausnahme der Kommunalwahl – eine Entschädigung von 30 € gewährt wird. Den eingesetzten Beschäftigten der Gemeinde wird anstelle dieser Entschädigung in Anlehnung an die staatliche Regelung ein Tag Dienstbefreiung gewährt.

 

TOP 19: Kauf einer Tragkraftspritze für die Feuerwehr Sömmersdorf

Die Tragkraftspritze in Sömmersdorf muss erneuert werden. Ein entsprechender Zuschussantrag wurde bei der Regierung gestellt. Es wird pauschal ein Zuschuss in Höhe von 3.800 Euro gewährt.
Angeschafft werden soll ein Tragkraftspritze der Marke Rosenbauer Fox III.
Es liegen hierzu 3 Angebote vor:
Firma Handelsforum Würzburg über 11.833,66 Euro, Firma Ludwig Feuerschutz über 12.626,26 und Firma Rosenbauer über 12.971,36 Euro

Der Gemeinderat beschließt das Angebot der Firma Handelsforum über 11.833,66 Euro anzunehmen.

 

TOP 20: Anregungen und Wünsche

GR Lettowsky erbat sich die Einsicht in die GR-Protokolle der letzten Jahre.
GR Lettowsky schlägt vor die gültige Geschäftsordnung auf der gemeindlichen Homepage zu veröffentlichen.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.


Gemeinde Euerbach
Euerbach, 14.05.2014
Gemeindeverwaltung